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Geschrieben von charty am 18.11.2011, 9:20 Uhr

Schreck in der Morgenstunde

Guten Morgen,

muss mal was loswerden und hätte gerne euren Rat:

Heute morgen habe ich ausnahmsweise meine Tochter auf dem Schulweg zu Fuß begleitet, weil die anderen Mitläufer heute gefahren wurden. Der Schulweg dauert zu Fuß ca. 20 Minuten und führt vorbei an einer viel befahrenen Straße oder alternativ übers Feld ab vom Schuß.

Als ich gerade zurückgehen wollte (war noch ziemlich nah an der Schule), hielt ein Auto neben mir und der Schulweghelferin an und wies uns darauf hin, dass ein Kind weiter hinten mit dem Fahrrad gestürzt sei. Ich lief hin und das Mädchen weinte ganz fürchterlich und konnte mit einem Bein nicht mehr auftreten. An Laufen war nicht mehr zu denken. Ihr Bruder stand daneben. Ich kenne beide Kinder, da sie bei uns in der Nähe wohnen und auch mit meiner Tochter im Hort sind.
Aus dem Pulk dahinter half dann ein Kind mit dem Bruder die Fahrräder in die Schule zu bringen, ein weiteres nahm den Schulranzen des Mädchens und ich habe die Kleine in die Schule getragen. Die Lehrerin verständigte umgehend die Eltern.

Nun meine Situation: Ich weiß von der Schulweghelferin, dass die Kleine vor Kurzem schon einmal mit dem Fahrrad gestürzt ist mitten auf die Straße und es ein Glück war, dass damals gerade kein Auto kam. Der heutige Vorfall ist also nicht der erste. Das Mädchen selbst ist in der 1. Klasse, der Bruder in der 3. Als die Kleine noch nicht in der Schule war ist die Mutter immer mit ihm gefahren. Seit die Kleine jetzt in die Schule kam, fährt die Mutter nicht mehr mit und holt die Kinder auch nicht mehr vom Hort ab.
Selbständigkeit gut und schön, aber ist das nicht zu gefährlich die beiden alleine mit dem Fahrrad fahren zu lassen, gerade wenn die Kleine offensichtlich noch nicht sicher ist? Die Schulweghelferin hat bei den beiden kein gutes Gefühl. Ich weiß nicht, ob die Lehrerin der Kleinen mit der Mutter darüber spricht, dass es zu gefährlich ist. Ich weiß auch nicht, ob sie über den ersten Vorfall informiert ist.

Die Eltern kenne ich nur aus Abholsituationen von früher, ansonsten nicht. Würdet ihr das ganze auf sich beruhen lassen oder zumindest im Hort etwas sagen oder auf die Klassenlehrerin der Kleinen zugehen und sie fragen, ob sie vom ersten Vorfall etwas mitbekommen hat? Bin in der Zwickmühle, da ich mich einerseits nicht unnötig einmischen möchte aber andererseits habe ich Angst, dass es das nächste Mal nicht so "glimpflich" abläuft.

Vg Charty

 
16 Antworten:

Re: Schreck in der Morgenstunde

Antwort von ccat am 18.11.2011, 9:30 Uhr

Ich denke, dass Gespräch mit den Eltern sollte der Hort oder die Schule übernehmen. Berichte doch dort deine Sorgen und bitte Hort oder Schule um ein hinweisendes Gespräch mit den Eltern. Gut wäre, wenn die Mama ihre 1.Klässlerin auch zur Schule begleiten könnte...vielleicht geht es jetzt aus beruflichen Gründen nicht und die Kinder müssen selbständig zur Schule und nach Hause kommen.

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Bei uns an der Schule .......

Antwort von leaelk am 18.11.2011, 9:31 Uhr

......... dürfen die Kinder erst ab der 4. Klasse alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie die Fahrradprüfung bestanden haben.
Vorher dürfen sie nur dann mit dem Rad fahren, wenn ein Erwachsener sie begleitet und die Verantwortung übernimmt.
Die Schulversicherung zahlt im Übrigen auch nicht hier, wenn das Kind bzw. die Eltern gegen die o.g. Bedingungen verstoßen hat/haben.

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Das ist ein Ammenmärchen

Antwort von Reni+Lena am 18.11.2011, 9:34 Uhr

Die schule kann euch überhaupt nicht vorschreiben wie das kind zur Schule kommt. Sie können empfehlungen aussprechen, mehr nicht. Auch die Versicherung muss immer zahlen, egal ob das kind geht, fährt, rollert oder hüpft.
Wenn die Schule sowas behauptet ist das schlichtweg gelogen!

Lg reni

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Versichert ist ein Kind immer.......

Antwort von Caot am 18.11.2011, 9:37 Uhr

.....egal mit was es in die Schule kommt. Allerdings werden sich die Letern wohl eine Teilschuld aufbrummen lassen müssen, denn sie wurden dadaruf hingewiesen, das es nicht erlaubt sei mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren.

Zurück zum Fall: Ich würde das der Schule überlassen, hier "Richter" zu spielen und mich da nicht einmischen. aber schön, das Du geholfen hast und der Autofahrer so aufmerksam war.

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Re: Versichert ist ein Kind immer.......

Antwort von IngeA am 18.11.2011, 9:43 Uhr

Hallo,

"Allerdings werden sich die Letern wohl eine Teilschuld aufbrummen lassen müssen, denn sie wurden dadaruf hingewiesen, das es nicht erlaubt sei mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren."

Sorry, das ist Blödsinn. Die Schule kann schlicht und einfach nicht verbieten mit mit dem Rad zu kommen, also können die Eltern auch keine Teilschuld bekommen. Wenn ICH jetzt meinem Nachbarn verbiete mit seinem Auto auf dem öffentlichen Parkplatz vor meinem Haus zu parken hat das auch keine Folgen, weil ich dazu schlicht und einfach nicht die Kompetenzen habe.
Das mit dem Verbot ist ein Gerücht, dass der ADAC mal gestreut hat (und auch wieder revidiert).

LG Inge

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nein

Antwort von Reni+Lena am 18.11.2011, 9:47 Uhr

auch keine Teilschuld., weiß ich sicher!
Der Schulweg muss so gestaltet sein, dass das Kind ihn ohne Elternhilfe bewältigen kann. Egal wie! Dafür hat der gesetzgeber zu sorgen. Ist nun keine ordentliche ampel da und kein Schulweghelfer, das Kind rennt über die fahrbahn und verursacht einen Unfall...ist es auf dem Schulweg KEINE Aufsichtspflichverletzung.
ist das Kind nachmittags zur freundin unterwegs, geht den selben Weg und rennt auf die fahrbahn..sieht die sache schon wieder ganz anders aus.

lg reni

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Nonsens!

Antwort von Tinai am 18.11.2011, 10:55 Uhr

Hallo,

die Schule und auch die Kindergärten können keine Vorschriften darüber machen, auf welche Weise Kinder alleine oder in Begleitung in die Schule oder den Kindergarten kommen. Und die Versicherung zahlt immer! Wäre ja auch absurd, wenn die Versicherung dem Kind gegenüber nicht leistet, das von den Eltern unverantwortlich früh alleine mit dem falschen Verkehrsmittel losgeschickt wird.

Aber zum Problem: Es bleibt zu hoffen, dass die Schule die Eltern anspricht. ehrlich gesagt, hätte ich wohl auch eher einen Krankenwagen gerufen als das Kind in die Schule zu tragen. Dafür hätte ich viel zu große Sorge, das im Fall von schwereren Verletzungen durch falsches Halten oder falsches Greifen noch mehr kaputt geht.

Wenn Du die Mutter kennst, dann sprich sie doch einmal an.

Es macht schon Sinn, dass Kinder erst eine Fahrradprüfung machen sollen ehe sie in den Straßenverkehr gelassen werden. Was sie sie m.W nicht darf, ist auf der Straße zu fahren. Müssen Kinder nicht bis 8 Jahre in jedem Fall auf dem Gehweg fahren? DAs kann man aaber ja nachlesen. Macht die Sache etwas weniger gefährlich.

Grüße Tina

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Re: Schreck in der Morgenstunde

Antwort von charty am 18.11.2011, 11:25 Uhr

Danke für eure Antworten.

Ich habe jetzt mal im Hort angerufen bei der Gruppenleiterin, bei der beide Kinder und auch meine Tochter ist und habe denen die Sache einfach mal geschildert und ihnen erklärt, dass ich mir Sorgen mache. Die können mich verstehen und werden jetzt am Montag mit der Klassenleiterin der Kleinen sprechen, ob diese von dem anderen Vorfall etwas weiß und ggf. schon mit den Eltern gesprochen hat. D.h. der Hort koordiniert das ganze jetzt.

Etwas beruhigt bin ich jetzt, dass die Mutter offensichtlich die Kinder am Abend vom Hort abholt, zumindest 3x die Woche. Dennoch sind 2 Abende offen.

Und weil hier der Hinweis kam, dass die Kinder in der Früh evtl. nicht gebracht werden können aufgrund von Arbeitszeiten: An der familären Situation hat sich seit Schuleintritt des Jungen nichts geändert. Es ist zumindest zu den Schulwegzeiten immer mindestens 1 Elternteil zu Hause, das weiß ich von der Mutter.

Vg Charty

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Re: Schreck in der Morgenstunde

Antwort von berita am 18.11.2011, 12:00 Uhr

Ich würde persönlich mit der Mutter sprechen, wenn es geht. Es kann durchaus sein, dass sie nicht informiert wurde.

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Der Autofahrer ist ja lustig!

Antwort von Millefleurs am 18.11.2011, 12:45 Uhr

Anstatt Erste Hilfe zu leisten fährt der einfach weiter um die Schulweghelferin zu benachrichtigen?

Aber davon mal abgesehen: Ich würde da kein großen Wirbel machen. Die Mutter wird schon ihre Gründe haben warum sie dieses zulässt - und handelt übrigens legitim. Wenn Du Bedenken hast, dann solltest Du direkt mit der Mutter Kontakt aufnehme und nicht über eine "Höhere Instanz", der es total egal sein kann auf welchem Wege die Kinder in die Schule kommen, denn dies bestimmen nach wie vor wir Eltern und nicht der Staat.

Die Frage ist nur: Warum fährt das Kind auf der Strasse? Unter 8 Jahren hat die Kleine da garnichts zu suchen - und Strassenübergänge müssen geschoben werden.

Grüße
millefleurs

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Re: Bei uns an der Schule .......

Antwort von laina01 am 18.11.2011, 13:18 Uhr

So ist/war das bei uns auch! Bis zur Fahrradprüfung durfte keiner alleine (ohne
erwachsene Aufsichtsperson ) mit dem Fahrrad zur Schule kommen!

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Ich würde sie wohl ansprechen...

Antwort von MM am 18.11.2011, 13:58 Uhr

... in dem Sinne, dass ich einfach an die Situation anknüpfe und frage, ob sie nicht überlegen will, die Kinder doch noch zu begleiten... Oder ob es nicht sicherer wäre, dass sie zu Fuss gehen...

Mehr als eine Abfuhr einholen kann man sich nicht ;-), aber genauso gut kann es ein guter Denkanstoss für sie sein (wenn man es nicht besserwisserisch rüberbringt usw.)... Ich meine, vielleicht überlegt sie ja selber schon, ob die momentane Regelung so toll ist, und denkt über andere Lösungen nach (Begleten, Laufgemeinschaften)...?

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Hilfe in allen Ehren

Antwort von Humulus_Lupulus am 18.11.2011, 18:08 Uhr

aber Du, der Auotfahrer und die sogenannte Schulwegshelferin haben nicht richtig reagiert.
Autofahrer hat Erste Hilfe zu leisten!
Ihr auch!
Wenn jemand, schon gar ein Kind, nicht mehr gehen kann, dann gehört da der Notarzt verständigt. Für Folgeschäden aufgrund des Wegtragens in die Schule kannst plötzlich mit dran sein. Das gilt nicht für falsche Erste Hilfe, oder fürs "jemand in Sicherheit bringen."

Die Schule kann niemand vorschreiben wie der Schulweg bewältigt werden soll. Wenn Dir das Thema aber am Herzen liegt, so denke ich hast Du den richtigen Weg gewählt. Die Schule ist doch mehr eine Instanz der man zuhört, als wie "die eine da, die dann noch blöd dahergeredet hat."

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Re: Bei uns an der Schule .......

Antwort von glückskinder am 18.11.2011, 19:34 Uhr

Es gibt kein Gesetz, was meinem Kind untersagt, mit dem Rad in die Schule zu fahren. es ist auch auf dem Weg versichert.

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Re: Versichert ist ein Kind immer.......

Antwort von glückskinder am 18.11.2011, 19:35 Uhr

Nein, da gibt es keine Teilschuld. Die Schule kann nur darauf hinweisen, dass es nicht gut wäre, mit dem Rad zu fahren. mehr aber auch nicht.

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Re: Bei uns an der Schule .......

Antwort von glückskinder am 18.11.2011, 19:36 Uhr

Es ist aber nicht rechtsens. Mein Sohn ist ab der ersten Klasse gefahren.

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