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Geschrieben von wickiemama am 02.07.2012, 15:52 Uhr

Frage an Lehrer

Vierte Klasse Bayern.
Mein SOhn hatte im Fach Musik eine Hausaufgabe auf. Sie haben die Symphoniker besucht und sollten dann bis zur nächsten Musikstunde eine Zusammenfassung darüber schreiben.
Mein SOhn hat eine halbe Din A 4 Seite geschrieben.
Heute bekamen sie die Hausaufgaben zurück.
Drunter steht:
4-5 (zu wenig) und Schrift: 4-5

Nun meine Fragen: 1. Seit wann werden in Bayern Hausaufgaben benotet`?
2. Seit wann wird in Bayern die Schrift wieder benotet.

Mein SOhn hat keine schöne Schrift, aber schöner als er da geschrieben hat kann er einfach nicht schreiben...Er hatte sich für diese Hausaufgabe wirklich Mühe gegeben... Der Ausflug hat ihn eigentlich auch Spaß gemacht...

Versteht mich nicht falsch, eigentlich ist mir die Note ziemlich egal.. Ist nur Musik und es kräht kein Hahn mehr danach aber ich wundere mich, und er ist enttäuscht...

 
14 Antworten:

Re: Frage an Lehrer

Antwort von mams am 02.07.2012, 15:57 Uhr

in unserem bundesland (nicht bayern) dürfen hausaufgaben nicht benotet werden. wenn das in bayern auch so ist, würde ich in diesem fall die lehrkraft ansprechen und dein anliegen schildern.

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nö...guckst du...

Antwort von Reni+Lena am 02.07.2012, 16:02 Uhr

Hausaufgaben werden nicht unter Aufsicht der Schule, also nicht unter prüfungsmäßigen Bedingungen angefertigt. Sie sind daher grundsätzlich keine Leistungsnachweise im Sinne des Art. 52 Abs. 1 BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). Hausaufgaben haben vielmehr folgende Funktionen: Sie stellen einen besonderen Teil der schulischen Unterrichts- und Erziehungsarbeit dar. Sie helfen der Schule bei der Erfüllung dieser Aufgaben, indem sie die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse vertiefen und unterstützen. Hausaufgaben dienen der Einübung des Lernstoffes im Anschluss an den Unterricht, sie können aber auch vorbereitender Art sein, z. B. wenn zu einem Thema recherchiert werden soll. Ferner sollen sie die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anregen.

Die Erledigung der aufgegebenen Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler aus dem Schulverhältnis. Verletzt ein/e Schüler/in diese Verpflichtung, so kommen geeignete Erziehungsmaßnahmen und in beharrlichen Fällen Ordnungsmaßnahmen in Betracht.

Hausaufgaben in Form häuslicher Hefteinträge können allerdings nicht als fachliche schriftliche Leistungsnachweise (Art. 52 Abs. 1 BayEUG) gelten, deren Bewertung als einzelne schriftliche Leistung (Art. 52 Abs. 3 BayEUG) in die fachliche Zeugnisnote eingeht. Etwas anderes gilt nur, soweit die Schulordnungen bestimmte zu Hause zu fertigende Arbeiten ausdrücklich bei der Auflistung der Leistungsnachweise nennen, so z. B. Seminararbeiten nach § 56 GSO, Deutsche Hausaufgaben und Schriftliche Hausarbeiten nach §§ 47 Abs. 2 Satz 5, 49 Abs. 1 WSO, Berichte nach § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 8 BFSOHwKiSO und Seminararbeiten nach §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 FOBOSO. Solche Arbeiten zählen ebenfalls zu den fachlichen schriftlichen Leistungen im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 BayEUG.

Der Umstand, dass Hausaufgaben grundsätzlich keine Leistungsnachweise im Sinne des Art. 52 Abs. 1 BayEUG sind, schließt eine indirekte Bewertung der Hausaufgaben über entsprechende Rechenschaftsberichte selbstverständlich nicht aus. So können Gegenstände, die zu Hause zu lernen waren, z. B. Vokabeln, abgefragt und bewertet werden. Dabei handelt es sich um Leistungen im Sinne des Art. 52 Abs. 1 BayEUG. Schließlich kann bei Hausaufgaben im Laufe eines Schulhalbjahres im Hinblick auf Regelmäßigkeit, Sorgfalt, äußere Form u. a. eine Wertung vorgenommen werden, die dann unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in die Bemerkungen und Bewertungen über Anlagen, Mitarbeit und Verhalten der Schülerinnen und Schüler einfließt.


Lg Reni

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Hier der Link

Antwort von Reni+Lena am 02.07.2012, 16:05 Uhr

http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html


Lg reni

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Re: Hier der Link

Antwort von wickiemama am 02.07.2012, 16:11 Uhr

hmmm...
danke Reni...
ja so hatte ich das auch im Kopf... Und jetzt? Soll ich was sagen? oder schlucken wir die beiden 4-5er?
was ist das überhaupt für eine Note? eine 4 oder eine 5? Sind das jetzt 2 Noten?
ICh wollt eigentlich 4 Wochen vor Schluß der Grundschule kein Faß mehr aufmachen.. aber es regt ich doch etwas auf.
In Bayern gibt es auch keine halben Noten....

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Re: Frage an Lehrer

Antwort von Reni+Lena am 02.07.2012, 16:16 Uhr

Da es die vierte Klasse ist, der Übertritt gelaufen ist und nach dem Jahreszeugnis kein Hahn kräht, würde ich das schön unterschreiben, einen Smily druntersetzen und mich am Arsch lecken lassen!!!!!


Ganz liebe grüße von reni:)

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Re: Hier der Link

Antwort von hormoni am 02.07.2012, 16:19 Uhr

Der Deutschlehrer eines meiner Kinder (4. Klasse, Bayern) sagt, es komme nicht auf die Seitenzahl an, sondern auf den Inhalt.

Eine halbe Seite kann genauso gut sein, wie eine Arbeit, die aus 5 Seiten besteht.

Ich würd mal nachfragen. Das kostet nichts und ist informativ.

Hier wurde vor einem Jahr (damals auch 4. Klasse, aber Geschwisterkind) auch eine Hausaufgabe - nach Ankündigung!!! - benotet.

LG

h

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Re: Frage an Lehrer

Antwort von hormoni am 02.07.2012, 16:21 Uhr

Ganz ehrlich: Mir würde es WENN, ums Prinzip gehen.

Der Übertritt ist gelaufen, klar! Aber wenn einem die Note sauer aufstößt, warum sollte man nicht nachfragen?

Ich würds ehrlich gesagt tun. Allein schon, weil ich noch weitere Kinder habe, für die die Begründung später einmal interessant sein könnte...

LG

h

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Sind die Noten vielleicht nur eine Tendenz?

Antwort von Mucki+Ninchen am 02.07.2012, 17:07 Uhr

Ich dachte gerade beim Lesen, dass der Lehrer vielleicht nur eine Tendenz aufzeigen wollte? Sonst hätte er (oder sie?) doch sicher eine einzelne Note geschrieben? Ist so meine Vermutung.

Wenn du unsicher bist, kannst du doch vielleicht ganz normal, neutral ohne Vorwurf oder so mal nachfragen, wie die Note 4-5 gemeint ist. Das finde ich durchaus okay.

Vielleicht erklärt der Lehrer dir das dann und du merkst, dass es nur halb so wild war.

Gruß, M

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Re: Sind die Noten vielleicht nur eine Tendenz?

Antwort von wickiemama am 02.07.2012, 17:32 Uhr

hatte ich auch gedacht... aber mein Sohn hat erzählt, daß alle eine Note bekommen haben. Es gab wohl recht viele 5er...
Er hat sogar Rechtschreibung in die Note einfließen lassen. Als die Kinder sich beschwert hatten meinte er nur sie hätten sich eben anstrengen müssen...
Die Probe über dieses Thema haben sie heute geschrieben...

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Re: Frage an Lehrer

Antwort von Miolilo am 02.07.2012, 19:02 Uhr

Der Lehrer kann die Note doch als Form der Rückmeldung meinen.
Die nun mit in die Jahresendnote mit einzubeziehen- oder eben nicht - ist ja noch mal was anderes.

Mal ne Frage:
Hätte dich eine 1 unter dieser Hausaufgabe - und die "Befürchtung" dass dies mit in die Benotung einfließt - auch so gestört?

"und er ist enttäuscht..."
grundsätzlich wird und darf das das jedoch kein Kriterium sein...

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bei uns am Gym BaWü

Antwort von like am 02.07.2012, 19:06 Uhr

werden Hausaufgaben bewertet (wird aber dann vorher gesagt) und werden z.B. Heftnoten gemacht, wo natürlich auch die Schrift einfließt. Da gibt's dann auch mal 6en.

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Re: Sind die Noten vielleicht nur eine Tendenz?

Antwort von hormoni am 02.07.2012, 19:44 Uhr

ist der Musiklehrer zugleich auch Deutschlehrer?

Also ehrlich, ich würd nachhaken!

Ganz egal ob jetzt ne 1 oder ne 4. Das wär für mich eine Sache des Prinzips. Der Musiklehrer wird die Antwort wissen. Vielleicht hat er es ja angekündigt oder das gilt als "i-Tüpfelchen" bei Komma 5 Noten...

LG

h

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Der päd. Auftrag ist, die Kinder für Musik u. die Entfaltung ihrer Talente zu begeistern

Antwort von Franz Josef Neffe am 03.07.2012, 15:06 Uhr

Ich finde Du stellst hier nur Nebenfragen.
Die Frage ist doch, ob so ein Umgang mit den Talenten der Kinder PÄDAGOGISCH ist.
PAID-AGOGIA ist die Kunst, Kinder zu führen, und nicht, sie kleinzukriegen.
Einer meiner Lehrerlehrer im Fach Deutsch war der Psychoanalytiker Kurt Singer. Ich empfehle Dir, seine Homepage zu besuchen.
Als (bayer.) Ich-kann-Schule-Lehrer empfinde ich so eine Pädagogik als ungenügend. Der päd. Auftrag geht weiter darüber hinaus, Kindern das Lernen zu vermiesen. Da sollten wir nicht bloß, weil es ein Nebenfach ist, den Kopf in den Sand stecken, sonst lernen unsere Kinder alle Untugenden nebenbei.
Der päd. Auftrag ist nicht, den Lehrplan durchzuziehen, sondern die Kinder für Musik und die Entfaltung ihrer Talente zu begeistern. DAS ist PÄDAGOGIK.
Ich grüße freundlich.
Franz Josef Neffe

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Re: Frage an Lehrer

Antwort von wickiemama am 04.07.2012, 11:46 Uhr

ich glaube ja auch eine 1 hätte mich gestört...
Dieser Musiklehrer ist der Rektor. Mit ihm hat die Klasse seit 4 Jahren so ihre Probleme...
Und es nervt einfach....Gelten den Schulgesetze für Rektoren eigentlich nicht?
Dass er enttäuscht ist ist natürlich kein Kriterium... Und wie gesagt ist die Note im Fach Musik egal.
Aber Viertklässler wissen durchaus dass Hausaufgaben eigentlich nicht benotet werden dürfen.. Sowas bekommt man in Vier Jahren Schule durchaus mit. Natürlich regen sie sich auf, wie ich finde zurecht. Bei dieser Hausaufgabe hat es offensichtlich 5er geregnet. Auch haben die Kinder schon versucht mit diesem Lehrer zu sprechen, wurden aber (wie schon so oft) einfach abgeschmettert.
Und auch wenn wir Erwachsenen sagen dass es nur Musik ist, dass es nur das Jahreszeugnis der Vierten Klasse ist das niemand jemals wieder ansehen wird... es wurmt die Kinder trotzdem. Warum auch nicht. Es war ein hartes Jahr für sie. Wir reden hier von einer bayrischen vierten Klasse...Die Kinder haben die Bedeutung von Noten verstehen gelernt. Noten sind ihnen im Laufe der Zeit (zu) wichtig geworden. Ich finde da haben sie durchaus ein Recht darauf eine ungerechtfertigte Notengebung zu kritisieren.
Schriftnoten wurden im Jahr 2004 in Bayern abgeschafft. Also darf er das nicht benoten und Hausaufgaben Benotung ist wie ja aus dem Text den Reni kopiert hat zu erfahren ist in Bayern per Schulgesetz verboten. Daran hat er sich zu halten. Ob 1 oder 6....
Ich habe jetzt unter die Hausaufgabe ein kleines Briefchen geschrieben, mit dem Hinweis darauf daß er keine Hausaufgaben und die Schrift nicht benoten darf (Heftführung ist etwas anderes, dies bezieht sich auf das Heft, nicht auf einzelne Hausaufgaben, die zudem noch auf einem Blockblatt gefertigt wurden) Und meiner Telefonnummer. Er kann mich gerne anrufen.
Ich bin Klassenelternsprecherin, mich haben auch einige andere Mütter angesprochen die diese Vorgehensweise nicht verstehen.
So trete ich nun als Mutter eines betroffenen Kindes wie auch als Vertreterin anderer Eltern auf.
Vielleicht ruft er mich ja an und kann es mir erklären...
Ich bin der Meinung auch Kinder müssen sich nicht alles gefallen lassen, und wenn sie alleine nicht weiterkommen brauchen sie die Unterstützung von uns Eltern.

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