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Geschrieben von Trini am 03.03.2010, 12:21 Uhr

Das Problem mit dem gemeinsamen Sorgerecht solltest Du unbedingt lösen!!!

Ab zum Anwalt oder gleich zum Familiengericht!!

Die Eingleiderungshilfe ist ja noch ein vergleichsweise "kleines" Problem.

Aber, was ist, wenn dein Kind mal operiert werden soll??????
dann geht (außer bei akuter Lebensgefahr) NICHTS ohne die Unterschrift des Vaters.

Das ist übrigens einer der Gründe, warum ein Kollege von mir kein Sorgerecht für seine Tochter hat, obwohl er pünktlich zahlt, sie regelmäßig sieht und ein gutes Verhältnis zu ihrer Mutter und deren neuem Mann hat.

Der Weg KI - B ist zu weit.

Nimm das Problem in Angriff. Das müsste sich lösen lassen.

Trini

 
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