von Jule9B am 21.03.2015, 7:49 Uhr |
Bewertungsmaßstab offenlegen
Bei uns haben wir auch den Notenschlüssel nicht öffentlich, weil man eben laut Gesetz auch einen Spielraum hat. Hat man den Notenschlüssel den Eltern veröffentlicht und nutzt dann mal seinen Spielraum, indem man einem Schüler eine bessere Note gibt, also statt einer 5+ z.B. eine 4-, weil man dessen Verbesserung von der letzten Arbeit würdigen und ihn ermutigen möchte, stehen andere Eltern auf der Matte, deren Kind eine 5+ bekommen hat....
Das Ganze ist eben komplexer als nur eine Tabelle und das ist gesetzlich auch so gewollt. Es gibt auch Eltern, die mit Taschenrechner an den Noten herumrechnen und dann nicht mit der Zeugnisnote zufrieden sind ... aber so läuft das eben nicht und so ist das gesetzlich (in NRW) auch nicht gewünscht.
Von daher: Gespräch führen, aber grundsätzlich dem Lehrer mal vertrauen. Die meisten wissen sehr gut, was sie da tun ...
- Bewertungsmaßstab offenlegen - Maus1 20.03.15, 9:52
- Re: Bewertungsmaßstab offenlegen - Tom2 20.03.15, 12:28
- Re: Bewertungsmaßstab offenlegen - Maus1 20.03.15, 13:12
- Re: Bewertungsmaßstab offenlegen - Tom2 20.03.15, 16:30
- Re: Bewertungsmaßstab offenlegen - Jule9B 21.03.15, 7:49
- Re: Bewertungsmaßstab offenlegen - Tom2 20.03.15, 16:30
- Re: Bewertungsmaßstab offenlegen - Maus1 20.03.15, 13:12
- Re: Bewertungsmaßstab offenlegen - Tom2 20.03.15, 12:28
Sonnenfinsternis
Kommunion
Freizeitaktivitäten
4 Klasse wiederholen: Umzug in anderes Bundesland
Schulrucksack ....
Mathe-Buchtipp
Mutter ist da nicht anders...
Mutter ist da nicht anders...
Neues Benotungssystem für Grundschulen