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Geschrieben von likable am 24.04.2013, 15:10 Uhr

Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für

Vater und Kind aus?

Ich muss wieder einmal in KH (der letzte Aufenthalt ist ja auch schon 4 Wochen her).
Mein Mann hat aber diese Jahr auch schon fast 2 Monaten Krankfeiern müssen!
Wie können wir das am schlauesten regeln ohne das der Arbeitgeber theater machen kann?
Ich muss aber auch dazu sagen das eine fremde Person nicht in frage kommt und wir auch schon in der Familie und bei Freunden alles abgeklappert haben.

Hat da jemand noch eine idee oder kennt sich da jemand aus?
wir sind bei der GEK versichert

 
3 Antworten:

Re: Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für

Antwort von Minimaus2 am 24.04.2013, 21:29 Uhr

Hallo,

wenn ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, hast Du Anspruch auf eine Haushaltshilfe für die Tageszeiten, in denen die Kinder nicht anderweitig betreut sind (Kindergarten, Schule z.B.).. Dafür bekommst Du Antragsformulare von Deiner Krankenkasse, die Dein behandelnder Arzt ausfüllen muß.
Wenn Du keine fremde Haushaltshilfe möchtest, kann z.B. Dein Mann zu Hause bleiben. Er wird dann von der Arbeit freigestellt (ohne Lohn) für diese Zeiten und bekommt den Stundenlohn, den die Haushaltshilfe kosten würde, von der Krankenkasse.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
LG

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Ich danke Dir!

Antwort von likable am 24.04.2013, 22:03 Uhr

Männe wird morgen dann mit dem Arbeitgeber reden und ich mit der KK

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Re: Wer kennt sich mit Ansprüchen ,bei Krankenhausaufenthat der Mutter, für

Antwort von mf4 am 28.04.2013, 13:23 Uhr

Ich war mehrfach im KH und der Vater übernahm im Rahmen der Haushaltshilfe (mit unbezahlter Freistellung vom Job) die Kinder.
Theater mit dem AG lässt sich wohl eher nicht vermeiden.
Eine Fremde Person wäre hier auch niemals in Frage gekommen.

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