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von dhana  am 27.09.2020, 17:00 Uhr

Masernimpfpflicht

Hallo,

Jahrgang 1970
Mein Mann musste die Masernimpfung nicht nachweisen. Sondern bei ihm reicht das Geburtsjahr. Ganz intressant - man geht gar nicht davon aus, das damals alle geimpft wurden,(es wurde damals kaum ein Kind gegen Masern geimpft, war halt eine Kinderkrankheit die alle mal bekamen) sondern das alle Masern hatten und deswegen eine Immunität vorliegt.

Mein Schwester muss dagegen eine akutelle Impfung vorlegen, der Titer zählt nicht. Obwohl sie als Kind die Masern hatte und der Titer hoch genug wäre... aber sie kann keine Masernimpfung nachweisen und ihr Arbeitgeber besteht auf einer Impfung.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich von der ganzen Handhabung der Impfpflicht halten soll - wirklich nachvollziehbar finde ich den Umgang damit nicht.

Gruß Dhana

 
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