Frauengesundheit

Frauengesundheit

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von emilie.d. am 21.08.2013, 20:44 Uhr

Keine Krankschreibung, sondern BV

Hallo Lara,
im Fall Deiner Schwester ist ein Berufsverbot fällig, keine Krankschreibung. Der Unterschied wird in diesem link erklärt:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=104135&suche=Berufsverbot&seite=1
Deine Schwester bekäme ihr ganz normales Gehalt weiter! Das ist auch u.U. für den AG deutlich besser, weil er das Geld von der KK wiederbekommt.
Mich wundert, daß der AG eine Abmahnung von der Gewerbeaufsicht riskiert, indem er Deine Schwester weiterbeschäftigt. Hat Deine Schwester die Schwangerschaft angezeigt?
Noch einmal, kein normaler Mensch läßt eine Schwangere 30kg Lasten bewegen! Selbstverständlich ist das nicht erlaubt, sollte es mit dem Berufsverbot Probleme geben, Gewerbeaufsicht einschalten!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Frauengesundheit
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.