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Geschrieben von brandy456 am 12.07.2016, 13:38 Uhr

HaushaltsHilfe im krankheitsfall

Hallo, nach einer Operation habe ich von der tk eine Haushaltshilfe gestellt bekommen für 4 Std. Täglich 5 tage/Woche. Ich habe einen anbieter gefunden, der mir sagte, dass er teilweise nicht alle Std. Komplett abdecken könnte. Das War ok, er meinte es wäre dann mal eine Std. Weniger o. Ä. Jetzt ist es aber so, dass an manchen Tagen niemand kommen kann, an anderen Tagen nur eine Stunde, die volle stundenzahl wurde nur an dem ersten beiden tagen erreicht, im Schnitt sind es knapp 2 Std. Täglich. Muss ich das so hinnehmen? So kurzfristig bekomme ich natürlich auch nuergrndwo sonst Ersatz. Fallen die nicht gearbeiteten Std. Dann einfach weg? Oder können sie auch nach dem von der tk genehmigten Zeitraum nachgearbeitet werden? Vielen Dank.

 
4 Antworten:

Re: HaushaltsHilfe im krankheitsfall

Antwort von leaelk am 12.07.2016, 15:14 Uhr

Hallo,
bei dem Dienst kannst Du nur das Gespräch suchen und um Aufstockung der Stunden bitten.
Wenn die das nicht leisten können, dann musst Du Dir einen anderen Dienst suchen oder eine private Haushaltshilfe (ich glaube, die bekommt max. 8,50 Euro pro Stunde).
Die nicht gemachten Stunden können nicht nachgearbeitet werden und verfallen einfach.
In der Bewilligung wird ja auch stehen "bis maximal x Stunden pro Tag"

LG und gute Besserung
leaelk -- selber mit sehr viel Haushaltshilfe Erfahrung in den letzten Monaten

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Re: HaushaltsHilfe im krankheitsfall

Antwort von brandy456 am 12.07.2016, 15:51 Uhr

Danke für Deine Antwort. Wie ist es denn, wenn eigentlich mehr zugesagt wurde? Ich meine, die können doch nicht einfach einen ganzen Tag garnicht kommen....

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Re: HaushaltsHilfe im krankheitsfall

Antwort von Anja+Calvin am 12.07.2016, 17:19 Uhr

Ruf doch einfach mal bei deiner Krankenkasse an, nicht dass der Dienst auch noch einfach voll abrechnet.

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Re: HaushaltsHilfe im krankheitsfall

Antwort von leaelk am 12.07.2016, 19:14 Uhr

Die Abrechnung muss man als Patient unterschreiben und somit kann der Dienst nicht voll abrechnen -- es sei denn, die Unterlagen würden hinterher gefälscht und das würde schon massive kriminelle Energien erfordern.

Was passiert, wenn im Nachhinein nicht das erfüllt wird, was versprochen wurde? Da kann man nur mit dem Dienst sprechen. Mehr kann man nicht tun.
Dass das nicht okay ist, das steht auf einem anderen Blatt.

Ich selber habe Anfang des Jahres von einem auf den anderen Tag den Dienst gewechselt und das ging problemlos.

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