Geschrieben von Nicole_Meyer am 08.02.2017, 9:25 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Nein. Nachweis ans Arbeitsamt schicken. Im BV bist Du arbeitsunfähig und damit auch nicht vermittelbar. Genau wie in Deinem Mutterschutz und Elternzeit.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Beschäftigungsverbot - Ceymi 03.02.17, 2:05
- Re: Beschäftigungsverbot - niccolleen 03.02.17, 13:00
- Re: Beschäftigungsverbot - Nicole_Meyer 08.02.17, 9:25
- Re: Beschäftigungsverbot - niccolleen 03.02.17, 13:00
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