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Geschrieben von Ceymi am 03.02.2017, 2:05 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo mädels , ich bin zum ersten mal schwanger wollte meine Ausbildung anfangen doch dann kam diese Nachricht .. da ich zum amt gegangen bin weil mich als schwangere niemand eingestellt hat musste ich zur Arbeitsvermittlerin -.- die frau hat mich so terrorisiert das ich vorzeitige wehen bekommen hab und ein beschäftigungsverbot bis mutterschutz bekommen hab so jetzt Meine frage muss ich trotz beschäftigungsverbots zu Arbeitsvermittlung ?

 
2 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von niccolleen am 03.02.2017, 13:00 Uhr

Weiss nicht, wie das bei euch laeuft, aber bei uns hat damals glaub ich einfach eine Kopie vom aerztlichen Attest per Post gereicht.

lg
niki

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nicole_Meyer am 08.02.2017, 9:25 Uhr

Nein. Nachweis ans Arbeitsamt schicken. Im BV bist Du arbeitsunfähig und damit auch nicht vermittelbar. Genau wie in Deinem Mutterschutz und Elternzeit.

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