Geschrieben von Ceymi am 03.02.2017, 2:05 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallo mädels , ich bin zum ersten mal schwanger wollte meine Ausbildung anfangen doch dann kam diese Nachricht .. da ich zum amt gegangen bin weil mich als schwangere niemand eingestellt hat musste ich zur Arbeitsvermittlerin -.- die frau hat mich so terrorisiert das ich vorzeitige wehen bekommen hab und ein beschäftigungsverbot bis mutterschutz bekommen hab so jetzt Meine frage muss ich trotz beschäftigungsverbots zu Arbeitsvermittlung ?
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von niccolleen am 03.02.2017, 13:00 Uhr
Weiss nicht, wie das bei euch laeuft, aber bei uns hat damals glaub ich einfach eine Kopie vom aerztlichen Attest per Post gereicht.
lg
niki
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Nicole_Meyer am 08.02.2017, 9:25 Uhr
Nein. Nachweis ans Arbeitsamt schicken. Im BV bist Du arbeitsunfähig und damit auch nicht vermittelbar. Genau wie in Deinem Mutterschutz und Elternzeit.
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