von mellomania am 17.07.2017, 17:38 Uhr |
Wieder schwanger in der Elternzeit
du kannst die laufenden elternzeit auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz beenden, um den vollen mutterschutzsatz von AG und KK zu erhalten. beschäftigugnsverbot is nicht mehr so einfach. der AG MUSS dir einen andren arbeitplatz zuweisen, den du annehmen musst! WENN eine gefährdung vorliegen SOLLTE. was aber ein arbeiten einer schwangeren in einer tankstelle verhinder sollte, ist mir völlig unklar.
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- Wieder schwanger in der Elternzeit - Heidi3004 17.07.17, 16:06
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - Lovie 17.07.17, 17:02
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - mellomania 17.07.17, 17:38
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - mosaique 17.07.17, 18:26
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - Danyshope 17.07.17, 18:23
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