Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Lovie am 17.07.2017, 17:02 Uhr

Wieder schwanger in der Elternzeit

In der Elternzeit bekommst du weiter das, was du auch ohne Schwangerschaft bekämst.
Für das neue EG zählen alle Monate nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 ohne Einkommen (EG ist kein Einkommen!) mit 0€ in die Berechnung.
Du kannst die aktuelle ez einen Tag vor Beginn neuer muschu beenden und dir den Rest über tragen lassen, dann bekommst du wieder volles muschu Geld.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.