Geschrieben von Lovie am 17.07.2017, 17:02 Uhr |
Wieder schwanger in der Elternzeit
In der Elternzeit bekommst du weiter das, was du auch ohne Schwangerschaft bekämst.
Für das neue EG zählen alle Monate nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 ohne Einkommen (EG ist kein Einkommen!) mit 0€ in die Berechnung.
Du kannst die aktuelle ez einen Tag vor Beginn neuer muschu beenden und dir den Rest über tragen lassen, dann bekommst du wieder volles muschu Geld.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Wieder schwanger in der Elternzeit - Heidi3004 17.07.17, 16:06
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - Lovie 17.07.17, 17:02
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - mellomania 17.07.17, 17:38
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - mosaique 17.07.17, 18:26
- Re: Wieder schwanger in der Elternzeit - Danyshope 17.07.17, 18:23
Die letzten 10 Beiträge
Kann mir jemand augenringe auf einem Foto entfernen?
Hat jemand ein paar Streichhölzer für mich ?
!! Hilfe dauernde Krabbelunfälle !!
Bindehautentzündung?
So wies aussieht wird es heute
PRE Ha für paar Tage wechseln
Eheprobleme, Streit, Hilfe,Abnehmen- Achtung lang
Umfrage
Da konnte ich mir ein Grinsen aber gerade nicht verkneifen!
Strandrunde
Hat jemand ein paar Streichhölzer für mich ?
!! Hilfe dauernde Krabbelunfälle !!
Bindehautentzündung?
So wies aussieht wird es heute
PRE Ha für paar Tage wechseln
Eheprobleme, Streit, Hilfe,Abnehmen- Achtung lang
Umfrage
Da konnte ich mir ein Grinsen aber gerade nicht verkneifen!
Strandrunde