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Geschrieben von Heidi3004 am 17.07.2017, 16:06 Uhr

Wieder schwanger in der Elternzeit

Hallo ihr Lieben

Und zwar hab ich mal eine Frage:

Ich bin jetzt mom in Elternzeit die nächstes Jahr im November endet. Habe 2 Jahre genommen.

Nun ist es so das ich wieder schwanger bin und ich jetzt nicht weiß wie das abläuft mit dem Geld. Was bekomme ich da und wie läuft das dann weiter mit der Elternzeit ??

Habe vorher an der Tankstelle gearbeitet in vollzeit und habe als ich in der 6 ssw war habe ich direkt ein beschäftigungsverbot bekommen .

Wie sieht das jetzt aus ?? Kann mir da bitte jemand helfen. Bin jetzt im 3 Monat Entbindung Termin ist der 18 01.18

 
4 Antworten:

Re: Wieder schwanger in der Elternzeit

Antwort von Lovie am 17.07.2017, 17:02 Uhr

In der Elternzeit bekommst du weiter das, was du auch ohne Schwangerschaft bekämst.
Für das neue EG zählen alle Monate nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 ohne Einkommen (EG ist kein Einkommen!) mit 0€ in die Berechnung.
Du kannst die aktuelle ez einen Tag vor Beginn neuer muschu beenden und dir den Rest über tragen lassen, dann bekommst du wieder volles muschu Geld.

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Re: Wieder schwanger in der Elternzeit

Antwort von mellomania am 17.07.2017, 17:38 Uhr

du kannst die laufenden elternzeit auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz beenden, um den vollen mutterschutzsatz von AG und KK zu erhalten. beschäftigugnsverbot is nicht mehr so einfach. der AG MUSS dir einen andren arbeitplatz zuweisen, den du annehmen musst! WENN eine gefährdung vorliegen SOLLTE. was aber ein arbeiten einer schwangeren in einer tankstelle verhinder sollte, ist mir völlig unklar.

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Re: Wieder schwanger in der Elternzeit

Antwort von Danyshope am 17.07.2017, 18:23 Uhr

Wenn Du jetzt im 3ten Monat bis kommt Kind 2 ja lange bevor Du aus der EZ von Kind 1 heraus bist. Ob und als was du also vorher gearbeitet hast ist egal, auch ein BV ist egal, weil du das in der ET nicht benötigst. Ausnahme wäre, wenn Du mit dem AG vereinbart hättest innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, dann wäre das relevant. lese ich aber bei dir nicht heraus. Falls doch, dieses Info bitte entsprechend nachschieben. Auch ab wann genau was festgelegt wurde.

Ansonsten gilt, deine EZ läuft normal weiter. Du bekommst weiterhin EG wie gehabt bis das durch ist. Die laufende EZ kannst du und solltest du auch zum tag vor dem neuen Mutterschutz beenden, so bekommst du das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Machst du das nicht, laufen EZ1 und Mutterschutz2 gleichzeitig, was bedeutete, du bekommst nur die bis zu 13 € von der KK. restliche EZ kannst du dir dann mit Zustimmung vom AG übertragen lassen.

So, finanziell sieht es so aus das für EG2 wieder geschaut wird was du in den 12 Monaten vorher verdient hast. dabei werden dann 12 bzw im Ausnahmefall 14 Monate (falls wer wieder "meckert") ausgeklammert plus die Mutterschutzzeiten und durch vorherige - sprich Zeiten von vor Geburt1 - ersetzt. Da du kein konkretes Datum für Kind1 nennst, nur das es November 2016 scheinbar geboren wurde, (wenn ich Rückrechne), wird es bei dir wohl auf 1-2 Monate Nullrunde (wenn überhaupt wegen Mutterschutz) hinauslaufen und der größte Teil wird mit dem alten VZ-Gehalt wie bei Kind1 gerechnet. Dazu gibt es 10% Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag feiert. Also fast perfekte Planung wenn ich das richtig sehe.

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Re: Wieder schwanger in der Elternzeit

Antwort von mosaique am 17.07.2017, 18:26 Uhr

Ich arbeite auch an der Tanke und habe von meinem Arbeitgeber direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Grundsätzlich wegen den dämpfen.

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