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Geschrieben von Danyshope am 08.10.2017, 8:48 Uhr

Lebensversicherung

Das kommt drauf an ob die Versicherung noch besteht und ob die Mindestgebühr erreicht wurde. Davon ab ist es aber so, das bei einigen Versicherungen aufgrund der nachträglichen eingeführten Widerbelehrungsfrist deren Gültigkeit an sich fraglich ist. Aber ähnlich fraglich ob ihr dann das Geld anfordern könnt. Davon ab gibt es meistens einen begünstigten der eingetragen wird, so das eine Lebensversicherung nicht unbedingt zur Erbmasse zählt.

 
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