Geschrieben von Danyshope am 08.10.2017, 8:48 Uhr |
Lebensversicherung
Das kommt drauf an ob die Versicherung noch besteht und ob die Mindestgebühr erreicht wurde. Davon ab ist es aber so, das bei einigen Versicherungen aufgrund der nachträglichen eingeführten Widerbelehrungsfrist deren Gültigkeit an sich fraglich ist. Aber ähnlich fraglich ob ihr dann das Geld anfordern könnt. Davon ab gibt es meistens einen begünstigten der eingetragen wird, so das eine Lebensversicherung nicht unbedingt zur Erbmasse zählt.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Lebensversicherung - Kristel 1705 08.10.17, 8:01
- Re: Lebensversicherung - Danyshope 08.10.17, 8:48
- Re: Lebensversicherung - fsw 08.10.17, 10:52
- Re: Lebensversicherung - Kater Keks 08.10.17, 11:02
Die letzten 10 Beiträge
Immer noch Blutungen - 7 Wochen nach der Geburt
Nachtschwärmer anwesend?
Vererbung schlechter Angewohnheiten...
Auch Küche - Forelle gebraten
Welche Pfanne oder Schmorpfanne
Schlafverhalten im 1. Jahr und nun kommt der Schlafsack
Frage - Kirche
Eure Meinung - Männerwochenende!
Kleine Umfrage ... Spülmaschine
Wo bekomme ich einteilige Schlafanzüge für Jungs in 158?
Nachtschwärmer anwesend?
Vererbung schlechter Angewohnheiten...
Auch Küche - Forelle gebraten
Welche Pfanne oder Schmorpfanne
Schlafverhalten im 1. Jahr und nun kommt der Schlafsack
Frage - Kirche
Eure Meinung - Männerwochenende!
Kleine Umfrage ... Spülmaschine
Wo bekomme ich einteilige Schlafanzüge für Jungs in 158?