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Geschrieben von Dinechen am 25.05.2015, 19:59 Uhr

Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Wenn man ca 6000 Euro erbt aber Harz 4 u Alg 1 bezieht...muss man alles dem Amt abtreten?

 
11 Antworten:

Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:06 Uhr

Geld was du vor dem Bezug von ALG2 hast ist Vermögen und das darfst du haben (250€ pro Lebensjahr).
Geld was du IM Bezug bekommst ist Einkommen...
alles dazu findest du im Netz.

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Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 25.05.2015, 20:08 Uhr

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-erbe-wird-als-einkommen-angerechnet-900204.html

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Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von Dinechen am 25.05.2015, 20:09 Uhr

Ok... ich frag für ne Freundin. Sie sagt im Netz findet sie keine konkreten Angaben, deshalb dachte ich vielleicht hat hier jemand Erfahrung...

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google hilft und ist schneller gesucht als Beitrag geschrieben

Antwort von Patti1977 am 25.05.2015, 20:10 Uhr

Kommt auf Zeitpunkt der Erbschaft an und wird verteilt.

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Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:11 Uhr

Es ist Einkommen. DAS ist mal sicher.

Bekomme ich 100€ Unterhalt wird mir das angerechnet... wäre ja seltsam, wenn jemand dann Tausende nicht angerechnet bekommt.

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Re: google hilft und ist schneller gesucht als Beitrag geschrieben

Antwort von Dinechen am 25.05.2015, 20:15 Uhr

Sie bekommt Harz 4 u Alg 1... so richtig seh ich nicht durch...
Sie will davon Schulden bezahlen...
Mal sehen...ich Google mal bissl... danke euch

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Re: google hilft und ist schneller gesucht als Beitrag geschrieben

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:18 Uhr

Gesunder Menschenverstand sagt:
ihre Schulden bezahlen ist ganz toll aber warum sollte sie das tun und trotz ein paar Tausendern in der Tasche noch vom Staat Geld dazu bekommen zum Leben?

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Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von DannaM am 25.05.2015, 20:47 Uhr

Bekannter hat auch unter Harz 4 geerbt. Er musste es sich dann einteilen in Höhe des normalen Harz 4 Bezug.
Also jeden Monat auch nur soviel verbrauchen was man eh bekommen hätte.
Schulden abbezahlen ist löblich interessiert im job Center wohl niemand.

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Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von Narni@ am 25.05.2015, 20:49 Uhr

Ja das ist einkommen. Aber vom Erbe müssen alle entstehen kosten abgezogen werden.

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Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 20:50 Uhr

So war meine Vermutung...
wenn sie 6000€ erbt und eigentlich 500€/Monat H4 bekommen hätte dann bekommt sie 12 Monate kein H4 bis monatlich 500€ vom Erbe aufgebraucht sind.

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Re: Erbe u Harz 4...wer kennt sich aus

Antwort von 32+4 am 25.05.2015, 21:01 Uhr

Da urteilen gerichte unterschiedlich
Teilw.nur bis zu 6monate

Kosten...insbesondere KV...muessen abgezogen werden. Deshslb wuerde ich die berechnung pruefen lassen.

Wieder andere haben bei solchen kleineren betraegen, die dann auch zur schuldentilgung genutzt wurden, sich vor auszahlung abgemeldet beim amt. Und im naechsten monat wieder angemeldet.

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