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Geschrieben von Pamo am 27.04.2015, 13:41 Uhr

Das AGG

Als Privatperson muss ich niemanden gleich behandeln.

Wenn ich das weiterdenke, dann dürfte man unter Gleichbehandlung sowieso keine Familien mit Kindern oder kinderlose Ehepaare oder Berufstätige bevorzugt nehmen. Dann müsste eine Lotterie entscheiden. Oder das Einkommen. Oder das Alter? ;)

So wie auch bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Bei einer Anwendung des AGG müssten Bewerbungen anonymisiert werden und nur die Qualifikation zählen, statt wie in D vollkommen üblich, Faktoren wie Alter, Geschlecht, Familienstand etc. als Kriterien für die Auswahl aufzunehmen.

 
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