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Geschrieben von Moehre700 am 27.04.2015, 13:05 Uhr

Das AGG

Danach sind solche Benachteiligungen nicht zulässig.

Klar: Papier ist geduldig und es wird natürlich selektiert.
Sowohl bei Wohnraum als auch bei der Vergabe von Arbeitsplätzen.

Aber so offen...das ist blöd.

 
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