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Geschrieben von Patti1977 am 01.06.2010, 15:27 Uhr

aus dem Aktuell geklaut: Rechte eines Kindesmörder Eure Meinung?

..die Rechtes eines Kindesmörders...man staune

Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen wegen der Kindesentführung habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Polizisten hatten dem heute 35-jährigen Gäfgen während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht. Dass die Polizisten anschließend zu Geldstrafen verurteilt wurden, habe keine abschreckende Wirkung, rügte das Gericht.

Deutschland soll Schmerzensgeldverfahren "zügig beenden"
"Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug, um als unmenschliche Behandlung im Sinn von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gelten", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter äußerten sich nicht über ein Schmerzensgeld für Gäfgen, forderten Deutschland aber auf, das nationale Schmerzensgeldverfahren "zügig zu beenden".


Kein neuer Prozess in Deutschland
Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess stellte der Gerichtshof für Menschenrechte hingegen nicht fest. Bei einer Verurteilung auch in diesem Punkt hätte Gäfgen in Deutschland mit einem neuen Prozess rechnen können. Das Urteil wurde von der Großen Kammer des Straßburger Gerichts gefällt und ist damit definitiv. Die Entscheidung hebt ein erstinstanzliches Urteil vom Juni 2008 auf. Damals hatte eine kleine Kammer alle Vorwürfe Gäfgens gegen Deutschland abgewiesen.

 
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