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Geschrieben von Hellchen77 am 27.04.2017, 19:09 Uhr

Anspruch Feiertage

Ich hab nur das auf anraten einer Freundin gelesen und bin nu völlig unsicher



Ansprüche der Minijobber in Sachen Urlaub, Feiertage & Co.
Minijob, Feiertage und Urlaubsanspruch

In vielen Betrieben werden Minijobber beinahe „ausgebeutet“ – sie erhalten keinen bezahlten Urlaub, werden im Krankheitsfall nicht weiter bezahlt und erhalten keine Feiertagsvergütung. Wir zeigen Ihnen heute, wie die rechtliche Seite der Medaille aussieht.

Vergütung an Feiertagen

Auch Minijobber haben einen Anspruch darauf, an einem Feiertag ihre Vergütung bezahlt zu erhalten. Dies gilt jedoch nur dann, wenn genau dieser Tag auch Arbeitszeit gewesen wäre. Wenn eine 400 Euro-Kraft gewöhnlich mittwochs und freitags arbeitet und der Freitag ein Feiertag ist, so muss sie nicht arbeiten und erhält ihrer Vergütung. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Feiertag z. B. auf einen Montag fällt.

 
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