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Geschrieben von Caot am 01.02.2016, 10:16 Uhr

Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Hallo ihr Lieben,

mich würde interessieren wie das mit der Aufsichtspflicht in Schimmbädern geregelt ist. Kennt sich da jemand aus mit den gesetzlichen Regelungen.

Meine Frage wäre: Wenn schwimmfähige Kinder alleine (ohne Eltern) im Schwimmbad sind, wer hat hier die Aufsichtspflicht? Gibt es altersabhängige Regeln?

Danke. VG

 
24 Antworten:

Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von sterntaler82 am 01.02.2016, 10:20 Uhr

Was ist den bei dir schwimmfähig??? Meine Kinder sind in der DLRG da wird empfohlen erst ab Bronze und frühestens mit 9 (meine Tochter hatte ihres mit 6)die Kinder alleine zu lassen

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Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von kanja am 01.02.2016, 10:47 Uhr

Ich hatte das für München mal gegoogelt und da stand, dass die Eltern alleine entscheiden können, wann und ob ihr Kind fähig ist, alleine im Schwimmbad zurecht zu kommen. Der Bademeister hat keine Aufsichtspflicht.

Das ist wahrscheinlich wie so vieles regional unterschiedlich.

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Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von Birgit67 am 01.02.2016, 11:29 Uhr

Aufsichtspflicht in einem Schwimmbad hat immer eine Person die das Schwimmabzeichen mind. in silber hat und einen Rettungsschwimmer.

Wenn Kinder alleine ohne Eltern im Schwimmbad sind hat ein Schwimmeister ein Auge darauf zu werfen dass sie nicht untergehen - aber die Entscheidung ab wann ein Kind wirklich ganz alleine im Schwimmbad ist hängt von den Gegebenheiten ab und vom Alter.

In unserem kleinen Hallenbad waren oft Kinder die sich gerade so über Wasser halten konnten alleine im Bad - aber die Schwimmeisterin hatte immer ein Auge darauf - es waren auch selten mehr wie 4 solche Kinder ohne Aufsicht auf einmal.

Die Schwimmeister gehen davon aus dass ein Kind richtig schwimmen kann wenn es alleine im 'Bad ist und wird nur einschreiten wenn Gefahr an Leib und Leben eintritt.

Viele Schwimmeister lassen Kinder ohne das Seepferdchen nicht alleine rein ohne Eltern - egal was die Eltern sagen und wollen.


Gruß Birgit

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Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.02.2016, 11:30 Uhr

Ich kenne kein Schwimmbad, das als Institution den Eltern die Aufsichtspflicht abnimmt.

Die Aufsichtspflicht liegt also bei den Eltern. Wenn die Eltern sie aktiv jemandem übertragen - zum Beispiel der Mutter des Kumpels, die die Kinder ins Schwimmbad mitnimmt - dann liegt sie dort. Aber niemals beim Schwimmbad als Organisation oder gar bei einem einzelnen Bademeister als Person.

Wichtig: Die Aufsichtspflicht bedeutet NICHT, daß man 24/7 neben dem Kind steht. Man darf und soll dem Kind alters- und entwicklungsgerechte Freiräume lassen. Wenn man der Ansicht ist, daß das Kind fähig ist, sich im Schwimmbad korrekt zu verhalten, dann darf man es alleine hingehen lassen. Die Aufsichtspflicht hat man aber dennoch, die ist nicht "weg".´

Wenn dennoch etwas passiert, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man hat die Aufsichtspflicht nicht verletzt, weil die Einschätzung der Selbständigkeit des Kindes grundsätzlich richtig war. Oder man hat das Kind überschätzt und hätte es nicht alleine gehen lassen dürfen, dann hat man die Aufsichtspflicht verletzt. Ob Ersteres oder Zweiteres vorliegt, klärt im Zweifel ein Gericht. Die Einschätzung ist sehr individuell und basiert nicht nur auf dem Alter des Kindes, sondern berücksichtigt auch den Entwicklungsstand und die individuelle "Vorgeschichte" in Verbindung mit der fraglichen Situation. Zum Beispiel ist ein Zehnjähriger, der seit vielen Jahren jede Woche mit den Eltern im Schwimmbad war und dort erklärt bekommen hat, wie man sich zu verhalten hat, anders einzuschätzen als ein Zwölfjähriger, der noch nie ein Schwimmbad von innen gesehen hat.

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Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von Geisterfinger am 01.02.2016, 11:33 Uhr

Wie es gesetzlich ist, weiß ich nicht, aber ich würde nicht davon ausgehen, dass Bademeister wissen, welches Kind wie schwimmfähig ist (außer es geht gerade unter) und ob dieses begleitet ist oder die Eltern gerade nicht hin gucken.
Ich gehe davon aus, dass jedes untergehende Kind gerettet wird, aber ich gehe auch davon aus, dass auch Bademeister nur Menschen sind und mal jmd übersehen können.
Ich denke man macht sich nicht strafbar, wenn man ein Kind mit Bronze-Abzeichen allein ins Schwimmbad lässt.

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gut erklärt!

Antwort von Geisterfinger am 01.02.2016, 11:35 Uhr

!

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Danke - ich glaube aber es ist recht kompliziert .....

Antwort von Caot am 01.02.2016, 11:44 Uhr

Ich bin jetzt etwas weiter gekommen.

Ein Kind kann ab dem Alter alleine ins Schwimmbad, wenn es alleine schwimmen kann. Ideal wäre ein Nachweis. Eine Altersvorgabe habe ich bisher nicht gefunden.

Eine Aufsichtspflicht hat keiner. Jetzt wird es kompliziert, denn es gibt mehrere Pflichten eines Bademeisters u.a. auch die "Wasserpflicht".

Ich habe jedoch immer noch nichts gefunden, wer denn nun für die Kinder zuständig ist, welche alleine im Schwimmbad sind.

Wie ist das geregelt? Das Kind wäre durch einen Nachweis schwimmfähig, man schickt es durch das Drehkreuz und Kind darf schwimmen gehen. Wer ist für was zuständig?

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Re: Danke - ich glaube aber es ist recht kompliziert .....

Antwort von kanja am 01.02.2016, 11:53 Uhr

Was genau meinst du denn mit "zuständig"? Für was???

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Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von 2auseinemholz am 01.02.2016, 11:54 Uhr

Hallo!

Die Aufsichtspflicht ist doch immer bei den Eltern! Das bedeutet aber nicht, dass Kinder durchgängig von Eltern überwacht werden müssen. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes kann eine Aufsichtspflicht auch damit erfüllt sein, dass Eltern wissen wo ihr Kind sich aufhält.
Wenn während dieser Zeit was passiert sind als erstes die Eltern dran.
Der Bademeister erfüllt keine Aufsichtspflicht. Damit dass Du ein Kind ins Schwimmbad schickst ist doch nicht der Bademeister dafür verantwortlich. - Das Schwimmbad ist keine Kita oder Schule und der Bademeister kein Pädagoge..

LG, 2.

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Badeordnung

Antwort von Geisterfinger am 01.02.2016, 12:03 Uhr

In der Badeordnung des hamburger Bäderlandes steht:
2.3 Folgendem Personenkreis ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet:
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können.
Kinder bis 8 Jahren.
Personen mit geistigen Behinderungen.
Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden.

Also klar, da brauch man nicht zu spekulieren:
erst am 8J, unabhängig von der Schwimmfähigkeit.
In dem Alter traut man den Kindern wohl zu, dass sie wissen, ob sie schwimmen können und nicht einfach ins Wasser springen und dann unter gehen.

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Re: Danke - ich glaube aber es ist recht kompliziert .....

Antwort von Caot am 01.02.2016, 12:10 Uhr

Zuständig für: was das Kind dort macht und auch ob es untergeht oder nicht. Wer ist also für die Beaufsichtigung zuständig, wenn das Kind alleine im Schwimmbad ist.

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Re: Danke - ich glaube aber es ist recht kompliziert .....

Antwort von RR am 01.02.2016, 12:11 Uhr

Hallo
ich denke da gilt das gleiche, als wenn das Kind alleine am Straßenverkehr teilnimmt, zum Supermarkt geht, ins Kino etc.

Die Aufsichtspflicht liegt nach wie vor bei den Eltern.

Schicke ich es in den Kiga/Schule/Ferienprogramm wird die Aufsichtspflicht dort "abgenommen".

Im Schwimmbad kann keiner die Aufsichtspflicht für alle möglichen Kinder die alleine kommen übernehmen.

Die Eltern müssen überlegen, ob sie ihrem Kind "zutrauen" alleine zu gehen u. Gefahren einschätzen zu können.

viele Grüße

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Danke - die 8 Jahre 3.Klasse habe ich jetzt auch gelesen.....

Antwort von Caot am 01.02.2016, 12:12 Uhr

....das habe ich jetzt mal ergoogeln können, da man davon ausgeht das ein Kind in der 3.Klasse Schwimmunterricht hat und es dann schwimmbefähigt ist.

Aber dennoch kein Hinweis wer für was zuständig ist.

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na - keiner!

Antwort von kanja am 01.02.2016, 12:13 Uhr

Du traust deinem Kind zu, dass es alleine ins Schwimmbad geht. Punkt.

Das bedeutet, du traust deinem Kind zu, selbst zurechtzukommen. Es kann schwimmen, es kennt die sonstigen Verhaltensregeln. Es wird von niemandem beaufsichtigt.

Der Bademeister hat natürlich die allgemeine Aufsicht. Ob er dann gerade hinschaut, wenn dein Kind Probleme hat, ist halt Glückssache. Er ist genau so für alle anderen Badbesucher zuständig.

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Zuständig für was und unwiefern?

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.02.2016, 12:14 Uhr

Der Bademeister ist zuständig dafür, daß die Leute nicht absaufen und sich an die Regeln halten. Das hat aber mit Aufsichtspflicht nichts zu tun, denn der zieht ja auch Erwachsene aus dem Wasser oder schickt sie nach Hause, wenn sie nach dreimaliger Ermahnung immer noch vom Beckenrand springen. Da geht es um die Überwachung der Sicherheit und die Einhaltung der Regeln.

Der Bademeister ist NICHT dafür zuständig, einem Kind (oder einem Erwachsenen) die Regeln zu erläutern. Die Schwimmbad-Regeln müssen öffentlich aushängen und ich würde vermuten, daß von Eltern erwartet wird, sie ihrem Kind nahegebracht zu haben.

Dafür, daß das Kind sich vor dem Baden duscht, nach dem Baden die Haare föhnt, nichts im Spind liegenläßt, die ältere Dame in der Nachbarkabine nicht belästigt und pünktlich nach Hause geht, ist keiner - bzw. die Eltern, die dem Kind das vorher erklärt haben sollten.

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Zuständigkeit

Antwort von Geisterfinger am 01.02.2016, 12:17 Uhr

IN der Badeordnung waren auch noch Abschnitte zur Haftung und "auf eigene Gefahr" enthalten. Denen kann man aber nur begrenzt was entnehmen.

Vielleicht hilft es mehr, wenn du erläuterst, worum es dir genau geht.
Wenn du dein über achtjähriges Kind ins Schwimmbad lässt und es ertrinkt, ob du dann den Bademeister verklagen kannst?

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Bitte keine Unterstellungen!

Antwort von Caot am 01.02.2016, 12:22 Uhr

Sei denn es war ein Scherz!

Es war und ist eine rein retorische Frage. Natürlich gibt es für alles einen Ursprung, auch für Fragen. Das will ich Dir gerne erläutern, weil du so nett gefragt hast.

Eine Gruppe von Eltern bringen ihre schwimmbefähigten, braven und artigen Kinder regelmäßig alleine ins Schwimmbad. Aber keiner von den Eltern (ich eingeschlossen) weiß so richtig wirklich (und nicht nur was wir denken) darüber Bescheid was man darf und was nicht. Irgendwie ist es allen klar, aber richtig nicht. Einen Anlaß hätten wir jetzt nicht wirklich - es ist ein Minischwimmbad mit einem tollem Bademeister. Aber es interessiert mich, wie die Gesetzeslage dazu denn ist.

Alles Klärchen?

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;-)

Antwort von Geisterfinger am 01.02.2016, 12:31 Uhr

Danke für die nette Erläuterung zu meiner nett gemeinten Frage ;-)

Ich wollte nichts unterstellen!
Ich dachte nur, dass wir dir vielleicht besser helfen können, wenn wir den konkreten Hintergrund wissen, so es denn einen gibt.

Ich kenne das auch: man macht sich Gedanken und entscheidet und dann fragt man sich , was ggf hinten dran hängt ohne dass es einem bewusst ist.

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Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von 2auseinemholz am 01.02.2016, 12:51 Uhr

Hallo!

"Viele Schwimmeister lassen Kinder ohne das Seepferdchen nicht alleine rein ohne Eltern - egal was die Eltern sagen und wollen."
Eltern schicken nicht-schwimmende Kinder alleine ins Schwimmbad??? - Neue Form von "Hänsel und Gretel", oder was?

Vielleicht sollte man das JA verständigen, dass die Eltern generell ein Problem haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

LG, 2.

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Re: Danke - ich glaube aber es ist recht kompliziert .....

Antwort von Anja+Calvin am 01.02.2016, 12:52 Uhr

Wenn das Kind noch jemanden braucht der "zuständig" für es ist dann kann das Kind nicht alleine ins Schwimmbad. Punkt !

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So ist es :)

Antwort von TheFirefox am 01.02.2016, 13:09 Uhr

Die Aufsichtspflicht selber obliegt dabei sogar noch bei den Eltern. Wenn das Kind jedoch "schwimmfähig" ist, dann haben die Eltern ihre Aufsichtsplficht damit erfüllt, dass sie ihren Nachwuchs nochmals beim Tschüß-sagen darauf hinweisen, dass sie sich anständig verhalten und sich an die Baderegeln halten sollen.

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Die Aufsichtspflicht obliegt euch Eltern

Antwort von TheFirefox am 01.02.2016, 13:15 Uhr

Aufsichtspflicht bedeutet aber nicht, dass ihr ständig daneben stehen müsst. Somit könnt ihr "schwimmfähige Kinder" auch alleine ins Schwimmbad gehen lassen - allerdings müsst ihr davor nochmals klar stellen, dass sie sich anständig und ordentlich verhalten sollen.
Somit ist es also Bestandteil der Aufsichtspflicht, dass ihr euren Kindern die Baderegeln vermittelt oder dafür sorgt, dass sie vermittelt wurden( z.B. im Zuge eines Schwimmkurses).

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Re: Regelung über Aufsichtspflicht Schwimmbad

Antwort von IngeA am 01.02.2016, 18:01 Uhr

Das Seepferdchen ist der Freischein zum Absaufen, eben weil die Eltern meinen ihr Kind könnte dann schwimmen.
Auf der anderen Seite gibt es auch Kinder die keinerlei Schwimmabzeichen haben aber trotzdem schwimmen können.

LG Inge

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Im eigenen Interesse ....

Antwort von roti120392 am 03.02.2016, 8:16 Uhr

... solltest Du diese Aufsichtspflicht nie abgeben.

Schätze dein Kind selbst ein, ob es sicher Schwimmen kann, sich an die Regeln hält, nicht überschätzt und es hängt auch sicher von der Art des Schwimmbads ab.

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