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Geschrieben von Baby11 am 11.03.2014, 22:05 Uhr

Sie zieht die Scheidung zurück

mein Freund hat sich von seiner Nochfrau getrennt das Trennungsjahr ist im Februar zuende
Seine Nochehefrau ist vom gemeinsamen Haus zuerst ausgezogen und vor 4Monaten auf anraten ihres Anwaltes wieder mit in das HAUS eingezogen .... und der Hammer jetzt auch noch , sie hat die scheidung wieder zurückgzogen auch auf anraten ihres Anwaltes ....
Meine Frage jetzt was bringt ihr das jetzt ....
wie lange kann sich die Scheidung jetzt herausziehen sie waren 20 Jahre verheiraten...
Was kann mein Freund machen , wenn er aber die scheidung will .....
bitte um antwort lg
Baby11

 
18 Antworten:

Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von fiammetta am 11.03.2014, 23:28 Uhr

Hi,

wem gehört das Haus?

Bist Du der Scheidungsgrund?

Warum kümmert sich Dein Freund nicht darum, sondern Du?

LG

Fiammetta

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Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von Bookworm am 12.03.2014, 7:15 Uhr

Wieso reicht nicht ER die Scheidung ein?

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Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von Fredda am 12.03.2014, 8:40 Uhr

Im Moment sehe ich 2 Menschen, die vor Ablauf des Trennungsjahres wieder zusammengezogen sind - WILL er sich scheiden lassen?

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Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von insala am 12.03.2014, 8:44 Uhr

Ist bestimmt Taktik! Der, der die Scheidung einreicht, muß sie auch bezahlen! Außer man einigt sich vorher!
Dein Mann soll seinen Anwalt fragen.
Wir hatten einen gemeinsamen Anwalt und haben uns die Kosten geteilt. War allerdings eine problemlose Trennung, verstehen uns heute noch gut. ( Kontakt wegen der Kinder noch da)
Vielleicht können sich die Beiden auch irgendwie einigen? Finanziell auf jeden Fall besser!

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Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von Patchwork am 12.03.2014, 9:22 Uhr

Ich denke auch, alles ne Kostensache. Die Dame möchte anscheinend soviel Geld wie möglich schöpfen. Das Trennungsjahr zählt erst ab AUSZUG, es sei denn man kann nachweisen, dass mein ein Jahr im gemeinsamen Haus getrennt gelebt hat (getrennt Wäsche gewaschen, Essen eingekauft, etc. ). Außerdem muss dein Freund dann an seine Exfrau ohne Scheidung länger Rentenpunkte abtreten, wenn er mehr verdient und Unterhaltszahlungen ziehen sich in die Länge. Da muss dein Freund die Scheidung einreichen...., wobei er dann die Kosten trägt. Wenn sie der Scheidung nicht zu stimmt, kann sich das ganze 3 Jahre hinziehen, ehe geschieden werden muss. Allerdings, sollten die beiden da echt getrennt leben.
Du solltest dich fragen, ob dein Freund die Trennung wirklich möchte! Denn wenn dem so ist, hätte er doch schon alle Hebel in Bewegung gesetzt, nicht mehr mit ihr leben zu müssen.

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Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von Pamo am 12.03.2014, 9:33 Uhr

Was sagen denn dein Freund und sein Anwalt dazu?

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Re: Kann es sein...

Antwort von Hexhex am 12.03.2014, 11:24 Uhr

Hallo,

man kann sich natürlich auch gegen den Willen eines Partners scheiden lassen, das dauert auch nicht automatisch länger als eine einvernehmliche Scheidung. Hat Dein Freund denn keinen Scheidungsanwalt, der ihm das erklärt? Kann es sein, dass er Trennungsjahr und Scheidung noch gar nicht offiziell über einen Anwalt dokumentiert und eingereicht hatte? Kann es also sein, dass Dein Freund Dich hinhält...?

Vielleicht spekuliert Dein Freund darauf, dass Du offenbar keine Ahnung in Sachen Scheidung hast. Also für mich stinkt die Sache, ehrlich gesagt.

LG und alles Gute für Dich!

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Re: Kann es sein...

Antwort von Holzkohle am 12.03.2014, 14:20 Uhr

der Anwalt kann ja raten, was er will - wenn die Frau inzwischen wieder im Haus wohnt, dann muss sie ja irgendwer da reingelassen haben... und das kann ja nur Dein Freund gewesen sein. Und in dem Moment, wenn nicht genau Bett, Tisch, Wäsche usw. alles getrennt wurden und das auch dokumentiert wurde - lebten die Beiden wieder in einer "Ehe" bzw. von mir aus in einem eheähnlichen Verhältnis - sprich, das Trennungsjahr beginnt von vorne.

Und auch heißt es nicht automatisch, dass mit dem Ablauf des Trennungsjahres auch sofort der Richter den Hammer schwingt und das Paar scheidet. Meist dauert das noch viel länger. Außerdem müssen ja noch die ganzen Sachen wie Zugewinn usw. geklärt werden.

Finde auch da sind ein paar Fragen zu viel offen, allerdings hattest Du auch nicht viel erwähnt :)

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Re: Kann es sein...

Antwort von mf4 am 12.03.2014, 18:07 Uhr

Sie muss ja irgendwo gewohnt haben und er hat sie wieder einziehen lassen.
Für mich hat die Sache einen komischen Beigeschmack und ich wüsste nicht, ob ich den Freund noch will, der mit seiner Noch-Frau zusammen wohnt.

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Re: Kann es sein...

Antwort von Tinchenbinchen am 13.03.2014, 6:52 Uhr

Nur aus Neugier: Wenn das Haus beiden gehört, hätte er ihr den Wiedereinzug verweigern können?

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Re: Kann es sein...

Antwort von und am 13.03.2014, 8:26 Uhr

"Wenn das Haus beiden gehört, hätte er ihr den Wiedereinzug verweigern können?"

Wohl kaum - solange die Güterverteilung nicht geklärt ist.

Möglicherweise hatte die Frau auch noch die ganze Zeit einen Schlüssel, weil sie ihn - zu Recht - nicht hergegeben hat, und konnte deshalb so problemlos wieder einziehen.

So viel ich weiß, müssen einer Scheidung gegen den Willen eines Ehepartners 3 (drei!) Trennungsjahre vorausgehen. Für eine Ausnahme von dieser Regelung muss schon sehr Schwerwiegendes (Gewalt etc.) vorgefallen sein oder eine außerheliches Kind gezeugt werden. Vielleicht bin ich aber nicht auf dem neuesten Stand, dann möge man mich eines Besseren belehren, wann sich das Gesetz geändert hat.

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Re: Kann es sein...

Antwort von und am 13.03.2014, 8:26 Uhr

"Wenn das Haus beiden gehört, hätte er ihr den Wiedereinzug verweigern können?"

Wohl kaum - solange die Güterverteilung nicht geklärt ist.

Möglicherweise hatte die Frau auch noch die ganze Zeit einen Schlüssel, weil sie ihn - zu Recht - nicht hergegeben hat, und konnte deshalb so problemlos wieder einziehen.

So viel ich weiß, müssen einer Scheidung gegen den Willen eines Ehepartners 3 (drei!) Trennungsjahre vorausgehen. Für eine Ausnahme von dieser Regelung muss schon sehr Schwerwiegendes (Gewalt etc.) vorgefallen sein oder eine außerheliches Kind gezeugt werden. Vielleicht bin ich aber nicht auf dem neuesten Stand, dann möge man mich eines Besseren belehren, wann sich das Gesetz geändert hat.

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Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von und am 13.03.2014, 8:32 Uhr

"Was kann mein Freund machen , wenn er aber die scheidung will ....."

Im Normalfall . drei Jahre warten.

Die Trennungszeit kann auch unter einem Dach vollzogen werden. Maßgeblich ist die "Trennung von Tisch und Bett", d.h. kein gemeinsames Schlafzimmer, keine gemeinsame Haushaltsführung, kein gemeinsames Konto etc. Sie müssen so zusammenwohnen wie in einer WG. Das muss wohl von beiden bezeugt werden.

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Ach so, es sind ja nun nur noch 2 Jahre...

Antwort von und am 13.03.2014, 8:35 Uhr

.... da sie ein Jahr bereits außer Haus getrennt waren.

- vorausgesetzt natürlich, in den letzten vier Monaten, seit die Frau wieder eingezogen war, lief alles ("Tisch und Bett") getrennt zwischen den beiden.

Falls nicht -> Gehe zurück auf Los.
Also nochmal die drei Jahre von vorne.

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Kommt drauf an

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.03.2014, 9:35 Uhr

Eigentum berechtigt nicht automatisch zum sofortigen Einzug - sonst müßte ja jeder Mieter befürchten, daß morgen der Vermieter mit Sack und Pack auf der Matte steht und ein Plätzchen im Ehebett beansprucht.

Ich würde vermuten, daß es da eine normative Kraft des Faktischen gibt. Sprich: Wenn sie umgemeldet war und es eine praktizierte Einigung bezüglich des Kredites und der sonstigen Kosten gab, dann geht das nicht so einfach. Auch ohne schriftlichen Vertrag.

Wenn es eine solche Einigung nicht gab, muß der Mann sich die Frage gefallen lassen, warum.

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Re: Kann es sein...

Antwort von Heidschnucke am 13.03.2014, 10:31 Uhr

Meine Scheidung hat durch das nicht mitwirken meines exmannes ca 3 Jahre gedauert und ging dann auch nur durch weil wir den Versorgungsausgleich abgetrennt hatten.
Allerdings hagelte es Bußgelder auf ihn. Er hat das aber ausgesessen.
Wenn einer sich querstellt, zieht es sich enorm.
Würde ich vielleicht auch so machen wenn mein Mann mich wegen einer anderen verlässt. Gehässig, ich weiß.

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wohl schon, wenn er zu einem früheren Zeitpunkt bereits ausgezogen ist

Antwort von Alexa1978 am 13.03.2014, 17:53 Uhr

Man geht davon aus, dass derjenige der ausgezogen ist, auf sein Wohnrecht bis zur endgültigen Aufteilung verzichtet.

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Re: Sie zieht die Scheidung zurück

Antwort von elisabeth.die.erste am 13.03.2014, 19:12 Uhr

will er wirklich die scheidung???

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