Geschrieben von Moornixe am 24.02.2014, 9:51 Uhr |
Resturlaub
Hallo ihr Lieben,
ich hab am 14. Mai ET, dementsprechend ist mein letzter offizieller Arbeitstag der 1.4.2014! Ich hatte mir vorgenommen 1 Jahr Elterngeld zu beziehen, aber bereits nach 1/2 Jahr wieder mit 16-20 Std. anzufangen (ich kann ab dann per home-office arbeiten). Das heißt, ich hätte von 2.4.-08.08. Mutterschutz. Und vom 14.5. bis 13.11. arbeitsfreie Elternzeit.
Nun ist meine Frage was denn mit meinem Resturlaub ist?! Hab dies Jahr noch 22,5 Tage - da werden die 4 Monate für die arbeitsfreie Elternzeit (nach dem Mutterschutz) ja noch abgerechnet, richtig?!
Ich bin etwas verwirrt. Die Zeit danach wo ich dann 16-20 Std. mache, wird da der Urlaub auch noch eingekürzt?!
Kann mir irgendjemand helfen?! Mein Chef lässt mich hier dumm sterben. Wenn ich nachfrag sagt er "das wird alles noch berechnet".... aber daran denken dass ich meine Außendiensttouren für die letzten Wochen auch planen muss und sicher nicht den gesamten Urlaub im ov. /Dez. nehmen möchte wenn ich grad zurück bin tut er nicht....grrrr
Hat jmd von Euch ne Ahnung von sowas?
LG
Komplett berechnen kann er doch noch gar nicht!!!!
Antwort von Trini am 24.02.2014, 10:26 Uhr
Das Kind kann ja auch eher/später kommen, was den Urlaubsanspruch ändert.
Und die Arbeit in Elternzeit im Herbst hast Du ja noch nicht aufgenommen.
Vielleicht merkst Du ja im August, dass Du gar nicht arbeiten willst????
Wenn Du tatsächlich arbeiten würdest, würde sich der Urlaubsanspruch danach berechnen, ob Du eine 5-Tage-Woche hast oder nicht.
Du könntest ja schon mal die Hälfte Deines regulären jahresurlaubs VOR dem Mutterschutz beantragen.
Dann bliebe nur der Anspruch für den Juli für den Herbst übrig.
Solltest Du mit Resturlaub 2013er Urlaub meinen, kannst/musst Du den ohnehin vor dem Mutterschutz mnehmen.
Trini
Re: Resturlaub
Antwort von desireekk am 24.02.2014, 14:41 Uhr
Der Urlaub vermidert sich anteilig wenn man in Tz wieder einsteigt.
Urlaubsansdpruch hast Du bis inkl. den vollen Juli.
Und ab November auch wieder VIOLLEn Urlaubsanspruch
= nur für VOLLE Monate EZ kann der Jahresurlaub gekürzt werden.
Dafür kann man den auch noch im jahr nach der EZ nehmen.
Ich würde sagen: nimm ruig einigen Urlaub mit, denn wenn so kleine Würmchen krank sind sollte immer noch etwas Urlaub zur Verfügung stehen. Kind-krank-Tage hin oder her (wenn man sie hat).
Viele Grüße
Désirée
Re: Resturlaub
Antwort von speedy am 24.02.2014, 17:06 Uhr
Hi, Urlaubsanspruch erwirbst du bis inkl. Juli in voller Höhe (1/12 des Jahrsanspruchs/Monat = 7/12 für 2014). Wenn du wieder einsteigst, ab dem Monat des Wiedereinstiegs.
Den "alten" Urlaub von 2013 solltest du vor dem MuSchu abbauen, sonst verfällt der ggf.. Der 2014er Urlaub kann im Verlauf der EZ nicht verfallen, d.h. du darfst ihn auch danach noch nehmen.
Was jetzt die Umrechnung Vollzeit/Teilzeit anbelangt, so wird dies durchaus unterschiedlich gehandhabt. Wenn du in TZ arbeitest, ist theoretisch ein Tag Urlaub erworben bei Vollzeit mehr wert als ein "neuer" Urlaubstag, der bei TZ erworben wurde. Nur ganz wenige AG, die ich kenne, rechnen aber den Urlaub tatsächlich in Stunden um und dann wieder in die neue Arbeitszeit. Oft ist ein Tag einfach ein Tag - egal, welches Arbeitsdeputat dem entgegen steht.
Willst du da Streitereien vermeiden, so sieh zu, dass du deinen bei VZ erworbenen Urlaub noch vor dem MuSchu nimmst und lass dir nur ein paar Tage als eiserne Reserve. Ansonsten frag doch Kollegen, wie es bei ihnen gehandhabt wurde - darüber würde ich mit dem AG keinen Streit anfangen.
Gruß, Speedy
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