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Geschrieben von Irish83 am 09.02.2015, 10:42 Uhr

Elternzeit ohne Elterngeld, wie Krankenversichert?

Ich muss ein paar Monate Elternzeit nehmen (da ich eine Tochter u3 habe und im öffentlichen Dienst arbeite ist das nicht das Problem), nun stellt sich mir die Frage, wie ich dann krankenversichert bin. Muss ich für die Kosten zu 100% aufkommen? Das wäre finanziell nicht möglich, da es 350%/Monat wären.
Hat jemand Erfahrungen, Tipps, oder Ideen?

 
8 Antworten:

Re: Elternzeit ohne Elterngeld, wie Krankenversichert?

Antwort von wolfsfrau am 09.02.2015, 10:50 Uhr

So ist es:

Versicherungssituation während der Elternzeit

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, die außer Elterngeld keine beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert.

Für versicherungspflichtige Studentinnen und Studenten bleibt eine Beitragspflicht bestehen, wenn sie weiter immatrikuliert bleiben.

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse müssen weiterhin Beiträge zahlen, gegebenenfalls nur den Mindestbeitrag, soweit sie nicht familienmitversichert sein können.

Für familienversicherte Eltern ändert sich während der Elternzeit nichts.

Wer zuvor als Arbeitnehmer eigenständig freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war und sich in der Elternzeit befindet, kann ggf. über den Partner familienversichert sein.

Privat Krankenversicherte bleiben für die Dauer der Mutterschaftsfristen sowie die der Elternzeit weiterhin privat krankenversichert und müssen ihre Beiträge auch weiterhin selbst tragen und zwar während der Elternzeit auch den zuvor von der Arbeitgeberseite übernommenen Anteil.

Für Beamte gibt es besondere Regelungen.

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Re: Elternzeit ohne Elterngeld, wie Krankenversichert?

Antwort von Irish83 am 09.02.2015, 10:54 Uhr

hm..ok, das habe ich befürchtet. Danke.

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Re: Elternzeit ohne Elterngeld, wie Krankenversichert?

Antwort von Murmeltiermama am 09.02.2015, 16:14 Uhr

Ich bin als Selbständige freiwillig gesetzlich versichert und habe mich aus genau diesem Grund zwei Monate vor dem Mutterschutz von einem guten Freund in dessen Firma anstellen lassen. Damit war ich pflichtversichert und die ganze Elternzeit beitragsfrei. Ich finde die Regelung für Selbständige eine schreiende Ungerechtigkeit.

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@murmeltiermama

Antwort von Irish83 am 09.02.2015, 20:16 Uhr

Wer hat dann die Beiträge gezahlt? Oder hattest du nur solange Elternzeit, wie du Elterngeld erhalten hast?

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Re: @murmeltiermama

Antwort von Murmeltiermama am 10.02.2015, 11:50 Uhr

Ich hatte nur so lange Elternzeit, wie ich Elterngeld hatte. Ich weiß nicht, wie es danach gewesen wäre. Länger wäre das bei Selbständigkeit auch gar nicht möglich, wenn man nicht völlig von vorn anfangen möchte.

Selbständigkeit ist wirklich eine ganz eigene Welt und unsere Gesetze sind an den verschiedensten Stellen sehr ungerecht gegenüber Selbständigen. Aber ich will mich nicht beschweren, denn schließlich habe ich auch eine sehr große Freiheit, was mit Kindern natürlich Gold wert ist. Aber von bezahlten Krankheits- oder Kind-Krank-Tagen kann ich nur träumen. Und das obwohl ich doppelt so viel KV-Beitrag zahle, wie ein Arbeitnehmer.

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Re: @murmeltiermama

Antwort von Murmeltiermama am 10.02.2015, 12:17 Uhr

Ich habe gerade nochmal nachgelesen. Als Pflichtversicherte ist man 3 Jahre beitragsfrei, sofern man kein Einkommen hat.

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Re: @murmeltiermama

Antwort von Irish83 am 10.02.2015, 20:00 Uhr

da sagt meine Versicherung aber etwas anderes.
Wo hast du das denn nachgelesen?

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Re: @murmeltiermama

Antwort von Murmeltiermama am 10.02.2015, 20:22 Uhr

Eigentlich überall, wenn man nach "Elternzeit Krankenversicherung" sucht. Zum Beispiel hier: http://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/mutterschutz-und-ausgleichsverfahren/elternzeit/

Aber wie gesagt nur dann, wenn man vorher pflichtversichert war, also Arbeitnehmer (nicht über der Beitragsbemessungsgrenze, nicht selbständig und auch nicht verbeamtet, alle diese Gruppen müssen zahlen).

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