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Geschrieben von niki0909 am 14.05.2015, 7:47 Uhr

Zweitwohnsitz, Frage dazu

Hallo,
mein EX wollte ohne mein Wissen, die Kids bei ihm
als Zweitwohnsitz melden. Geht das ohne mein
Einverständnis? Hat das rechtliche Folgen für mich
( Kindergeld, Finanzamt- habe Lohnsteuerklasse 2, da
du Kinder bei mir wohnen)?
Außerdem wohnt er im gleichen Ort, macht es da wirklich Sinn?
Welche Vorteile hat es für ihn?

Wünsche allen einen schönen Feiertag

Gruß
S

 
5 Antworten:

Re: Zweitwohnsitz, Frage dazu

Antwort von Pamo am 14.05.2015, 9:48 Uhr

Jede Änderung des Wohnsitzes ist von allen Erziehungsberechtigten abzusegnen. Wenn du nicht einverstanden bist, dann ist die Meldung unwirksam nachdem du das der Meldebehörde mitgeteilt hast.

Nachteile für dich sind, dass du dein Aufenthaltsbestimmungsrecht aushöhlen lässt und das mittelfristig dazu führen könnte, dass die Kinder zu ihm ziehen.

Falls dein Ex staatliche Hilfen bezieht, könnten bei ihm gemeldete Kinder zu mehr Geld führen.

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Re: Zweitwohnsitz, Frage dazu

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.05.2015, 11:09 Uhr

Habt Iht gemeinsames SR oder Du alleine?

Eigentlich geht das nicht ohne Dein Einverständnis - aber genauso wie bei Schulanmeldungen etc. kräht da im realen Leben kein Hahn nach. Woher weißt Du es denn? Mein Ex hat die Kinder bei sich als Zweitwohnsitz angemeldet und ich habe es erst nach Jahren ganz zufällig erfahren.

Mein Ex hat wegen der Kinder eine größere Wohnung vom JC bezahlt bekommen.

Nachteile hatte ich all die Jahre keine, sonst hätte ich es ja gemerkt *grummel*. Kritisch wurde es erst, als KindGroß 18 wurde, wegen der Zweitwohnsitzsteuer. Deswegen habe ich vorher noch beide Kinder dort abgemeldet. Mein Ex war unterbegeistert und meinte, es hätte doch gereicht, wenn ich das große Kind abgemeldet hätte, aber er hat sich wieder eingekriegt.

Ich wüßte nicht, was das für Folgen für das ABR haben sollte.

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Re: Zweitwohnsitz, Frage dazu

Antwort von sterntaler82 am 14.05.2015, 12:07 Uhr

Mir gefällt dieses ohne dein wissen nicht. Ich würde ganz da gegen angehen!!!

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Re: Zweitwohnsitz, Frage dazu

Antwort von niki0909 am 14.05.2015, 21:00 Uhr

Hallo, schon mal Danke für die Antworten.

Ich habe es erfahren, da die Kinder ihren Personalausweis
mit nehmen sollten. Ich habe sie aber nicht einfach so mit
gegeben ohne zu wissen wofür.
Mein Ex redet nicht mit mir, er ist gegangen und hatte gehofft,
dass ich ohne ihn nicht leben kann. Kann ich aber sehr gut,
daher schiebt er einen Groll gegen mich.

Werde am Montag nochmal ein paar Infos einholen.

Danke

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Re: Zweitwohnsitz, Frage dazu

Antwort von kevome* am 15.05.2015, 15:40 Uhr

Das kann für Dich auch richtig finanzielle Auswirkungen haben. Ich lasse bei jeder Steuererklärung den Betreuungsfreibetrag komplett auf mich übertragen (geht nur, wenn die Kinder ausschließlich bei mir gemeldet sind) und erhalte dadurch einige hundert Euro erstattet.

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