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Geschrieben von Lysia am 25.05.2015, 20:54 Uhr

Wohngeld

Hallo!
Kennt ihr die groben Kriterien der Wohngeldzahlung für Alleinerziehende?
lysia

 
4 Antworten:

Re: Wohngeld

Antwort von AugustBaby2010 am 25.05.2015, 21:12 Uhr

Man muss halt genug verdienen um sein Leben nur durch wohngeld bestreiten zu können, aber auch weniger als das Existenzminimum haben.

Also als azubi habe ich wohngeld erhalten. Wenn auCh nicht viel. Ausgelernt habe ich trotz alleinerziehend sein und somit einzigem Gehalt nichts mehr bekommen, da ich knapp über dem Existenzminimum lag.

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Re: Wohngeld

Antwort von mf4 am 25.05.2015, 22:16 Uhr

Weniger als Existenzminimum? Dann wäre man aber H4-bedürftig und WG würde nicht reichen.

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Re: Wohngeld

Antwort von AugustBaby2010 am 25.05.2015, 22:31 Uhr

Wurde mir so am Amt erklärt &521;
vielleicht ist der Begriff des Existenzminimum einfach auch nur der falsche.

Auf jedenfall hab ich ab eintritt des elterngeldEs sogar zu wenig Geld für wohngeld. Deshalb muss ich dann h4 aufstockung beantragen anstatt wohngeld.

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Re: Wohngeld

Antwort von Sternenschnuppe am 25.05.2015, 22:48 Uhr

Gibt online Wohngeldrechner.
Man muss unter dem Regelsatz an Einkommen haben.
Wenn dann durch Wohngeld H4 vermieden werden kann, bekommt man es.
Würde der Höchstsatz H4 nicht verneiden, dann wird es abgelehnt.

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