Geschrieben von vickyp1234 am 02.09.2014, 19:47 Uhr |
Versorgungsausgleich
Hallo!
Im Netz findet man wenig dazu, jetzt frag ich mal hier... ich bin seit Ende letzten Jahres geschieden. Mein Ex-Mann war der "Großverdiener" in der Ehe, ich hab mit Baby nur auf 400 Euro Basis bzw. später TZ gearbeitet. Er hat auch eine betriebliche Altersvorsorge (großer Konzern). Vom Gericht wurde der Versorgungsausgleich berechnet (er meinte noch, das wäre viel zu viel was die da ausgerechnet haben weil er vor der Ehe schon woanders Ansprüche erwirtschaftet hätte, die dann übertragen wurden etc. etc.). Ich ging davon aus, das wird auf die gesetzl. Rentenversicherung übertragen. Habe ich glaube ich auch angegeben als ich gefragt wurde, ob ich noch eine andere Vorsorge habe.
Nun kam ein Brief von der Versorgungsausgleichskasse. Die berechnete Summe wäre vom bisherigen Versicherungsträger an sie überwiesen worden. Aber sie läge unter einer gewissen Summe, sie wären also vom Gesetz her berechtigt, sie auszuzahlen, da es später nur etwa 20 Euro pro Monat ausmacht. Damit wären dann alle Ansprüche abgegolten.
Ich wusste gar nicht, dass sowas geht. Muss ich das altersvorsorgemäßig anlegen??? Sonstwas damit machen??? Ich hab echt keine Ahnung. Vielleicht kennt sich ja einer aus?
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