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Geschrieben von kravallie am 05.10.2014, 18:38 Uhr

unterhaltsvorschuss

unverheiratet, kind 9 jahre alt, zusammenlebend, vater selbstständig, aktuell im koma, wird entweder pflegefall oder stirbt.
gibt es da unterhaltsvorschuss??

einer sagt ja, einer nein.

 
21 Antworten:

Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von Pamo am 05.10.2014, 19:10 Uhr

Ich stimme für nein, weil der KV nicht mehr leistungsfähig sein wird und der Vorschuss dementsprechend eine Spende wäre.

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von Sternenschnuppe am 05.10.2014, 19:32 Uhr

Denke auch nein, aber nicht weil sie es nicht wiederholen können, sondern weil sie aktuell noch gemeinsam gemeldet sind.
Wenn er abgesichert ist, dann ist durchaus Potential da Unterhalt zu bekommen.
Irgendjemand wird sich ja um seine Finanzen kümmern müssen.
Von daher, sollte er in einem Pflegeheim leben dann, und dort auch gemeldet sein, dann könnte es durchaus UHV geben.

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von kevome* am 05.10.2014, 19:50 Uhr

Als Pflegefall gibt es Unterhaltsvorschuss, wenn die Eltern nicht gemeinsam wohnen.

Im Todesfall hängt es von der Höhe der Halbwaisenrente ab, ob noch Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. In diesem Fall wäre ggf. auch Erziehungsrente interessant, falls die Mutter arbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Gruß Kerstin

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.10.2014, 20:02 Uhr

Rückzahlungsfähigkeit ist kein Kriterium, definitiv. Es gibt tausende KVs, die realistischerweise nie irgendwas zurückzahlen werden können, weil sie rein von der Ausbildung her nie genug verdienen werden. Und um sich in den Bereich des Theoretischen zu bewegen: Solange er lebt, kann er erben oder im Lotto gewinnen.

Daß sie gemeinsam gemeldet sind ist ein Problem, aber das ist ja lösbar.

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von KKM am 05.10.2014, 21:01 Uhr

Ich tippe auch auf nein, da nicht getrennt...

Wie sieht es denn mit Kinderzuschlag oder Hartz IV für das Kind aus? Halte ich für wahrscheinlicher

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von susafi am 05.10.2014, 21:41 Uhr

Also ich sehe das ganz anders als die anderen... Vater kann im Koma nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen... also gibt es Unterhaltsvorschuss... also ich denke ja...

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von susafi am 05.10.2014, 21:46 Uhr

Halbwaisenrente ist die Form von Unterhalt nach dem Tod... also beides gibt es nicht...

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UHV gibt ex nur wenn man getrennt ist und nicht zusammen lebt !

Antwort von Sternenschnuppe am 05.10.2014, 22:00 Uhr

Sonst könnte den ja jeder beantragen wenn der Partner nicht arbeitet und keine Leistungen bezieht.

Solange sie zusammen gemeldet sind wird es nix.
Kindergeldzuschlag ist eine gute Idee.
Wenn sie zusammen sind dann wird sie sich ja kümmern wie es weitergeht und kommt vielleicht auch an seine Finanzen heran.
Solange KH hat er ja weiter auch keine Ausgaben.
Mal völlig emotionslos geschrieben.

Hab neulich eine Weile im Pflegeheim gearbeitet wo auch jüngere Bewohner waren nach Unfall etc.
Da geht der Unterhalt auch vor und der Staat schiesst dann mehr dazu um die Heimkosten zu decken.



Drücke die Daumen dass es besser ausgeht als erwartet.

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Ja, ist unter Umständen möglich:

Antwort von shinead am 06.10.2014, 9:08 Uhr

Mit Entsprechendem Attest UVG beantragen:

§2 UVG: Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.

Vorher müsste natürlich geklärt werden, ob nicht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse besteht und/oder das Einkommen erst einmal ohne Anwesenheit des KV weiter läuft.

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von Holzkohle am 06.10.2014, 10:30 Uhr

trifft nicht 100%ig den Nerv aber lies mal hier

http://www.frag-einen-anwalt.de/Wegfall-des-Unterhaltsvorschusses-Vater-Pflegefall---f130517.html

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danke schon mal

Antwort von kravallie am 06.10.2014, 18:07 Uhr

halbwaisenrente wird es nicht geben, da der vater nie angestellt war und somit nicht eingezahlt hat.

ich denke, shineads paragraphen werden fürs erste weiterhelfen.
eine entscheidung über leben oder tod ist derzeit nicht absehbar.

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Re: danke schon mal

Antwort von Bookworm am 06.10.2014, 20:08 Uhr

Das hört sich irgendwie alles sehr schlimm an. Ich hoffe für die Beteiligten und Betroffenen, dass es sich doch noch zum Guten wendet!

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danke booki

Antwort von kravallie am 07.10.2014, 14:27 Uhr

.....

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von kravallie am 07.10.2014, 22:31 Uhr

jetzt sind sie getrennt.


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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von Soie am 07.10.2014, 22:54 Uhr

Wenn ich deine Tränen richtig deute dann: Mein herzliches Beileid.

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Oh .... was ist passiert?

Antwort von Laufente123 am 07.10.2014, 23:12 Uhr

?????

Was ist passiert?
Und was bedeutet dein letztes Posting?

Ich wünsche Dir viel Kraft für das was ansteht und dass die Erinnerung an die schönen Momente dir hilft.

Liebe Grüße
Laufente

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Re: unterhaltsvorschuss

Antwort von Erzangie am 08.10.2014, 12:39 Uhr

Oh das tut mir leid. Herzliches Beileid!

Zum finanziellen: ggf. Erbe ausschlagen, falls nur Schulden zu erwarten sind. Es sind nur sechs Wochen Zeit dafür, und die Uhr läuft ab jetzt. UVH gibt´s dann nicht, aber Halbwaisenrente kann beantragt werden. Bei uns sind das immerhin 25,- € im Monat (Krankenkasse ist schon abgezogen).

Trotzdem wiegt das nicht den persönlichen Verlust auf. Tut mir leid für das Kind und für alle, die einen geliebten Menschen verloren haben.

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Bist du sicher - auch nicht als Azubi oder so?

Antwort von Laufente123 am 08.10.2014, 18:51 Uhr

Bist du sicher dass Dein Mann/Partner niemals Angestellter war - auch nicht in sehr jungen Jahren? Azubi, Praktikant, etc.?

Alles Liebe und Gute
Laufente

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Re: Erst Halbwaisenrente, dann gegebenenfalls noch Unterhaltsvorschuss dazu

Antwort von Franke am 08.10.2014, 23:39 Uhr

Unterm Strich nicht weniger als Unterhaltsvorschusssatz.

Natürlich längstens sechs Jahre oder bis zum 12. Geburtstag, danach nur noch Halbwaisenrente.

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wie kommst du auf die idee....

Antwort von kravallie am 09.10.2014, 7:09 Uhr

.....daß es sich um MEINEN mann handelt????

zur frage:
ja, ich bin mir sicher. auch wenn es sich NICHT um meinen mann handelt.

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Sorry, misverstanden

Antwort von Laufente123 am 12.10.2014, 0:00 Uhr

Sorry Kravallie,
dass ich dich so misverstanden habe. Bin erleichtert, dass es nicht Dein Mann ist.
Liebe Grüße
Laufente

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