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Geschrieben von jackiedesnoo am 07.09.2015, 13:00 Uhr

Unterhalt

Hi,

Also. mein Ex mann zahlt nach wie vor nur für einen Kind ( 12 ) Unterhalt i.h.v 200,00
Die 8 jährige bekommt UVG.

Ex verdient ca 2500 netto im Monat.

Auf mein Hinweis das der Mindestunterhalt doch viel höher liegt als 200,00 euro behauptet er das das ja für ihn nicht gilt, da wir 5 Personen sind und damit ein höheres Einkommen haben ( Stimmt ja nicht) und er dürfte keinen Finanziellen Nachteilen haben.

Ich hab ihm gesagt das es mir jetzt reicht und ich den Unterhalt für beide Kids jetzt berechnen lassen werde ( er hält sich an keiner der Absprachen) worauf er meinte solle ich doch machen, aber er verlangt dann von mir über jeden Cent rechenschaft.
Ich sagte ihm das vom unterhalt auch Miete, Strom etcanteilig berechnet werden. Er sagst stimmt nicht, Unterhalt und Kindergeld ist nur für Kleidung, Schulsachen, und Sportverein. Essen etc muss ich bzw mein Partner bezahlen ( ja zu 50 % )

Düsseldorfer Tabelle ist laut ihm Quatsch.

Jetzt hat der EX ein Haus gekauft, auf Mietkauf Basis. Meint jetzt das ich jetzt gar kein Unterhalt mehr erwarten kann da er ja die "Raten" abzahlen muss.

Wie verhällt sich das jetzt? Habe ich recht? Unterhalt wird berechnet nach SEINEM Einkommen, Nicht nach MEINEM. Er ist trotz Hauskauf weiterhin verpflichtet den Unterhalt zu leisten.

Oder hat er Recht?? Muss ich über jeden Cent rechenschaft ablegen? ( das musste ich während der Ehe schon....selbst über mein Gehalt wollte er bestimmen)

Vielen Dank!!

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Anja+Calvin am 07.09.2015, 13:23 Uhr

Hast du nicht letztens hier geschrieben du wärst Anwältin ?

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Re: Unterhalt

Antwort von jackiedesnoo am 07.09.2015, 13:26 Uhr

Ich ? Schön wärs ! Ich bin übersetzerin.

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Re: Unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 07.09.2015, 13:29 Uhr

Es ist Blödsinn was er redet.
Lasse über die Beistandschaft beim Jugendamt sein Einkommen prüfen. Kannst Du alle 2 Jahre.
Dann wird sich zeigen was er zahlen kann.

Oder ggf. Beratngshilfeschein und es einem Anwalt übergeben.

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Re: Unterhalt

Antwort von Anja+Calvin am 07.09.2015, 13:38 Uhr

Dann hab ich dich verwechselt, sorry!

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Re: Unterhalt

Antwort von desireekk am 07.09.2015, 16:17 Uhr

Dein Ex darf die DT "Quatsch" finden, das JA oder der Richter findet meistens ganz prima!

Hör nicht mehr hin, geh zum Jugendamt und steh dem Jugendamt auf den Zehen dass sie auch zeitnah reagieren.

Und dazu darf er dann auch noch den UVG zurückzahlen.... das wird ein Spaß!

.... da kommt mir die Frage: Wenn du UVG bekommst, warum stellt sich da das Jugendamt nicht quer und tritt ihm auf die Füsse? Sie müssen ja Kontakt zu ihm haben...
Mach denen Feuer, das ist deren Job und Du musst dahinter her sein!

LG

Désirée

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Re: Unterhalt

Antwort von ohno am 07.09.2015, 21:37 Uhr

Hallo.
Als ob Kids für Kleidung etc im Monat 400,- EURO benötigen...
Bei solchen Diskussionen kommt meist nichts Gescheites bei raus. Du hast ihm keine Rechenschaft abzulegen. Der Unterhalt soll die Existenzgrundlage sichern, und nicht das Freizeitvergnügen. Feierabend.

Mein Mann verdient auch (wieder, nach gesubdheitlichem Ausfall), und er meinte letztens, er könnte nicht viel zahlen, da er ja selbst erstmal wieder auf grünen Zweig kommen will. Versteh ich, kenne ihn aber gut genug, um zu wissen, wie er mit Geld umgeht... Ich habe ihn dann mal auf den Selbstbehalt hingewiesen, da war erstmal Ruhe im Karton. Dann war es ihm auf einmal lieber, den Unterhalt für die Kinder fest anzulegen. Unterhalt und Spargeld sind aber nunmal 2 versch. paar Schuhe. Wenn er nicht will, dass die Kinder eigene Zimmer haben, nur kurz kalt duschen können statt warm und lang zu baden, oder es hier immer nur Tütensuppe für sie geben soll oder oder oder ... Das hat auch gesessen. Es ist ja nicht so, dass ich kein Einkommen habe. Aber es ist definitiv so, dass ich hier höhere Ausgaben habe als er, er aber soviel mehr verdient. Sollte mein Einkommen wegfallen, stünden wir ohne UH aber sowas von im Regen...

Ob Dein Ex-Mann also auf Miete oder im Eigenheim lebt ist egal. Die Kinder werden deswegen nicht "hinten angestellt" vom Gesetzgeber. Ganz im Gegentril. Siehe Selbstbehalt vom Unterhaltspflichtigen.

VG ohno

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Re: Unterhalt

Antwort von kügelchen12 am 08.09.2015, 6:34 Uhr

Da wird er sich aber ins eigene Fleisch schneiden. Denn dann könnte da ja jeder Unterhaltspflichtige sich schnell ein Haus kaufen oder mieten.

Ich kenne es so, das ihm lediglich die Tilgungszinsen vom Einkommen und die üblichen Fixkosten angerechnet werden. Sollte er jetzt angenommen, über seine Verhältnisse "leben" z.B. die Hälfte des Einkommens zum Abbezahlen nehmen, wird er Pech haben.
Unterhalt hat in dem Fall Vorrang.

Gehe zum Anwalt und fordere ihn auf einen Unterhaltstitel beim Jugendamt einzurichten.

Sein Einkommen bzw. Gehalt ist maßgeblich. Meiner Erfahrung nach, wird Eurer Einkommen mit der Berechnung nichts zu tun haben.

Und nein, Du musst ihm über keinen einzigen Cent Rechenschaft ablegen.
Eher wird er sich jetzt warm anziehen müssen, denn weshalb bezahlt er nicht den Unterhalt für beide! Kinder, welches den Kindern zusteht.

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