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Geschrieben von septemberkugel15 am 28.07.2015, 21:34 Uhr

unterhalt

Huhu

Ich werde nicht schlau ais meiner Schwägerin deswegen frage ich mal hier und hoffe man kann mich aufklären.

Es geht um den Unterhalt von ihrem Sohn.
Sohn ist 8.
Sie macht gerade eine Ausbildungen über das Amt finanziert wird. Bekommt also noch für gut 2 Jahre alg 2.
Der ex hat einen festen Beruf und verdient ca. 1600 netto.

Eigentlich läuft doch dann die Berechnung des kindesunterhalts nach der gesetzlichen Liste (sorry hab den Namen vergessen ) oder nicht?
Muss man(n) sich daran nicht halten? Oder gibt es irgendwelche Gründe die dazu führen, dass weniger gezahlt werden darf?
Und die Differenz wenn weniger gezahlt wird, läuft die ins leere?

Was ich sehr komisch finde... er hat seit letztem Dezember feste Arbeit. Damit sich alles regelt hat sie zugestimmt, dass er bis 30.6. Weniger Unterhalt zahlen kann (150€ nur zahlt)
Ab 1.7 wieder das volle Geld. (Weiß nicht genau wie viel )
Er sagt er kann das volle nicht zahlen weil er Schulden hat.
Stehen Schulden vor den Unterhalt fürs Kind?

Muss sie das hinnehmen , dass er noch weitere Monate den verringerten Unterhalt zahlt?

Sorry ist ziemlich lang. Ich kenne mich null damit aus. Finde es nur komisch.
Vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären. Danke :)

 
6 Antworten:

Re: unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 28.07.2015, 21:42 Uhr

Nö, muss sie nicht hinnehmen. Es sei denn es sind Schulden aus der gemeinsamen Zeit die er da tilgt.

Sie soll zum Jugendamt gehen, die Beistandschaft da einrichten und die kümmern sich dann um die Finanzen des Kindes.
Wenn sie noch keine 72 Monate Unterhaltsvorschuss bekommen hat und nicht neu verheiratet ist, dann kann sie auch Unterhaltsvorschuss dort beantragen. Das sind immerhin 180€ im Monat und das Amt holt es sich vom Vater wieder.
Dort muss er sich dann auch finanziell nackig machen und die rechnen das kostenlos aus.

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Re: unterhalt

Antwort von septemberkugel15 am 28.07.2015, 21:53 Uhr

Ne sind seine eigenen Schulden.

Sie sagt er War beim amt und hat denen gesagt er kann nur 150€ zahlen. Dem muss sie doch zustimmen oder?

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Re: unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 28.07.2015, 22:50 Uhr

Was er denen erzählt ist total egal.
Sie muss aktiv werden und das Amt auffordern das zu prüfen und einzutreiben ( Beistandschaft )
Dann muss er alles offenlegen, alles.
Und die sollten einen Titel erwirken um pfänden zu können.
Dann schreibt ihr das Jugendamt was die ausgerechnet haben.

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Re: unterhalt

Antwort von MartiSmarti am 28.07.2015, 23:22 Uhr

Kindes Unterhalt steht vor allen anderen Schulden.

Ich bekomme Unterhalts vorschuss weil mein ex nicht zahlen will/kann
Den vorschuss bekomm ich vom Jugendamt übers gericht...diese Unterhaltschulden was er anhäuft muss er zurück zahlen momentan durch die gehaltspfändung er hat auch noch andere schulden aber unterhaltschulden werden vor anderen schulden vorgezogen ...so ist es in Österreich bei euch in Deutschland eirds vermutlich gleich oder ähnlich sein

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Re: unterhalt

Antwort von MartiSmarti am 28.07.2015, 23:25 Uhr

Und dem JA is das egal ob er schulden hat der unterhalt wird vom normalen lohn abgerechnet +urlaubs und weihnachtgeld adipuot angerechnet ...

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Re: unterhalt

Antwort von septemberkugel15 am 29.07.2015, 6:15 Uhr

Lieben Dank euch. Das hilft schon sehr weiter :)

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