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Geschrieben von maiba74 am 15.08.2014, 17:07 Uhr

Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

Hallo allerseits,

ich habe es nun mit dem Ex besprochen, er hat es eingesehen, aber sagt nun dass seine neue Frau bald nicht mehr arbeitet. Und dann reduziert sich der Unterhalt für unsere Kinder. Wie gesagt, er verdient sehr gut und fällt auch wenn sie nicht mehr arbeitet niemals unter die Grenze von 1000 Euro, sondern hat deutlich mehr.
Ist das so, wenn sie nicht mehr arbeitet, obwohl er sehr viel verdient?

LG Anne

 
5 Antworten:

Re: Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

Antwort von LaLeMe am 15.08.2014, 17:37 Uhr

Ihr Einkommen hat gar nichts damit zu tun

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Re: Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

Antwort von shinead am 15.08.2014, 17:38 Uhr

Besteht ein Titel? Den müsste er ja dann abändern lassen.

Sollte er das dann tatsächlich in die Wege leiten, würde ich mal eine absichtliche Herbeiführung von Bedürftigkeit (hier durch Kündigung der Arbeitsstelle) prüfen lassen.
Tatsächlich würde ich mich dabei nicht auf das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft verlassen, sondern einen Anwalt mit der Prüfung beauftragen.

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Re: Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

Antwort von maiba74 am 15.08.2014, 18:18 Uhr

Ja, es besteht ein Titel. Wahrscheinlich ist/ wird sie schwanger, daher plant sie wohl die Arbeit aufzugeben. Und ändert ein weiteres Kind etwas, wenn deutlich genug Einkommen vorhanden ist?

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Re: Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

Antwort von mf4 am 15.08.2014, 18:35 Uhr

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/neue-ehe-weitere-kinder/unterhalt-neue-ehe.php

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Re: Unterhalt nach Wiederheirat, die 2.

Antwort von maiba74 am 15.08.2014, 20:55 Uhr

Danke! :-)

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