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Geschrieben von Herakles am 22.05.2016, 13:48 Uhr

Unterhalt Frage dazu

Hallo,

nachdem Kind 2 nun auch noch vom Papa zu mir gezogen ist bekomme ich jetzt für 2 Kinder Unterhalt und für 2 Unterhaltsvorschuss.

Dazu hab ich zwei Fragen:

1. Kann ich von dem Unterhaltsvorschuss auch zu normalem Unterhalt übergehen?
Ich weiss nur das sie sich das von ihm wiederholen.
Mehr nicht,genauso wenig genaue Zahlen,was er bezahlen muss.

2.Wir stehen noch gemeinsam im Grundbuch+Kredite.
Da er es mit Freundin und noch einem unsere Kinder bewohnt zahlt er das alles,ich will das gerne an ihn komplett"abtreten".Aber mir kam jetzt der Gedanke,das er deswegen dann nicht mehr Unterhalt zahlen kann,weil es ihm dann ganz gehört.
Denk ich das Falsch,oder sind meine Bedenken berechtigt?

Ich möchte mich,wenn ich den neuen Entwurf der Übertragung habe,gerne rechtlich vor Ort beraten lassen,aber ob so ein Notar sich dann auch mit Unterhalt auskennt.
Dann müsste ich mir wenn ihr denkt das es Unterhaltsrelevant ist,nach einem anderen umschauen, der Beides kann.

LG Hera

 
4 Antworten:

Sollte nur einmal...OT

Antwort von Herakles am 22.05.2016, 13:49 Uhr

.

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Re: Unterhalt Frage dazu

Antwort von DannaM am 22.05.2016, 21:56 Uhr

Wenn du im Kredit mit drin hängst wird es schwierig.
Selbst wenn du ihm deine Hälfte schenkst muss dich die Bank nicht aus dem Kreditvertrag lassen.
Machen sie auch Erfahrungsgemäß nicht.

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Re: Unterhalt Frage dazu

Antwort von shinead am 23.05.2016, 14:30 Uhr

Zu Punkt 1 solltest Du das Jugendamt als "Organisator" befragen.
Warum läuft es derzeit so wie es läuft und macht es Sinn das ändern?

Zu Punkt 2:
Selbstverständlich muss er auch als alleiniger Hauseigentümer den Unterhalt bezahlen. Wenn er sich das Haus nicht (alleine) leisten kann, dann muss er es eben verkaufen und sich etwas günstigeres suchen.
Wichtig ist aber, dass sich das ganze auch für Dich rechnet. Das Du also fair aus dem Haus raus kommst. Dazu brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt, der sich die Zahlen (Hauswert, Restkreditsumme, Eigenkapital) anschaut. Dazu kommt, dass die Bank natürlich mitspielen muss.
Im Zweifel kommst Du nur über einen Verkauf aus dem Kreditvertrag raus. Die Übertragung ist das kleinere Ding. Die Bank ist wichtig. Deine Haushälfte zu übertragen OHNE das Du aus dem Kredit raus bist wäre ein finanzielles Desaster.

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Re: Unterhalt Frage dazu

Antwort von mama-von-püppi am 23.05.2016, 14:33 Uhr

Das mit dem Unterhalt machst Du direkt beim Jugendamt Beistand nennt sich das. Die rechnen für Dich und regeln das alles auch mit Papa. Ich denke sie werden Dir erklären wie es mit dem Haus und Unterhalt ablaufen könnte. Da Du nicht die einzige bist in dieser Situation. Aus dem Bankkredit rauskommen ist möglich (meist mit größerer Strafgebühr , oder ohne wenn die erste Finanzierungszeit rum ist, oder im Zusammenhang mit einer kompletten Umfinanzierung). Es gibt auch andere Möglichkeiten mit dem Haus Du bleibst im Grundbuch stehen und verzichtest auf Wohnrecht, Du überträgst Deinen Teil auf die Kinder usw das erklären Dir Anwälte (auch online) ganz gut. Aber überleg Dir gut was Du machst es ist Dein Eigentum, ein Grundstein, eine Anlage, es ist viel Geld wert , vielleicht nicht jetzt aber später auf jeden Fall...nicht einfach jetzt darauf verzichten um Streit aus dem Wege zu gehen oder so. Dann lieber eine Weile ruhen lassen wie es ist und später mal schauen ob man sich einig wird.

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