Geschrieben von babydream1315 am 11.05.2015, 11:55 Uhr |
Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Hallo ihr lieben.
Ich bin stille Mitleserin und brauch doch mal rat.
Kurz zu mir bin 24 und hab ein Kind 2 Jahre alt und bin Sw noch 4 Tage zu et.
Ich lass mich grad von mein Mann scheiden Juli ist die scheidung durch.
2 Kind ist nicht vom Mann.
Mit mein noch Mann ist so weit alles geklärt unterhalt ect.
Er nimmt den kleinen alle 2 wochen zu sich und kommt wenn es möglich ist
kommt er auch so mal vorbei.( Mit vorheriger absprache). Haben das GSR.
Meine frage ist eig die muss ich dafür sorgen das mein Ex anziesachen
für unser Kind bei sich zuhause hat oder muss er dafür sorge tragen das
der kleine alles fürs We hat?
Hab ihm ja netterweise eine Kiste mit Klamotten und spielzeug
mit geben aber die meisten sind dem Zwerg schon zu klein geworden.
Und noch auf Herbst/Winter ausgelegt.
Ich selbst muss grad alles neu holen für den Sommer.
Danke schon mal im vorraus für die antworten.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von Sternenschnuppe am 11.05.2015, 12:11 Uhr
Das ist eigentlich Dein Job, dafür bekommst Du ja auch Unterhalt.
Es wäre ratsam wenn der Vater Wechselwäsche auch hat.
Das Kind ist allerdings nur alle 2 Wochen da, da lohnen eigene Anschaffungen in dem Alter nicht wirklich. Spielsachen schon eher.
Du weißt dass Dein Ex vorläufig der rechtliche Vater Deines Ungeborenen wird ?
Alles Gute für die Geburt.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von babydream1315 am 11.05.2015, 12:19 Uhr
Danke für die Antwort dann weis ich bescheid ;-)
Und werde für die We's Wechsel Klamotten mit besorgen.
Das mein noch Mann als Vater gilt weis ich schon.
Hab auch schon versucht das es mit der Vaterschaft zuklären
aber solange die scheidung noch nicht bei Gericht anhängig ist kann ich
noch nichts machen. Und die scheidung ist frühsten erst im Juli anhänig zu machen laut anwalt.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von Sternenschnuppe am 11.05.2015, 13:05 Uhr
Doch kannst Du.
Müsst nur zu dritt zum Standesamt, da kann der leibliche Vater eine qualifizierte Anerkennung machen, dein Ex eine Abtretung.
Sobald die Scheidung durch ist, geht eine Meldung ans Standesamt und die Eintragungen werden geändert.
Aber es ist sich als ob da alles harmonisch ist bei Euch ( bis auf die Kleiderfrage ) , dann wird es da auch wohl keinen Stress geben.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von mf4 am 11.05.2015, 14:55 Uhr
Du packst die Sachen und Lieblingskuscheltier des Kindes ein und es bringt sie wieder mit.
Ein wenig Spielzeug wird sich nach und nach ansammeln bei ihm und Zahnputzzeug wird er sicher auch besorgen.
Kind ist alle 2 Wochen für 2 Tage da... dafür komplette Ausstattung für jede Saison kaufen, die nach 5 mal Tragen nicht mehr passt halte ich für übertrieben.
Ich packe seit 8 Jahren für 2 Kindern am Freitag alles ein und sonntags aus... das ist reine Routine, dauert 3 min und tut nicht weh.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von babydream1315 am 11.05.2015, 16:04 Uhr
Ich war ja beim Standesamt
Aber der Typ sagte mir solange die scheidung nicht anhänig ist kann er nichts machen. Sonst hätten wir das alles schon hinter uns.
Ich bin froh das es bei uns so weit alles geklärt ist.
Es gibt zwar ab und an reibungen was Pflichten angehen aber bis jetzt konnten wir uns immer einigen.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von mf4 am 11.05.2015, 16:12 Uhr
Ich würde als Noch-Gatte auch gaaanz schnell alles regeln. Wer möchte schon für das Kind eines anderen zahlen. Bist du mit dem Erzeuger von Kind 2 nun zusammen? Hat er die Vaterschaft anerkannt? Wird er Unterhalt zahlen?
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von jackiedesnoo am 11.05.2015, 18:12 Uhr
Wenn der scheidung in juli durch ist muss er dem gericht schon bekannt sein.. es reicht wenn du ein aktenzeichen beim standesamt einreichst.sonnst muss dein partner nach der scheidung die vaterschaft einklagen. Wie lange seit ihr denn schon getrennt ? Wenn man weisst das man vom neuen partner schwanger ist setzt frau doch alles im bewegung damit die scheidung durch ist bevor das baby kommt. Ich habe das gericht und anwalt solange genervt bis ich den termin hatte.. et war 14.2. Scheidung 28.1 baby kam am 03.02
. Du kannst ja auch der versorgungsausgleixj unter diesen umständen abtrennen...i.r geht die scheidung dann schneller. Jetzt hat dein ex ab geburt auch das gsr. .
... und er musste rein rechtlich unterhalt zahlen das kind bekommt sein nachname und es ist fraglich ob sich das noch abändern làsst ohne die an bzw aberkennung der vaterschaft vor der geburt.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von babydream1315 am 11.05.2015, 18:26 Uhr
Wie gesagt wollten wir alles was die Vaterschaft beträgt regeln aber der Typ vom Standesamt macht dicht solange die Scheidung nicht bei Gericht anhängig ist. Und das ist frühsten Juli möglich.
Ich bin mit dem KV (kind 2) zusammen leben aber in getrennten Wohnungen
und das wird sich auch so schnell nicht ändern.
Wegen Unterhalt naja laut Düsseldorfer Tabelle muss er nichts zahlen da er zu wenig verdient. Er selbst möchte aber zahlen und wird es auch tun.
Und mein noch Mann muss fürs zweite Kind nicht aufkommen bzw werde ich kein Geld verlangen oder annehmen.
Re:jackiedesnoo
Antwort von babydream1315 am 11.05.2015, 18:35 Uhr
Hab alles versucht aber ging nichts.
Wegen Nachname brauch ich mir gsd keine Sorgen machen ich hab meinen behalten und die Kids werden diesen auch tragen :-)
Auch wenn mein Noch Mann das GSR vom baby hat er wird uns nicht im Weg stehen wenn wir alles regeln wollen.
Er möchte selbst nichts mit baby zutun haben.
Dementsprechend dürfte es keine Probleme nach der Geburt geben nur mehr papierkram.
Scheidung wurde letztes Jahr ende Juli eingreicht.
Ging alles ganz schnell Trennung neuer freund und kurz darauf schwanger.
Er hatte aber auch schnell eine neue freundin.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von Sternenschnuppe am 11.05.2015, 18:51 Uhr
Liest sich gut.
Solange Du keine staatlichen Gelder benötigst klappt dann alles.
Wovon lebst Du ?
Was der Standesbeamte da sagt stimmt allerdings definitiv nicht.
Nun wohl aber eh zu spät so kurz vor der Geburt.
Re:jackiedesnoo
Antwort von jackiedesnoo am 11.05.2015, 19:49 Uhr
Wenn der scheidung eingereicht eurden ist gibt es ein aktenzeichen.. damit zum standesamt und alles wird geregelt. Ggf dein anwalt nach dem az fragen
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von babydream1315 am 11.05.2015, 20:15 Uhr
Ehrlich gesagt lebe ich von hartz 4.
Hab damals gedacht das ich mit mein Mann sehr lange zusammen
bleibe. Haben dann unser Kind geplant ich blieb zuhause
und er Arbeiten. Und wenn der Zwerg 3 jahre ist und in den Kindergarten
kommt wollte ich eine Ausbildung anfangen.
Kam dann doch alles anders wie geplant.
Die zweite Sw war ja nicht geplant aber auch nicht wirklich verhindert.
Nun das Kind ist im Brunnen gefallen. Ich hab auch an Abtreibung gedacht
weil es nicht grade passend war hab aber den gedanken hab ich ganz schnell wieder verworfen. Kann ja nicht mein Fleisch und blut umbringen.
Aber der Plan bleibt bestehen nur das er sich was nachhinten verschiebt.
Bleib solange zuhause bis Kind 2 im Kindergarten ist. Und fange dann hoffentlich mit der Ausbildung an. Weitere Kinder sind nicht geplant und ich werde in Zukunft besser Verhüten und nicht mal ja mal nein
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von jackiedesnoo am 11.05.2015, 20:18 Uhr
Wenn du h4 bekommst bist du verpflichtet uvg zu beantragen. Das jugendamt holt das beim vater zurück der rechtlich der kv ist. Sprich dein ex...
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von Sternenschnuppe am 11.05.2015, 20:26 Uhr
Genau deshalb fragte ich.
Du kannst gar nicht darauf verzichten es zu fordern.
Bereite Deinen Ex vor und seh zu dass der leibliche Vater es ihm wiedergibt.
Ebenso können sie verlangen dass er dür Dich finanziell sorgt.
Darauf musst Du Dich einstellen und auch Dein Nochmann.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von babydream1315 am 11.05.2015, 22:48 Uhr
Ich muss keinen unterhaltvorschuss beantragen bzw werde ich auch nicht.
Wenn KV unterhalt zahlt gebe ich die Summe beim Jobcenter an und gut ist.
Denen ist es im Endeffekt egal wer zahlt. Sind ja gsd nur 2 -3 Monate bis alles mit der Vaterschaft geklärt ist.
Damit mein Frrund für mich aufkommen muss, müssten wir erst mal zusammen Wohnen und er genug verdienen.
Da ich aber nicht vor habe weder dieses Jahr noch in Zukunft mit ihm zsm zu ziehen dürfte das auch kein Thema sein.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von jackiedesnoo am 11.05.2015, 23:08 Uhr
Da liegst du aber falsch meine liebe! Du bist hier nicht bei wünsch dir was.. das jobcenter wird dich dazu auffordern diese vorrängige leistungen zu beantragen. Machst du das nicht wird dir den betrag die du vom uvg bekommst einfach abgezogen! Du bist dazu verpflichtet ! Und solange dein ex als rechtlichen vater gilt muss er zahlen. Es sei denn der tatsächlichen kv zahlt unterhalt falls er arbeitet.. aber rein rechtlich gesehen hat dein ex erstmal die arschkarte ! Und ob du das willst oder in china ist jahrmarkt das ist dem jc recht herzlich egal.. du bist nun mal verpflichtet die vorràngige leistungen zu beantragen.
Re: Pflicht dem Ex Mann gegenüber
Antwort von shinead am 12.05.2015, 8:51 Uhr
Ne, so wird es nicht laufen. Wie im vorherigen Post schon geschrieben ist Kindesunterhalt vorrangig, sprich - die ARGE verlangt von Dir, dass der Rechtliche Vater Unterhalt zahlt. Je nachdem, wie viel er verdient auch Betreuungsunterhalt an Dich.
Ich glaube, da wird es in ein paar Tagen ein Böses Erwachen geben. Ob der Ex dann noch so entspannt ist?
oh
Antwort von mf4 am 13.05.2015, 12:58 Uhr
Das stimmt nicht, dass man zusammen wohnen muss um für ein leibl. Kind und für dessen Mutter in der Pflicht zu sein.
Dem Jobcenter wird das auch nicht egal sein, wenn sie einige Scheine weniger an dich/euch zahlen könnten, weil was vom Kindsvater kommt.
Dem Jobcenter ist es nicht egal.
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