von mirico11 am 28.07.2014, 10:11 Uhr |
Pfändung selber anordnen !
Hallo, ich bin grade dabei die aufgelaufenen Unterhaltsschulden auf zu listen. Hat das schon einmal jemand hier selbst gemacht, also um damit übers Amtsgericht zu pfänden. Auf was muss ich bei der Formulierung achten und wie schreibe ich den laufenden Unterhalt ab jetzt für die Zukunft ! Muss ich das halbe Kindergeld schon ab ziehen oder macht das das Gericht ? Gar nicht so leicht Leicht dagegen ist die Auflistung was ich bis jetzt an Zahlungen bekommen hab, seit 8 Jahren. Das war nämlich "nur" der Unterhaltsvorschuss Wäre über jeden Tipp dankbar !
Re: Pfändung selber anordnen !
Antwort von Franke am 28.07.2014, 10:31 Uhr
Hast Du dann schon Dokumente, aus denen hervorgeht, was Dir bzw. Deinem Kind zusteht (im Unterschied zu dem, was der Unterhaltsvorschusskasse zusteht)?
Beim Amtsgericht gibt es eine Rechtsantragstelle, da kann man Dir behilflich sein bei Dingen, die für den Laien schwierig sind, aber für den Profi eindeutig. Da würde ich auf jeden Fall mal fragen. Oder natürlich beim Jugendamt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsantragstelle
Re: Pfändung selber anordnen !
Antwort von mirico11 am 28.07.2014, 11:12 Uhr
Danke, da war ich und die haben mir schon ganz schön weiter geholfen, aber ich hab Bedenken, das es nachher abgelehnt wird, weil ich irgendwas nicht so geschrieben hab wie es sein sollte. Mit dem Jugendamt bin ich durch Weißt du wie lange es dauern, vom Einreichen des Pfändungsantrag bis zur Pfändung ? Wahrscheinlich arbeitet er da schon wieder nicht mehr
Re: Pfändung selber anordnen !
Antwort von mf4 am 28.07.2014, 14:40 Uhr
Hast du ihm erstmal eine Forderungsauflistung gesendet und dann Mahnung mit angemessener Frist?
das würde ich der Form halber machen.
Re: Pfändung selber anordnen !
Antwort von mf4 am 28.07.2014, 14:42 Uhr
Ich hatte bei meinem bezaubernden Ex1 Jahre lang selbst alles versucht. Er zahlte, ob, wann und wie viel er Bock hatte... nie alles.
Nach Auflistung und Aufforderung vom JA reagierte er nicht, bekam dann durchs JA eine Lohnpfändung und ab da hatte ich die Kohle.
Re: Pfändung selber anordnen !
Antwort von Franke am 28.07.2014, 15:17 Uhr
Falls er jahrelang keinen Zweifel an seinen Absichten gelassen hat, sich zu entziehen, dann ist irgendwann der Punkt erreicht für "Zuschlagen, wo und wann immer etwas zu holen sein könnte".
Wenn er es anders haben will, dann sollte er mitteilen "Ich werde ab nächste Woche arbeiten und will zahlen".
So einfach geht das nicht!
Antwort von Vernel am 28.07.2014, 16:43 Uhr
Hallo, also als erstes brauchst du einen Titel! Wenn du den nicht hast, kannst du nicht pfänden!
Formular dazu findest du hier
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/index.php
Willst du einen Lohnpfändung oder eine Kontenpfändung machen ? Es geht auch beides zusammen!
DAs Problem ist, machst du was falsch, kann der Antrag abgelehnt werden und falls er doch durchgeht und irgendwas fehlt, wird der Drittschuldner z.B. die Bank oder der Arbeitsgeber die Pfändung nicht vollständig erfüllen. Er bekommt den Pfüb (Pfändungs- und Überweisungebeschluss) ebenfalls zugestellt und ist somit dann vorgewarnt!!
Was spricht dagegen in so einer Angelegenheit das Jugendamt bzw. einen Anwalt zu beauftragen, die Kosten werden dann ebenfalls beim Schuldner geltend gemacht!
Ich arbeite in einer Rechtsabteilung und kenne mich damit schon aus, weil wir selbst Pfändungen ausbringen und auch erhalten ... selbst ich würde es privat nicht selbst machen!
Viele Grüße und viel Erfolg!!!
Re: Pfändung selber anordnen !
Antwort von fsw am 28.07.2014, 18:27 Uhr
Pfändung ging bei mir ganz schnell.Hat vielleicht 3 Wochen,wenn überhaupt,gedauert.Nun bekomme ich regelmäßig,seit Jahren,pünktlich Unterhalt.Der einzige minimale Nachteil.Vom ersten Unterhalt kassierte die Anwältin gleich ihre Gebühr,wovon ich nichts wusste.Egal,nun kommt regelmäßig schon vor dem Ersten des Monats der Unterhalt.Klar,dass mein Ex immer wieder jammerte,ich solle es rückgängig machenNEIN,mach ich nicht.Hab mal gehört,dass Leute,die eine Lohnpfändung haben,nicht so schnell entlassen werden dürfen. Weiß nicht,ob das stimmt.Viel Glück!!!
Re: Pfändung selber anordnen !
Antwort von mirico11 am 29.07.2014, 9:37 Uhr
Danke euch allen. Ich denke ich habs jetzt soweit alles zusammen und geh gleich damit zum Amtsgericht. In den 8 Jahren seit dem wir getrennt sind, hat er einmal ein dreiviertel Jahr gearbeitet und jetzt wieder seit April. In dem 3/4 Jahr hatte ich eine Beistandschaft beim JA die Pfänden sollte, ich habe es ihnen auch sofort mitgeteilt ! Jede Woche hab ich angerufen...lange Geschichte. Naja das Ende vom Lied war jedenfalls, bis die Pfändung an lief hatte er seine Arbeit nicht mehr, aber die Unterhaltsvorschusskasse hatte fürs Land fleißig gepfändet ( rund 7.000 € ), da war für mich Schluss mit Beistandschaft. Dieses mal waren schon 2 Anwälte damit beauftragt, die erste wollte für jedes Tun Geld ( Unterlagen Anforderung...) obwohl ich befreit bin und der zweite hat mir doch glatt nach 4 Monaten ( nachdem ich erfahren habe, das bereits die Unterhaltsvorschusskasse wieder pfändet) gesagt, das er noch nicht dazu gekommen ist :( Da bin ich zum Amtsgericht und hab mich beraten lassen !
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