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Geschrieben von Maxcat am 08.10.2015, 20:31 Uhr

Frage zu Unterhalt

Hallo.

Ich hab mich jetzt echt ein Stück belesen, aber checke es irgendwie nicht. Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort.
Es gibt den mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Bedeutet das, dass alles was mehr gezahlt werden würde einfach nett vom Vater wäre? Oder zahlt jeder nur den mindestunterhalt ? Oder is das wirklich nur mindestens und im Einzelfall wird dann (durch wen auch immer??!) die jeweilige Höhe festgelegt? Ich finde den mindestunterhalt schon echt wenig irgendwie. Vorallem wenn das tatsächlich in ganz Deutschland gleich sein soll da kann man ja nur am minimum leben als AE oder ?

 
4 Antworten:

Re: Frage zu Unterhalt

Antwort von ungewohnt am 08.10.2015, 20:53 Uhr

Düsseldorfer Tabelle ist aufgegliedert:
Netto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen = EInstufung
Zugrunde liegen 2 Unterhaltspflichtige, d.h. sind mehr oder weniger da, findet eine Niedrig-/höherstufung statt.
Es gibt Tabellen incl. Kindergeld und welche ohne.
Also:
dein Ex verdient netto 2000 und hat 2 Kinder zu unterhalten:
3. Stufe der Düsseldorfer Tabelle und das jeweilige Alter des Kindes:
bis 6 361
bis 12 414
bis 18 484
>18 555
jeweilse abzgl. hälftigem Kindergeld

entspricht dann 110 %

Verdient er bis 100% hier 1.500 € netto zahlt er die Mindestbeträge der jeweiligen Altersgruppe.
Dann gibt es natürlich noch den Selbstbehalt. Verdient er 1000 € kann er keine 250 € für < 6 bezahlen, da er einen Selbstbehalt von xx (abhängig ob er arbeitet usw.) hat.
Was sagt das JA?

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Re: Frage zu Unterhalt

Antwort von Maxcat am 08.10.2015, 21:00 Uhr

Ich verstehe "was sagt das ja" nicht !?

Ok,also...danke erstmal.

ich finde SS trotzdem wenig irgendwie wenn man dann selber nicht viel verdient weil man nur teilzeit arbeitet is man ja dann automatisch auf Hilfe vom Staat angewiesen, das is echt deprimierend irgendwie.

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Re: Frage zu Unterhalt

Antwort von Lysia am 08.10.2015, 21:42 Uhr

Hallo!
ES gibt noch einen Posten für Mehrbedarf, das betrifft zum Beispiel Schule und Kita. Bei uns sind es die Schulgeldkosten die der Vater noch anteilsmäßig zahlt.
Wenn ich Dir einen Tip geben darf? Für alles was Du dem Vater zusätzlich aus der Tasche forderst, könnte auf den Umgang mit dem Kind zurückkommen. Bei uns zum Beispiel ging es um 20 Euro mehr vom Vater die ich für das Schulgeld gebeten habe .Seither ist er sehr unzuverlässig was die Betreuungszeiten am Wochenende betrifft. Einfach den Nutzen abwägen, zugute unserer Kinder!!!
Deshalb muss man nicht gleich auf alles verzichten !
Viel Glück
spezialbaby

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Re: Frage zu Unterhalt

Antwort von desireekk am 09.10.2015, 4:06 Uhr

Hallo,

Der Unterhalt soll ja nur einen teil der Kosten des Kindes decken.
Wenn Dein Kind noch sehr kleinist und Du ggf. nur TZ arbeiten kannst, dann ist der Vater
1.) zur anteiligen Bezahlung der Kinderbetreuungskosten und
.2) zum Unterhalt dir selbst gegenüber (zumindest bis das Kind 3 J. alt ist)verpflichtet

Wobei er eben aber immer seinen "Selbstbehalt" behalten darf.

und ja, zum Glück haben wir in Deutschland Hartz IV, dann bekommst Du ggf. noch etwas vom Staat dazu.

Gruss

Désirée

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