Geschrieben von claudi222 am 20.07.2015, 19:30 Uhr |
Beratungsschein?
Hallo,
mir hat heute jemand von der Caritas gesagt, dass ich einen Anspruch auf einen Beratungsschein habe.
Auf der Homepage vom Amtsgericht stehen soviele Sachen, was man alles vorlegen muss. Ist das wirklich so schlimm?
Ich habe eine Rechtschutzversicherung mit 150€ SB......!
Steht mir in dem Fall auch einer zu?
Es geht um Trennung vom Lebensgefährten. Wir haben ein Haus, was aber noch finanziert wird. Zählt das als Vermögen?
Ich selbst beziehe bis Sep. Elterngeld und danach erstmal nichts.
Danke
Re: Beratungsschein?
Antwort von DannaM am 20.07.2015, 21:00 Uhr
Was umfasst die Rechtsschutzversicherung?
Es wird nicht alles immer bezahlt.
Es gibt Rechtsschutzversicherungen für job, Verträge, Unfälle etc.da muss Scheidung nicht unbedingt bei sein.
Re: Beratungsschein?
Antwort von claudi222 am 20.07.2015, 22:58 Uhr
Ok, da muss ich mal nachgucken. Hieße dann Familienrecht oder?
Scheidung trifft bei uns allerdings gar nicht zu, wir sind nicht verheiratet.
Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz.
Antwort von Sternenschnuppe am 20.07.2015, 23:12 Uhr
Ist es auch nicht wenn es ums Haus geht.
Da müsst ihr halt gucken wie das mit dem Haus wird.kann es jemand alleine halten , wer steht im Grundbuch etc. ?
Unterhalt und Umgang ist eh der erste Weg das Jugendamt wenn ihr Euch da nicht alleine einigen könnt. Anwalt ist da erst der zweite Schritg wenn das nicht klappt.
Re: Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz.
Antwort von claudi222 am 20.07.2015, 23:35 Uhr
Und was ist mit dem Unterhalt für mich? Wer rechnet das aus?
Im Grundbuch stehen wir beide. Aber wenn ich ausziehe, muss er mir was auszahlen? Wie ist das mit dem Kredit?
Ich denke, dass macht am ehesten der Anwalt oder?
Re: Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz.
Antwort von Sternenschnuppe am 20.07.2015, 23:55 Uhr
Wie alt ist denn das Kind ?
Ihr seid nicht verheiratet und er muss maximal die Differenz zwischen Elterngeld und Deinem alten Lohn zahlen bis das Kind 3 ist, beziehungsweise in Betreuung und Du wieder arbeiten kannst.
Will er denn überhaupt im Haus wohnen bleiben ? Wer hat den Kredit aufgenommen ?
Es ist alles so frisch, vielleicht redet ihr erst einmal bevor Du mit dem Geschütz Anwalt kommst.
Dann weißt Du zumindest wo es Probleme und Unstimmigkeiten gibt die ggf. mit Anwalt gelöst werden müssen. Du kannst nicht einfach gehen, wenn Du auch für den Kredit unterschrieben hast.
Du haftest auch.
Könnte er Dich überhaupt auszahlen? Eventuell muss es gemeinsam verkauft werden.
Re: Familienrecht wird nicht übernommen von der Rechtsschutz.
Antwort von DannaM am 21.07.2015, 8:02 Uhr
Wenn ihr beide für den Kredit unterschrieben habt haftet ihr beide.
Es ist möglich einen auszuzahlen und dann den Kredit allein ab zuzahlen.
wenn einer dazu die finanziellen Möglichkeiten hat.
Hat einer allein nicht die Möglichkeit wird nur bleiben das Haus zu verkaufen.
Dann wird davon der Kredit bezahlt und eventueller Erlös geteilt.
oder bei Verlust wird dieser geteilt.
Für das Haus...
Antwort von DannaM am 21.07.2015, 8:07 Uhr
Werdet ihr auf jedenfall einen Notar brauchen.
Re: Beratungsschein?
Antwort von shinead am 21.07.2015, 8:37 Uhr
Für Deinen eventuellen Betreuungsunterhaltsanspruch brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt. Das berechnet das Jugendamt nicht. Wahrscheinlich zahlt Deine Rechtsschutzversicherung keine familienrechtlichen Streitigkeiten. Da bräuchtest Du also tatsächlich ggf. einen Beratungsschein.
Ansprüche bezüglich des Hauses regelst Du über Deine Rechtsschutzversicherung.
Kindesunterhalt (und ggf. Umgangsstreitigkeiten) erst einmal über das Jugendamt.
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