Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von März07 am 28.03.2011, 21:20 Uhr

Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Hallo nochmal!

Bin bald alleinerziehend und habe einen Minijob (der allerdings durchs Trinkgeld ein bissl mehr abwirft). Für den Besuch beim Anwalt könnte ich doch somit einen Beratungsschein beantragen? Ich habe allerdings gelesen, dass das nicht möglich ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung existiert, weil diese dann die Kosten übernimmt. Mein Ex und ich haben so eine gekoppelte mit Hausrat, Rechtsschutz (muss nur abklären ob Familienrecht inbegriffen ist) und Haftpflicht. Wie ist das im Trennungsfall? Übernimmt sie dann für beide die Kosten, nur für einen oder gar nicht? Kenne mich da null aus... Lauter Herausforderungen... Danke schonmal!

 
6 Antworten:

Re: Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Antwort von Einstein-Mama am 28.03.2011, 21:28 Uhr

so weit ich informiert bin, übernimmt die rechtschutz nie scheidungen, weil sich das endlos hinziehen kann.

schon gar nicht wenn die versicherung auf beide partner läuft.
du kannst doch pkh beantragen??!?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

So wie Einstein-Mama schreibt kenne ich das auch O.T.

Antwort von nociolla am 28.03.2011, 21:31 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Antwort von März07 am 28.03.2011, 21:31 Uhr

Hatte ich mir fast gedacht... wäre ja auch irgendwie blöd, wenn beide ihre Anwälte über die gemeinsame Versicherung abrechnen lassen. Prozesskostenhilfe kann ich sicher auch beantragen, aber ich glaube, für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt brauch ich erstmal so einen Schein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Antwort von Einstein-Mama am 28.03.2011, 22:06 Uhr

bei mir hat das erste gespräch noch gar nichts gekostet. entweder sie hat es vergessen und setzt es auf die rechnung (ist ja schon über 1 jahr her, das erstgespräch), oder es war kostenlos (kann ich mir nicht vorstellen).

soweit ich weiß sind diese gespräche aber nicht sehr teuer.frag doch einfach in der kanzlei mal nach.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Antwort von cke04 am 29.03.2011, 11:11 Uhr

es gibt rs-vers,die scheidung mit einschließen,gibt es z.b. bei der arag,aber die tritt erst jahre nach abschluss in kraft und man muss sie halt mit reinnehmen.
ansonsten übernimmt die rs,das nicht,es gibt aber auch einen bereich für unterhalt usw. muss man sehen ob das mit drin ist!
einfach mal anrufen und nachfragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Antwort von vallie am 29.03.2011, 14:59 Uhr

http://www.lexikon-familienrecht.de/scheidung-und-rechtsschutzversicherung/

die erstberatung übernimmt also die rs in einigen fällen, es darf aber nur die beratung sein, antrag etc muß dann später separat gemacht werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Beratungsschein beantragen

Hallo, welche Unterlagen muss man mitnehmen, um einen Beratungsschein für den Rechtsanwalt zu beantragen? Hab heut beim Amtsgericht angerufen, da war aber nur die Frau in der Vermittlung dran. Die meinte, alles was mit dem Fall zusammenhängt (?). Ich dachte, das geht nach ...

von Sandr@1974 07.02.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beratungsschein

beratungsschein auch für verheiratete?

szenario: frau 1 kind lebt in zweiter ehe. vater zahlt unterhalt hat aber neue arbeitsstelle und neues gehalt und soll somit neu berechnet werden. frau sucht anwalt findet anwalt. anwalt fragt entweder sie bezahlen oder sie gehen zum amtsgericht und bekommen einen ...

von anahid 25.06.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Beratungsschein

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.