Geschrieben von kravallie am 30.05.2016, 13:02 Uhr |
beistandschaft bei trennung
holdrio, geht auch nicht, solange der vater noch mit in der wohnung wohnt, weil er in diesem fall nicht barunterhaltspflichtig ist.
aber ich darf mich jetzt schriftlich erklären und dann wird man sehen, ob ein titel erwirkt werden kann.
großeltern können lt aussage nicht belangt werden, ich werde ihn dann wohl anzeigen müssen. danke für den unbewussten tipp von cat. das habe ich aufgegriffen.
wenn ihm das zuginge, brauche ich einen lifeguard.
eigtl schon wenn ihm der auszug befohlen wird.....
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von Strudelteigteilchen am 30.05.2016, 13:34 Uhr
Hmm, bei mir wäre das damals gegangen. Aber das war natürlich ein anderes Jugendamt, und es ist 12 Jahre her.....
Kommt jetzt die Klage auf Zuweisung der Ehewohnung? Muß ja fast....
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von shinead am 30.05.2016, 16:47 Uhr
Ich wünsche Dir einfach mal starke Nerven!
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von shinead am 30.05.2016, 16:47 Uhr
Ich wünsche Dir einfach mal starke Nerven!
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von Bookworm am 30.05.2016, 19:31 Uhr
Da ich nix Konstruktives beisteuern kann, schick ich Dir mal viel Energie, gute Nerven und Kopfstreichler
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von Möhrchen am 31.05.2016, 8:34 Uhr
...es wird ja so oder so keine friedliche Trennung wie es scheint...von daher würde ich so schnell wie möglich tabula rasa machen...
Ich schick dir extra starke Nerven!!!
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von Holzkohle am 31.05.2016, 9:28 Uhr
woher ist die Info, dass Großeltern nicht unterhaltspflichtig gemacht werden können?
http://www.gesetz-dem-fall.de/recht_und_gesetz/Unterhaltspflicht_der_Grosseltern_fuer_ihre_Enkelkinder.html
Und wenn ich mich recht erinnere oder Du Dich, hat man mir beim JA damals ähnlichen Vorschlag gemacht, ob ich nicht die Großeltern ranziehen möchte (also F seine Eltern) - wo mir gerade einfällt, dass könnte ich ja sogar JETZT machen...
Vielleicht bewirkt ja bei ihm der Hinweis, dass Du gern an seine Ellis heran trittst, ein schnelleres Ausziehen oder schnellere Zahlung oder sonst irgend ein Entgegenkommen
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von Bookworm am 31.05.2016, 14:54 Uhr
Stimmt. Unterhaltspflicht gilt in gerader Linie nach oben und nach unten, also Großeltern für Enkel und umgekehrt (wir hatten den "Enkel für Großeltern"-Fall in der Familie)
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von kravallie am 31.05.2016, 17:29 Uhr
mein guter bekannter vom jugendamt sagte das.
in meinem speziellen fall, weil der herr wohl tz-arbeitet....vll kann auch nur ER nicht, dann bleibt wieder abzuwägen, ob ich mir einen anwalt nehme, der sich dann nach 3 jahren amortisiert....
vergiss es, DEN hinweis gab ich bereits. die ham nix, war die antwort.
zumal ich dann auch zwei lifeguards brauche, wenn ich das tatsächlich ausschlachte.
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von KKM am 31.05.2016, 18:25 Uhr
Das klingt bei Euch sehr häßlich....
Für Deinen Ex muss das doch auch furchtbar sein.....
Ich hoffe, er findet schnell eine Wohnung.
Bis dahin alles Gute und gute Nerven!
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von kravallie am 01.06.2016, 7:32 Uhr
kkm, ich weiß daß sich das kaum jemand vorstellen kann, aber es IST so: er wird keine wohnung finden! er verdient zu wenig für den freien markt und zuviel um hartz4 zu beantragen. ich hatte sogar angeboten, die kaution für ein wg-zimmer zu stellen, ER geht doch mit ü50 in keine wg.
und da wir beide wissen, weil wir es live erlebt haben, daß wirklich letzter ausweg männerwohnheim lautet, kann es für ihn hier gar nicht häßlich genug werden.
aktuell ist mein größtes problem, daß ich keinen drucker und kein laptop mehr habe.
das stammbuch hat er auch "beschlagnahmt", so kann ich gerade nicht mal den erfassungsbogen fürs jugendamt ausdrucken und eine kopie der geburtsurkunde übersenden....
es ist nicht so, daß es grundsätzlich so schlimm wäre, mit ihm noch zusammenzuleben bis er wirklich eine lebbare lösung gefunden hat, aber gerade benimmt er sich wie ein verwundetes tier, das niemanden an sich ranläßt und einfach nur wild und unkontrolliert um sich schlägt....
ich weiß nicht ob frauen jemals so verletzt sein können, daß sie sich so benehmen würden....
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 7:48 Uhr
Wenn Du Hilfe brauchst, computertechnisch oder auch sonst, melde Dich gerne. Hier ist zwar Chaos wegen der Badrenovierung, aber ein Tegernseer (alternativ einen Prosecco oder auch einen Kaffee) und einen funktionierenden Drucker gibt es allemal.
zum Stammbuch
Antwort von Holzkohle am 01.06.2016, 10:13 Uhr
das kann er nicht "einfach so" beschlagnahmen - da sind wichtige Unterlagen drin, die Du brauchst - basta. Ansonsten geh zum Geburtsstandesamt und beantrage eine neue und schildere den Sachverhalt. Wobei Du das offenbar nicht mal musst, das kann man auch online machen...
Ich hab, seit dem Tod vom Herrn KV, alles eingescannt.
Re: beistandschaft bei trennung
Antwort von Sabri am 01.06.2016, 14:50 Uhr
Hallo Vallie,
du lässt jemanden bei dir wohnen (ist doch deine Wohnung, weil nur dein Mietvertrag?), der dir Laptop, Drucker und Geburtsurkunde wegnimmt?
Ich glaube, du bist zu nett.
Gruß, Sabri
nun ja
Antwort von kravallie am 01.06.2016, 16:51 Uhr
es sind nun mal seine geräte....genau wie der staubsauger, den er irgendwann mal gekauft hat.
stammbuch bemerkte ich nur, weil ich es zur abholung des neuen ausweises fürs kind bereitlegen wollte, das braucht er ja nun auch. 1x.
ja, ich bin auch nett. mir ist nicht an krieg gelegen und ich streite mich nicht um ein messer/gabel. auch nicht um den drucker.
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