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Geschrieben von WolKa am 02.01.2016, 21:30 Uhr

Amt

wie ist das, kann mir das Amt vorher sagen,was für eine Wohnung mir zusteht?
Muss ja vorher wissen, ob ich mir ne neue Wohnung suchen muss,

 
9 Antworten:

Re: Amt

Antwort von sterntaler82 am 02.01.2016, 21:33 Uhr

Ja sie können dir sagen wie hoch die kosten sind die sie für eine 3 Zimmer Wohnung über nehmen.

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Re: Amt

Antwort von mf4 am 03.01.2016, 13:44 Uhr

Da die Miethöhe regional unterschiedlich ist solltest du sie VORHER erfragen. Hast du schon eine Wohnung in Aussicht dann nimm das Exposé mit und frage direkt, ob diese passen würde.

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Re: Amt

Antwort von Princess01 am 03.01.2016, 15:58 Uhr

Direkt bei der ARGE nachfragen! Bedenke das der Antrag dauert und du massig an Unterlagen brauchst. Es wird geprüft ob der Ex dir Unterhaltsverpflichtet ist, du solltest beweisen können das ihr getrennt seid und seit wann. Zahlt er zu wenig Unterhalt musst du Unterhaltsvorschuss beantragen (mein Sohn ist 9 und sein Vater kann nur 100 Euro zahlen. 194 müssen es sein und das wird dann aufgestockt).
Bin froh jetzt erstmal da wieder raus zu sein und hoffe bald Arbeit zu finden.

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Re: Amt

Antwort von WolKa am 04.01.2016, 11:25 Uhr

Ich weiss schon was ich an Unterhalt kriege( 638€)
Man kann aber schon vor dem Trennungsnachweis nachfragen bezüglich d Wohnung??

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Re: Amt

Antwort von Terkey235 am 04.01.2016, 13:00 Uhr

Woher weißt du denn, ob die Wohnung übernommen wird? Du bekommst Trennungsunterhalt, Unterhalt für die Kinder, Elterngeld, Kindergeld. Und in erster Linie ist nicht das Amt für dich verantwortlich, sondern dein Ex (und du selbst). Vielleicht greift bei dir eher Wohngeld.

Frag doch einfach mal direkt nach. Mehr als dich bitten, zunächst Unterlagen einzureichen, können sie nicht.

Viel Glück, terkey

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Re: Amt

Antwort von mf4 am 04.01.2016, 16:21 Uhr

Klar kannst du dich informieren, wenn fest steht, wer alles da mit einzieht.

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Re: Amt

Antwort von mf4 am 04.01.2016, 16:42 Uhr

Ich würde alle Zahlungen, die ich und die Kinder bekommen mal als Gesamteinkommen zusammenrechnen.
Da scheint einiges zusammen zu kommen, was u.U. den Regelsatz H4 schon deckt und dann wäre nicht H4 sondern Wohngeld eine Option.

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Re: Amt

Antwort von Princess01 am 05.01.2016, 13:08 Uhr

Ja, denke auch eher Wohngeld wenn die Unterhalssumme schon sooo groß ist! Man kann aber auch einfach mal in die Leistungsabteilung gehen und alles grob rechnen lassen.
Oder mal um Netz schauen aber die Rechner sind sehr ungenau, da braucht es einen wo man möglichst viel eintragen kann.

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Re: Amt

Antwort von WolKa am 06.01.2016, 11:54 Uhr

Wohngeld kriegt man wohl nur mit richtigen Einkommen,was man in den letzten 12 Monaten bekommen hat.
Greift wohl nur H4

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