Für alleinerziehende Eltern

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von zwergdackel89  am 19.03.2013, 15:49 Uhr

Hilfe bitte (vermieter - Amt)

...

folgende Problematik.
als mein noch-mann noch hier gewohnt hat und wir noch zusammen waren (ende 11) hat er mehrfach in kurzen zeitabständen die arbeit gewechselt (3 tage arbeit - wechseln... und das ein paar mal hintereinander)

dadurch konnten wir mehrere monate keine Miete bezahlen (alg2 antrag war nicht, weil er hatte ja sofort wieder "vielversprechende" arbeit, ich war damals noch in ausbldung)

jetzt sind da jedenfalls schulden angelaufen, ex ist ausgezogen und ich als mitmieterin hauptverantwortlich, weil ich greifbarer bin als er.
Wir wurden nun auf Räumung verklagt, ging logischerweise auch problemlos durch. Ich hab versucht das Geld beim Amt via Darlehen einzuholen (vorher hab ich privat versucht, ging aber nicht)
Amt lehnte ab, man zahle nur meine Hälfte, dies würde jedoch nicht gewährleisten, dass ich hier wohnen bleiben darf.
nun habe ich mit der vermietung gesprochen, es würde auch die hälfte genügen und anschließend den rest auf 12 monatsraten aufgeteilt. Problem: man weigert sich, mri das schriftlich zu geben.
Amt handelt nicht, solang schriftlich nichts vorliegt (das normale vorgehen).
so. ex kann nichts zahlen, da arbeitslos.

Das allergrößte Problem ist momentan: kein Mensch nimmt jemanden mit Räumungsklage, selbst wenn ich die Sachlage schildere und meinen Lebensgefährten mit in den Vertrag nehme. wir werden sogar dann abgelehnt, wenn ich nur mtieinziehe und der Vertrag allein auf meinen LG laufen würde. Die meisten rollen scon die augen, wenn wir sagen wir leben derzeit noch von alg2
Die Obdachlosenunterkünfte hier in der Gegend sind nicht gerade das, was man einem kind gerne zumutet. Sozialbau wohn ich schon (noch).

-An wen kann man sich noch wenden?!
-welche Optionen gibt es, das ich eventuell mal meinen namen nicht mit angebe (auch wenn das nicht die feine englische ist, seit ex weg ist zahl ich hier brav monatl. miete etc pp) um die chancen zu erhöhen?!

 
5 Antworten:

Re: Hilfe bitte (vermieter - Amt)

Antwort von taram am 19.03.2013, 16:26 Uhr

In den Großstädten gibt es ein Wohnungsmanagement genau für solche Probleme. Ansonsten ist dir im anderen Forum schon eine gute Antwort gegeben worden, du kannst die Räumung durch das Gericht abwenden lassen, geh mal zur Rechtsantragstelle deines Amtsgerichtes und versuch es

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Re: Hilfe bitte (vermieter - Amt)

Antwort von kravallie am 19.03.2013, 17:26 Uhr

amt zur vermeidung von obdachlosigkeit. wenn ein kind beteiligt ist, sollte das kein problem sein.
aber kann nicht dein lg einen kredit aufnehmen und die restschulden begleichen?

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der hat auch noch altlasten

Antwort von zwergdackel89 am 19.03.2013, 17:46 Uhr

kredit fällt völlig aus.

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Re: der hat auch noch altlasten

Antwort von kravallie am 19.03.2013, 18:20 Uhr

warst du schon bei so einem amt??
wenn ein kind betroffen ist, handeln sie sicher und übernehmen die schulden, zumal du teurer kommst, wenn sie dich umziehen müssen, weil du ja eh schon in einer sozialwohnung bist.

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Re: Hilfe bitte (vermieter - Amt)

Antwort von Schippchen am 19.03.2013, 23:08 Uhr

Warst du auch beim Wohnungsnotamt? Die greifen eigentlich in solchen Fällen. Meine sehr sozial eingestellte Genossenschaft hat mir angeboten, mir schriftlich eine angebliche fristlose Kündigung auszustellen, damit ich zum Wohnungsnotamt gehen kann (was ich nun glücklicherweise nicht machen muss, habe es mit dem jobcenter endlich klären können und heute meinen Bescheid bekommen *juchei).
Ansonsten würde ich dir raten, einen zusätzlichen Bürgen vorzuschlagen. Das habe ich bei meiner ersten Wohnung gemacht, da ich mit gerade einmal 18 und als Schülerin sonst keine Wohnung bekommen hätte. Meine Großeltern boten sich an. Hätte ich nicht zahlen können, hätten sie greifen müssen.

Ich weiss nicht, in welcher Stadt du wohnst, aber hier in Hamburg ist zB die Hansa Baugenossenschaft sehr sozial eingestellt und nimmt auch uns "Problemfälle" selbst mit Schufaeinträgen, solange man ehrlich ist.

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