August 2020 Mamis

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Geschrieben von mawi007 am 30.11.2021, 20:27 Uhr

Wer denkt schon an ein Geschwisterchen?

"Was wäre, wenn ich in den 2 Jahren Elternzeit erneut schwanger werden würde?"

Zur Berechnung des Kindergelds werden die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen. Monate mit Bezug von Elterngeld (Basis-EG) oder Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und sozusagen von vor der ersten Schwangerschaft angenommen.
Wenn man in EZ war und kein EG mehr bezieht, wird der Monat mit 0 angesetzt. Also schnell sein kann sich lohnen

 
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