Geschrieben von SwetaKo, 20. SSW am 13.01.2022, 12:41 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo ihr lieben,
Ich glaub ich steh aufm Schlauch...
Meinen anteiligen Urlaubsanspruch für dieses Jahr habe ich schon ausgerechnet.
Meine Frage jetzt, was ist wenn ich diese nicht komplett nehmen werde.
Ich weiß, dass man diese auch nach der Elternzeit nehmen darf. Aber der Arbeitgeber darf ja den Urlaub in der Elternzeit kürzen.
Wären dann meine übrig geblieben Urlaubtage also auch "verschenkt"?
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von 82Dany82, 17. SSW am 13.01.2022, 13:06 Uhr
Übrig gebliebenen Urlaub darfst du bis zum Ende des auf die Elternzeit folgenden Jahres nehmen.
Achtung aber, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und dann in Teilzeit gehst: viele AG gewähren den Urlaub dann in Teilzeit, was aber nicht richtig ist. Für den Zeitraum musst du dann voll bezahlt werden…
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Natascha37, 17. SSW am 13.01.2022, 13:17 Uhr
Vielen Dank für diesen Tipp! Daran würde ich gar nicht denken und mein AG bestimmt nicht
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von sunvinca, 15. SSW am 13.01.2022, 13:43 Uhr
Vielen Dank für die Bestätigung davon. Ich hatte nämlich bei meinem AG diesbezüglich nachgefragt. Sag mal, weißt du, ob es dazu irgendwo nen passenden Gesetzestext gibt?
Das mit dem Nehmen vom Resturlaub bis ins folgende Jahr nach der Elternzeit hat man ja im § 17 Abs. 2 BEEG geregelt, aber wo ist das mit Vollzeit / Teilzeit geschrieben?
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von 82Dany82, 17. SSW am 13.01.2022, 15:40 Uhr
Ja, da gibt es ein Urteil. Google mal nach der sog. Tirol-Entscheidung, da dürftest Du das super nachlesen können
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von SwetaKo am 13.01.2022, 19:06 Uhr
Danke für den Tipp
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von sunvinca, 15. SSW am 13.01.2022, 19:16 Uhr
Oh cool. Danke!