Mai 2024 Mamis

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Geschrieben von LeiseMeise, 20. SSW am 31.12.2023, 12:40 Uhr

Outing

Huhu,

Ich glaube bei uns im Garten gibt es hauptsächlich Blaumeisen
Aber so richtig gut kenne ich mich auch noch nicht aus. Allerdings habe ich uns ein Gartenvogelbestimmungsbuch gekauft und werde ab Frühjahr fleißig üben.
Am liebsten mag ich die Mauersegler. Die hatten wir letztes Jahr. Daher werden sie wohl auch wiederkommen. Sehr faszinierende Vögel, die quasi ihr ganzes Leben in der Luft verbringen und nur zum Brüten landen!

"Um zehn Monate ununterbrochen in der Luft bleiben zu können, müssen Mauersegler im Flug schlafen. Morgens und abends steigen sie weit auf und verweilen im Gleitflug in der Höhe. Vermutlich schläft bei ihnen in der Nacht nur eine Hirnhälfte, die andere steuert derweil den Flug."

Zum Thema Elternzeit/Elterngeld
Jedes Elternteil darf bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, bis zum 8. Geburtstag des Kindes frei verteilt.
Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag und danach nimmt man die Arbeit wieder auf. Es ist also eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Es gilt ein Kündigungsschutz (für unbefristet Beschäftigte) und man darf bis zu 32 Std/Woche arbeiten. So kann man Teilzeit in Elternzeit arbeiten oder auch in der Zeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
Elterngeld kann man als Elternteil nehmen. Normalerweise nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Das Elterngeld wird vom Staat bezahlt. Als Paar kann man man bis zu 14 Monate nehmen, die man untereinander aufteilen muss. Also zB 12 Monate die Mutter und zwei der Vater, oder 6 Monate Mutter und der Vater den Rest. Es gibt auch noch andere Modelle, wo beide in Teilzeit arbeiten oder sich das Elterngeld über einen längeren Zeitraum auszahlen lassen, aber dann im Monat nur die Hälfte des Geldes bekommen. Das Elterngeld gibt es in Höhe von 65 % des Nettogehalts, berechnet aus den 12 Monaten vor der Geburt, bzw bei Selbständigen des letzten Kalenderjahres. Hat man ein geringes Einkommen gibt es mehr Prozent vom Gehalt. Verdient man kein Geld gibt es 300 Euro/Monat, zB für Studierende oder Hausfrau. Auch bei einem hohen Einkommen kann man nicht mehr als 1.800 Euro/Monat bekommen.

Also eigentlich ganz gut geregelt.

6 Wochen vor dem ET beginnt der Mutterschutz, ab da geht man nicht mehr arbeiten (außer als Selbständige). Man bekommt dann Geld von der Krankenkasse, ca soviel, wir man sonst Gehalt bekommen hätte, meine ich mich zu erinnern. Oder etwas weniger?
Bis 8 Wochen nach der Geburt gilt auch der Mutterschutz.

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Ich habe dann leider nur 10 Monate vor der Geburt gearbeitet, da ich davor noch in Elternzeit war. Daher bekomme ich etwas weniger Geld, zumal ich jetzt nur in Teilzeit arbeite. Aber das geht schon. Immerhin ist unser erstes Kind dann drei Jahre alt und wechselt von der Krippe in den Kindergarten, der bei uns in Niedersachsen beitragsfrei ist.
Ich werde etwas mehr Elternzeit nehmen, als ich Elterngeld bekomme, damit ich bis zur abgeschlossenen Eingewöhnung von Kind 2 in die Krippe frei habe. Vermutlich dann bis September 2025.
Dann steige ich beruflich erstmal wieder in Teilzeit ein.

LG

 
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  • Outing - LeiseMeise, 20. SSW 29.12.23, 14:27
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