Mai 2024 Mamis

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Geschrieben von LeiseMeise, 20. SSW am 29.12.2023, 14:27 Uhr

Outing

Huhu,

wir haben heute ein Outing bekommen. Was es wird, behalte ich erstmal für mich. Wir freuen uns sehr, weil wir uns dadurch das Baby besser vorstellen können. Einen Namen haben wir auch schon
Jetzt können wir das Baby auch schon im Bauch mit Namen ansprechen.

Ansonsten war heute bei der Untersuchung auch alles ok. Ich spüre den kleinen Krümel auch immer mal wieder, wenn er am rumwühlen ist.

In zwei Wochen ist dann der Organultraschall, bei einer anderen Praxis, wo der Arzt die Weiterbildung dazu hat. Wir sind gespannt und hoffen auf keine Auffälligkeiten. Mein Mann darf da dann zum ersten Mal mit in die Praxis.

Wir ist das bei euch? Darf der Partner immer mitkommen? Bei der Gemeinschaftspraxis meiner Gynäkologin ist es seit Corona sehr eingeschränkt. Zum zweiten großen Ultraschall darf der Partner aber mitkommen. Reicht ja eigentlich auch, da es eigentlich nur drei Ultraschalltermine gibt und somit nicht soviel zum Gucken.
Wobei meine Gynäkologin bislang immer einen Ultraschall gemacht hat, was ich sehr beruhigend finde. Bei euch auch?

Ich hoffe ihr verbringt noch ein paar entspannte freie Tage und müsst nicht arbeiten.

 
6 Antworten:

Re: Outing

Antwort von Mips, 20. SSW am 29.12.2023, 16:42 Uhr

Liebe Leise Meise
Das freut mich für Dich, dass das Kleine bereits eine Persönlichkeit entwickelt . Bei uns kommt es enorm auf die Praxis an, ob der Partner mit darf. Meine deutsche Ärztin zu Beginn setzt ihre Pat an die Wand, während sie entfernt an ihrem Pult sitzt und als Erstes die Frage nach Anzahl Impfungen stellt und kein “mir geht es …” duldet. Hab dann gewechselt. Aus mehreren Gründen, u.a., weil es in einer Rezension dann hiess, auch der Partner dürfe nicht mit. In der neuen Praxis ist er sehr willkommen, bei meiner Schweizer Ärztin als auch der Deutschen Ärztin. Auch rief sie schon an, um eine seiner Fragen noch telefonisch zu beantworten. Ganz liebe zwei.
Bei mir gibts auch jedes Mal zwei Bilder mit Grösse/Gewicht und Ss-Zeitpunkt auf der Rückseite. Das tut gut jeweils.
Viele liebe Grüsse

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Re: Outing

Antwort von LeiseMeise, 20. SSW am 30.12.2023, 16:18 Uhr

Liebe Mips,

da hätte ich auch gewechselt. Manche Menschen sind wirklich nicht mit Empathie gesegnet. Da bin ich doch sehr froh um meine menschliche Ärztin.
Wohnst du in der Schweiz? Gibt es da eigentlich auch Elternzeit und Elterngeld?

Liebe Grüße

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Re: Outing

Antwort von bluemchen1307, 20. SSW am 30.12.2023, 18:21 Uhr

Hallo, schön, dass ihr euer Kleines jetzt schon mit Namen ansprechen könnt

Wir lassen uns wieder überraschen und ich hoffe, dass wir es dieses Mal früher schaffen mit dem Namen fixieren Bei beiden hätten wir keine Ahnung gehabt, welchen Namen wir nehmen, wenn es ein Mädchen gegeben hätte. Beim zweiten waren auch noch ein paar Jungennamen zur Auswahl, der ist allerdings 3 Wochen früher gekommen.


Meinem Gyn ist das ganz egal, wenn die Partner mitkommen. Diese Woche waren sogar unsere Kinder dabei. Wie es während Corona war, weiß ich nicht, da ich in der Zeit nie beim Gyn war

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Re: Outing

Antwort von Mips, 20. SSW am 30.12.2023, 19:28 Uhr

Liebe Leise Meise
Welche Meisen magst Du eigentlich am Liebsten? Kennst Du die Haubenmeise? Die find ich super knuffig.
Ja, ich bin Schweizerin, aber sehr Deutschen-freundlich. Meine Schwester hat zu Euch in unsern grossen Nachbarkanton gewechselt und manchmal beneid ich sie.
Elterngeld kenn ich bei uns glaub ich nicht, aber ich meine, es gibt später mit dem Lohn Kinderzulagen, die dann aber bestimmt auch versteuert werden und ungefähr den Aufwand für die Krankenkasse betragen. Von wem erhaltet Ihr denn dieses Elterngeld? Elternzeit ist vermutlich unserm bezahlten Mutterschaftsurlaub gleichsetzbar, zu 80% wird diese Zeit lohntechnisch entschädigt, sofern man lange genug da angestellt ist, meine ich. Je nach Beruf dauert dieser Urlaub 14 oder 16 Wochen nach Entbindung, 1 Mt nach Geburt muss man angeben, ob man danach bleibt oder nicht. Davor gilt Arbeit bis zur Geburt. Wie ist das denn bei Euch?
Am Montag beginnt mit dem neuen Jahr der 6. Monat, ich bin ganz aufgeregt . Jetzt wirds realistisch!

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Re: Outing

Antwort von LeiseMeise, 20. SSW am 31.12.2023, 12:40 Uhr

Huhu,

Ich glaube bei uns im Garten gibt es hauptsächlich Blaumeisen
Aber so richtig gut kenne ich mich auch noch nicht aus. Allerdings habe ich uns ein Gartenvogelbestimmungsbuch gekauft und werde ab Frühjahr fleißig üben.
Am liebsten mag ich die Mauersegler. Die hatten wir letztes Jahr. Daher werden sie wohl auch wiederkommen. Sehr faszinierende Vögel, die quasi ihr ganzes Leben in der Luft verbringen und nur zum Brüten landen!

"Um zehn Monate ununterbrochen in der Luft bleiben zu können, müssen Mauersegler im Flug schlafen. Morgens und abends steigen sie weit auf und verweilen im Gleitflug in der Höhe. Vermutlich schläft bei ihnen in der Nacht nur eine Hirnhälfte, die andere steuert derweil den Flug."

Zum Thema Elternzeit/Elterngeld
Jedes Elternteil darf bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, bis zum 8. Geburtstag des Kindes frei verteilt.
Während der Elternzeit ruht der Arbeitsvertrag und danach nimmt man die Arbeit wieder auf. Es ist also eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Es gilt ein Kündigungsschutz (für unbefristet Beschäftigte) und man darf bis zu 32 Std/Woche arbeiten. So kann man Teilzeit in Elternzeit arbeiten oder auch in der Zeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
Elterngeld kann man als Elternteil nehmen. Normalerweise nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes. Das Elterngeld wird vom Staat bezahlt. Als Paar kann man man bis zu 14 Monate nehmen, die man untereinander aufteilen muss. Also zB 12 Monate die Mutter und zwei der Vater, oder 6 Monate Mutter und der Vater den Rest. Es gibt auch noch andere Modelle, wo beide in Teilzeit arbeiten oder sich das Elterngeld über einen längeren Zeitraum auszahlen lassen, aber dann im Monat nur die Hälfte des Geldes bekommen. Das Elterngeld gibt es in Höhe von 65 % des Nettogehalts, berechnet aus den 12 Monaten vor der Geburt, bzw bei Selbständigen des letzten Kalenderjahres. Hat man ein geringes Einkommen gibt es mehr Prozent vom Gehalt. Verdient man kein Geld gibt es 300 Euro/Monat, zB für Studierende oder Hausfrau. Auch bei einem hohen Einkommen kann man nicht mehr als 1.800 Euro/Monat bekommen.

Also eigentlich ganz gut geregelt.

6 Wochen vor dem ET beginnt der Mutterschutz, ab da geht man nicht mehr arbeiten (außer als Selbständige). Man bekommt dann Geld von der Krankenkasse, ca soviel, wir man sonst Gehalt bekommen hätte, meine ich mich zu erinnern. Oder etwas weniger?
Bis 8 Wochen nach der Geburt gilt auch der Mutterschutz.

Jetzt bist du bestens informiert

Ich habe dann leider nur 10 Monate vor der Geburt gearbeitet, da ich davor noch in Elternzeit war. Daher bekomme ich etwas weniger Geld, zumal ich jetzt nur in Teilzeit arbeite. Aber das geht schon. Immerhin ist unser erstes Kind dann drei Jahre alt und wechselt von der Krippe in den Kindergarten, der bei uns in Niedersachsen beitragsfrei ist.
Ich werde etwas mehr Elternzeit nehmen, als ich Elterngeld bekomme, damit ich bis zur abgeschlossenen Eingewöhnung von Kind 2 in die Krippe frei habe. Vermutlich dann bis September 2025.
Dann steige ich beruflich erstmal wieder in Teilzeit ein.

LG

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Re: Outing

Antwort von Mips, 20. SSW am 31.12.2023, 15:48 Uhr

Oh ja, das klingt nach einer durchdachten Mutter-/Vaterschaftslösung und Ihr scheint uns mehr als nur eine Pinocchio-Nasenlänge (nach einer ordentlichen Lüge) voraus zu sein.
Danke vielmal für das Update!
Als dezent Vogelinteressierte hab ich Dir noch einen App-Tipp: Zwitschern. Damit konnte ich kürzlich auf einem Spaziergang zwei Wintergoldhähnchen im Nachhinein identifizieren. Wobei, ich seh grad, dass die jetzt kostenpflichtig ist. Eventuell hat es noch etwas anderes Interessantes . viele Grüsse!

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