Juli 2016 Mamis

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von happiness  am 09.01.2017, 9:16 Uhr

Frage an lilly

Hallo lilly, hallo liebe Mädels,
Ich habe eine frage zum arbeitseinstieg nach Elternzeit.
Soweit ich weiß ist mein Chef nur verpflichtet mich wieder einzustellen wenn ich zu gleichen Konditionen wie vor der Elternzeit arbeite. Bin jetzt dort seit zehn Jahren angestellt. Da ich aber nur Teilzeit arbeiten kann und er mich aufgrund dessen nicht mehr einstellt, muss er mir dann eine Abfindung zahlen oder kann ich darauf bestehen?
Danke schonmal im voraus ciao

 
5 Antworten:

Re: Frage an lilly

Antwort von ela_wue am 09.01.2017, 9:39 Uhr

Bin zwar nicht lilly, aber ich misch mich trotzdem mal ein

Du hast dir deine Frage selbst schon beantwortet. Dein Chef muss dich nur zu den gleichen Konditionen wieder zurücknehmen, wie es in deinem AV steht. Da spielt es keine Rolle, wie lange du schon in dem Betrieb arbeitest. Wenn du nur noch TZ arbeiten kannst, ist das dein Bier. Schade, dass dein Chef dir keine Möglichkeit zur TZ gibt. Ich muss mich auch nach was neuem umsehen, weil ich keine Spätschicht mehr machen kann.

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Re: Frage an lilly

Antwort von Nici_84 am 09.01.2017, 9:53 Uhr

Nein das stimmt so nicht meines Wissens nach.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf teilzeitarbeit. Das ist genau geregelt soweit ich weiß. Ich glaube der Betrieb muss nur mehr als 15 Mitarbeiter haben sonst darf er es ablehnen.
Musst du mal googeln.

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Re: Frage an lilly

Antwort von fee1985 am 09.01.2017, 10:00 Uhr

Genau deinen Arbeitsplatz wie du ihn vor dem Baby hattest, muss er dir genau ein Jahr frei halten. (Gleicher aufgabenbereich, gleiche stundenanzahl etc.)
Solltest du länger pausieren wollen darf er dir andere Aufgabenbereiche zuteilen, die aber in dein Berufsfeld passen und für die du qualifiziert bist. Er ist verpflichtet dich wieder einzusetzen.
Wie viele Beschäftigte hat dein Arbeitgeber? Sollten es mehr als 15 sein, ist er ebenso verfpflichtet dich in Teilzeit zu beschäftigen. Sollten weniger als 15 arbeitnehmer dort arbeiten, kann er glaube ich darauf bestehen dass du wieder deine wöchentliche Arbeitszeit wie vor der Schwangerschaft aufnimmst. Wenn du das nicht kannst darf er dich aber nicht kündigen. Du hast dann die Möglichkeit zuhause zu bleiben bis das Kind 3 Jahre ist. Dann darfst du wieder einsteigen.
Eventuell besteht dann die Möglichkeit die Konditionen neu zu verhandeln und in Teilzeit arbeiten zu können.

LG

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Re: Frage an lilly

Antwort von ela_wue am 09.01.2017, 10:41 Uhr

Stimmt, hab ich vergessen. Sorry

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Re: Frage an lilly

Antwort von lilke am 09.01.2017, 13:08 Uhr

Das weiß ich nicht, vermutlich nicht, denn Du kannst den Arbeitsvertrag nicht erfüllt, musst also ggf. sogar selbst kündigen. Das solltest Du vorher unbedingt mit dem Arbeitsamt klären, wenn Du da noch keine neue Stelle hast, weil die eigene Kündigung zur Sperre beim ALG führen kann. Wenn Dein AG dich kündigt musst du evtl. Kündigungsschutzklage einreichen, sonst gibt es auch Sperre vom Amt.

Aber Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern sind (bis auf wenige Ausnahmen) verpflichtet, auch außerhalb von Elternzeit Teilzeit anzubieten.

siehe dazu:
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

LG
Lilly

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