Geschrieben von Enjay79 am 09.03.2018, 12:56 Uhr |
Elterngeld und Co...
Das habe ich auch noch gefunden:
Die für die Haushaltskasse vieler Paare beste Steuerklassen-Kombination „Ehemann III/Ehefrau V“ kann ungünstig sein, wenn das Ehepaar ein Kind erwartet. Da häufig die Ehefrau nach der Geburt in Elternzeit geht und Elterngeld für die zwölf Monate nach der Geburt beantragt, sollte sie vor der Geburt in die Steuerklasse III wechseln, um später möglichst viel Elterngeld zu bekommen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie berufstätig ist und mehr als das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro zu erwarten hat. Wechselt die Frau vor der Geburt des Kindes in die Steuerklasse III, obwohl sie erheblich weniger als ihr Mann verdient, hat das Paar zwar in der vorgeburtlichen Zeit weniger Netto zum Leben. Aber dieser steuerliche Nachteil wird mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen. Das wiederum ist beim Elterngeld nicht möglich. Bleibt die Ehefrau in der Steuerklasse V, bekommt sie weniger Elterngeld und kann dieses Minus nicht wieder zurückholen.
Tipp: Ihre aktuellen Steuerklassen finden Sie auf den monatlichen Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. Einen Wechsel der Steuerklasse können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner beim Finanzamt an Ihrem Wohnort beantragen. Und keine Angst: Den Steuervorteil, den Sie durch eine andere Steuerklassen-Kombination verlieren, bekommen Sie mit der Steuererklärung später zurück.
- Elterngeld und Co... - Schmeesi, 18. SSW 09.03.18, 10:25
- Re: Elterngeld und Co... - Acidalia, 15. SSW 09.03.18, 12:42
- Re: Elterngeld und Co... - Enjay79 09.03.18, 12:52
- Re: Elterngeld und Co... - Enjay79 09.03.18, 12:56
- Re: Elterngeld und Co... - QueenMum 09.03.18, 19:10