August 2018 Mamis

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Geschrieben von Enjay79 am 09.03.2018, 12:56 Uhr

Elterngeld und Co...

Das habe ich auch noch gefunden:

Die für die Haus­halts­kasse vieler Paare beste Steuerklassen-Kombination „Ehemann III/Ehefrau V“ kann ungünstig sein, wenn das Ehepaar ein Kind erwartet. Da häufig die Ehefrau nach der Geburt in Eltern­zeit geht und Eltern­geld für die zwölf Monate nach der Geburt beantragt, sollte sie vor der Geburt in die Steuerklasse III wechseln, um später möglichst viel Eltern­geld zu bekommen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie berufs­tätig ist und mehr als das Mindest­eltern­geld in Höhe von 300 Euro zu erwarten hat. Wechselt die Frau vor der Geburt des Kindes in die Steuerklasse III, obwohl sie erheblich weniger als ihr Mann verdient, hat das Paar zwar in der vorgeburtlichen Zeit weniger Netto zum Leben. Aber dieser steuerliche Nachteil wird mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen. Das wiederum ist beim Eltern­geld nicht möglich. Bleibt die Ehefrau in der Steuerklasse V, bekommt sie weniger Eltern­geld und kann dieses Minus nicht wieder zurück­holen.

Tipp: Ihre aktuellen Steuerklassen finden Sie auf den monatlichen Gehalts­bescheinigungen des Arbeit­gebers. Einen Wechsel der Steuerklasse können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner beim Finanz­amt an Ihrem Wohn­ort beantragen. Und keine Angst: Den Steuer­vorteil, den Sie durch eine andere Steuerklassen-Kombination verlieren, bekommen Sie mit der Steuererklärung später zurück.

 
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