August 2018 Mamis

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Geschrieben von Schmeesi, 18. SSW am 09.03.2018, 10:25 Uhr

Elterngeld und Co...

Hallo liebe werdende Mamis!
Ich habe da mal eine Frage bzgl des Elterngeldes!
Ich bin mit meinem Freund nicht verheiratet, folglich in Steuerklasse 1! Nun habe ich gehört,wenn man in Steuerklasse 3 wechselt, man das steuerlich fast wieder rausholen kann, was man in den Monaten netto weniger verdient!
Gilt das nur für Verheiratete? Hat schon jemand Erfahrung gemacht?

Wir wollen auf jeden Fall vorher noch heiraten...alleine das mit der Vaterschafsanerkennung finde ich skuril...

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld und Co...

Antwort von Acidalia, 15. SSW am 09.03.2018, 12:42 Uhr

Huhu,
würde ich mir mal extern ausrechnen lassen.
Klar ist das dein Mann Netto mehr rausbekommt wenn er in der Elternzeit die bessere Steuerklasse hat.
Andernsfalls (was die meisten leider nicht wissen) muss man ja auch auf das Elterngeld steuern zahlen!
Liebe Grüße

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Re: Elterngeld und Co...

Antwort von Enjay79 am 09.03.2018, 12:52 Uhr

Es gilt tatsächlich nur für Ehepaare.

Habe das dazu gefunden und für uns hatte sich das bei unserem ersten Kind tatsächlich gelohnt, weil ich so gut wie Alleinverdienerin war und das Elterngeld somit höher ausfiel:

Steuerklassenkombination 3/ 5

Diese Kombination lohnt sich bei Paaren mit größeren Gehaltsunterschieden oder Paaren in denen es einen Alleinverdiener gibt. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen erhält regelmäßig die Steuerklasse 5. Bei der Steuerklassenwahl 3 und 5 geht man davon aus, dass der in die Lohnsteuerklasse 3 eingestufte Ehepartner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Für den in Steuerklasse 5 eingestuften Ehegatten rechnet man mit einem Einkommen von 40 Prozent und weniger vom Gesamteinkommen.

In der Steuerklasse 5 ist der Abzug vom Lohn relativ gesehen höher als in den Steuerklassen 3 und 4. Der Grund liegt darin, dass der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt werden. Folglich fallen die angesprochenen Lohnersatzleistungen auch geringer aus. Bei der Steuerklassenkombination 3/5 besteht die Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung, sprich am Ende des Jahres ist die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung zwingend notwendig, wobei zu wenig oder zu viel gezahlte Steuern ausgeglichen werden. In der Steuerklasse 3 profitiert man im Gegenzug vom doppelten Abzug dieser Freibeträge.

Hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter. Soweit ich mich erinnere sollte der Wechsel aber so stattfinden, dass mindestens 7 Monate vor der Geburt das Nettoeinkommen mit der neuen Steuerklasse berechnet wird. Das wäre ja eh schon zu spät und würde sich nicht mehr auf das Elterngeld auswirken. War vor 4 Jahren jedenfalls so.

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Re: Elterngeld und Co...

Antwort von Enjay79 am 09.03.2018, 12:56 Uhr

Das habe ich auch noch gefunden:

Die für die Haus­halts­kasse vieler Paare beste Steuerklassen-Kombination „Ehemann III/Ehefrau V“ kann ungünstig sein, wenn das Ehepaar ein Kind erwartet. Da häufig die Ehefrau nach der Geburt in Eltern­zeit geht und Eltern­geld für die zwölf Monate nach der Geburt beantragt, sollte sie vor der Geburt in die Steuerklasse III wechseln, um später möglichst viel Eltern­geld zu bekommen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie berufs­tätig ist und mehr als das Mindest­eltern­geld in Höhe von 300 Euro zu erwarten hat. Wechselt die Frau vor der Geburt des Kindes in die Steuerklasse III, obwohl sie erheblich weniger als ihr Mann verdient, hat das Paar zwar in der vorgeburtlichen Zeit weniger Netto zum Leben. Aber dieser steuerliche Nachteil wird mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen. Das wiederum ist beim Eltern­geld nicht möglich. Bleibt die Ehefrau in der Steuerklasse V, bekommt sie weniger Eltern­geld und kann dieses Minus nicht wieder zurück­holen.

Tipp: Ihre aktuellen Steuerklassen finden Sie auf den monatlichen Gehalts­bescheinigungen des Arbeit­gebers. Einen Wechsel der Steuerklasse können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner beim Finanz­amt an Ihrem Wohn­ort beantragen. Und keine Angst: Den Steuer­vorteil, den Sie durch eine andere Steuerklassen-Kombination verlieren, bekommen Sie mit der Steuererklärung später zurück.

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Re: Elterngeld und Co...

Antwort von QueenMum am 09.03.2018, 19:10 Uhr

Hallo aus dem August 17 das gilt nur für Verheiratete und macht auch nur Sinn dieses schnellstmöglich nach dem positiven Test zu machen. Und auch noch viele andere Faktoren fließen dort mit ein.

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