August 2018 Mamis

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Geschrieben von Enjay79 am 09.03.2018, 12:52 Uhr

Elterngeld und Co...

Es gilt tatsächlich nur für Ehepaare.

Habe das dazu gefunden und für uns hatte sich das bei unserem ersten Kind tatsächlich gelohnt, weil ich so gut wie Alleinverdienerin war und das Elterngeld somit höher ausfiel:

Steuerklassenkombination 3/ 5

Diese Kombination lohnt sich bei Paaren mit größeren Gehaltsunterschieden oder Paaren in denen es einen Alleinverdiener gibt. Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen erhält regelmäßig die Steuerklasse 5. Bei der Steuerklassenwahl 3 und 5 geht man davon aus, dass der in die Lohnsteuerklasse 3 eingestufte Ehepartner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Für den in Steuerklasse 5 eingestuften Ehegatten rechnet man mit einem Einkommen von 40 Prozent und weniger vom Gesamteinkommen.

In der Steuerklasse 5 ist der Abzug vom Lohn relativ gesehen höher als in den Steuerklassen 3 und 4. Der Grund liegt darin, dass der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt werden. Folglich fallen die angesprochenen Lohnersatzleistungen auch geringer aus. Bei der Steuerklassenkombination 3/5 besteht die Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung, sprich am Ende des Jahres ist die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung zwingend notwendig, wobei zu wenig oder zu viel gezahlte Steuern ausgeglichen werden. In der Steuerklasse 3 profitiert man im Gegenzug vom doppelten Abzug dieser Freibeträge.

Hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter. Soweit ich mich erinnere sollte der Wechsel aber so stattfinden, dass mindestens 7 Monate vor der Geburt das Nettoeinkommen mit der neuen Steuerklasse berechnet wird. Das wäre ja eh schon zu spät und würde sich nicht mehr auf das Elterngeld auswirken. War vor 4 Jahren jedenfalls so.

 
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