November 2022 Mamis

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Geschrieben von FrolleinSchein, 8. SSW am 29.03.2022, 19:21 Uhr

Boah, Kita… jetzt schon Theater

Purer Spaß mit den Kitas..

Ich zitiere mal:
"Daher haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Verankert ist dieses Recht in § 24 Absatz 2 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)."

Also rechtzeitig an das zuständige Jugendamt wenden. Ab 1 Jahr MUSS was zu machen sein.
Viel Erfolg! Ist echt ein Kampf!

 
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