September 2011 Mamis

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Geschrieben von Mausi85, 19. SSW am 08.04.2011, 23:46 Uhr

Beschäftigungsverbot Arztwechsel

Hallo,

ich glaube ich sollte den FA wechseln. Denn, wenn ich lese, wie viele so einfach ein Beschäftigungsverbot bekommen, kann ich die Sprüche meiner FÄ nicht mehr nachvollziehen!
Ich mache eine Ausbildung und habe im Mai meine Abschlussprüfung. Zur Berufsschule muss ich Hin- und Rückfahrt 160km pendeln! Zudem habe ich noch einen Nebenjob im Einzelhandel. Da muss ich mich die ganze Zeit bücken und schwere Kartons tragen. Fahre morgens um 6Uhr los und bin erst abends frühestens um 18Uhr zu Hause.
Zudem leide ich IMMERNOCH an Übelkeit und Erbrechen! Bin seit 3Wochen wieder am Arbeiten, da ich deswegen nicht mehr zur FÄ gehen mag. Die Arzthelferinnen (außer eine) gucken mich so an, als ob ich lügen würde. Einmal meinte sogar eine Arzthelferin, "die Frau xxxx ist in der 14. SSW und meint sie würd immernoch brechen. Das ist doch irgendwie komisch..." Ab dem Tag hab ich mich nicht mehr krank schreiben lassen. Die dachten alle glaub ich, ich sag das nur, damit ich krank geschrieben werde.
Musste heute schon 4x brechen, obwohl ich schon in der 19. SSW bin. Mach mir Gedanken über mein Krümelchen. Glaube nicht, dass es alle Vitamine bekommen hat, die es braucht. Letzte Woche hatte ich VU bei 17+1 und mein Krümel war nur ca. 14cm groß. Die Ärztin meinte wiedermal, Größe wäre normal.
Eine Freundin von mir, die NIX hat, hat sogar eine Überweisung bekommen. Dort hat sie 3D/4D bekommen und es wurden alle Organe, etc. des Fetuses überprüft, da war meine Freundin erstmal so ca. in der 14. SSW. Bei mir wurd sowas nicht gemacht, es wird nur die Größe gemessen, das wars.
Sorry, hab viel gejammert. Hab heut irgendwie meine Depri-Phase.
*nicht schlafen kann*
Mausi *schnief*

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sweetheart17, 17. SSW am 09.04.2011, 7:58 Uhr

Warum möchtest du denn ein BV haben wenn im mai deine abschlussprüfung ist?? oder möchtest den nur für deinen nebenjob haben???

ich arbeite auch im einzelhandel... haben die da keine vorschriften was schwangere tun dürfen?? ich muss auf der arbeiten nix mehr heben, zwar ware einräumen aber bei mir schreitet nichts über 5 kilo. mit dem bücken kann ich bestätigen dass das manchmal echt ätzend ist, ich hab für mich nun angeeignet in die hocke zu gehen, auch wenn sich meine beine dann manchmal anfühlen als müssten sie tonnen stämmen

das mit dem erbrechen ist ja nun wirklich nicht schön und wie die sich beim FA verhalten, da würde ich nicht mehr hingehen... habt ihr nicht in der nähe vllt noch einen fa?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Kirshy, 18. SSW am 09.04.2011, 7:59 Uhr

Guten Morgen!
du kannst dich auch vom hausarzt erstmal krankschreiben lassen und dir während der "krank-phase" nen neuen doc suchen (hab ich auch gemacht)!
nimmst du was gegen die übelkeit/erbrechen? nausema soll gut helfen oder auch vomex...! hatte zum glück "nur" mit leichter übelkeit zu tun!
wegen dem beschäftigungsverbot: weiß nicht wie das mit der schulischen seite aussieht, aber ich hatte in meiner ausbildungszeit zwei mädels die schwanger waren..-eine hat´s so gemacht, dass sie das schuljahr ausgesetzt hat; die andere hat zumindest die prüfung noch mitgemacht (hat sich viel mit den lehrern unterhalten, wenn sie wieder ne zeit zu hause war wegen übelkeit oder so)! wegen dem nebenjob...-müsstest mit dem betriebsarzt reden bzw. dann mit deinem neuen Fa!
wünsch dir gute besserung
liebe grüße
mellie

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Finnja2005 am 09.04.2011, 8:35 Uhr

Wenn Du Dich bei Deinem FA nicht wohl fühlst, solltest Du wirklich wechseln
Andererseits bin auch ich überrascht, wie schnell hier einige fas ein BV anordnen. Ich habe in meiner 2. Schwangerschaft ein BV bekommen,aber das ist keine ganz klare Sache. Ein individuelles BV wird nur dann rechtlich einwandfrei ausgesprochen, wenn die Tätigkeit den Fortbestand der Schwangerschaft gefährdet. Aber eine Krankheit oder Schwangerschaftbegleitungen wie z.B Übelkeit, Erbrechen, Symphyse all so was ist ja keine Gefährung, die von der Arbeit ausgeht, sondern davon losgelöst. Da ist rechtlich an sich nur eine Krankschreibung (AU) angezeigt. letztlich geht es hier auch auch um viel Geld , da bei einer AU der AG nur 6 Wochen das Gehalt weiter zahlen muss, bei einem BV aber bis zu den Mutterschutzrichtlinien. Fakt ist, wenn ein AG das Ganze anfechtet und er bekommt Recht, weil nasch Prüfung festgestellt wird, dass eine Krankheit etc vorlag, dann gibt es für den FA und Dich richtig Ärger und bereits zuviel gezahltes Geld muss zurück gezahlt werden.

Als Schwanger darf man nicht auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden, ich selbst übe eine Außendienstätigkeit aus, die aber nicht zu 50% aus reinem Fahren besteht, also gibt es kein BV für mich.

Aber wie gesagt viele FAs allein hier im Forum handeln da anders, das ist dann solange der AG keinen Streß macht und das Ganze anzweifelt, Glück.

Da Du aber schreibst, dass Dir mehrere Dinge nicht gefallen, würde ich schon überlegen den FA zu wechseln, der Ton würde mir auch nicht gefallen, ich hätte das direkt etwas zugesagt , bei meinem Temperament :-)
Das regt mich schon beim Lesen auf :-)

was den US angeht, so ist auch das immer Sche des FAs, die KK zahlt ohne Indikation nur 3 US während der Schwangerschaft, alles andere geht auf Kosten des Arztes und das ist eben auch der Grund warum viele FAs dann auch nicht mehr machen

Kopf hoch und versuch Dich zu entspannen, hast Du eine gute Hebi? Vlt kann sie Dir mit der Übelkeit auch weiterhelfen, wobei ich fast vermutetn würde, dass es wirklich streßbedingt bei Dir ist, weil Dir i-was auf Arbeit "auf den magen schlägt"
LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von katinka006, 18. SSW am 09.04.2011, 9:57 Uhr

Hier ein Auszug aus dem Internet weswegen man ein BV bekommen könnte oder nicht!!

Wegen der Übelkeit würde ich auch zu meinem Hausarzt oder zur Hebamme gehen...und den FA wechseln wenn du dich nicht gut aufgehoben fühlst!!

Individuelles Beschäftigungsverbot

Der Beginn des Beschäftigungsverbotes kann aus medizinischen Gründen auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegt werden.

Besteht bei Fortdauer einer zulässigen Beschäftigung - und zwar unabhängig von der Art der Tätigkeit aus Gründen, die im Gesundheitszustand der Mutter liegen - eine Gefährdung für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, so darf die werdende Mutter zu keinerlei Tätigkeit mehr herangezogen werden.

Diese Gefährdung muss dem Arbeitgeber durch ein amtsärztliches oder arbeitsinspektionsärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.

Der vorzeitige Mutterschutz ist erst ab Ende der 15. Schwangerschaftswoche möglich, außer er ist über besondere medizinische Begründung schon früher erforderlich.

Vorsicht!

Sind die Beschwerden der werdenden Mutter nicht medizinisch begründet, sondern durch Nichteinhaltung der Beschäftigungsverbote bedingt, kommt eine individuelle Freistellung nicht in Betracht. In diesen Fällen kann das zuständige Arbeitsinspektorat eine Mutterschutzerhebung im Betrieb durchführen.
Medizinische Indikationen für Freistellungen

Aufgrund eines Erlasses des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 17.12.2010 sind medizinische Indikationen für Freistellungen von werdenden Müttern:


* Anämie mit Hämoglobin im Blut (mehr als 8.5 g/dl) mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik,
* Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z. B. Polyhydramnion),
* Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche), Mehrlinge
* Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus, wenn schwer einstellbar,
* Kongenitale Fehlbildungen, Uterusfehlbildungen,
* Organtransplantierte (z. B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburtlichkeit, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität),
* Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche,
* Präeklampsie, E-P-H-Gestose, Status post Konisation,
* Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen
* (Hämatome) mit klinischer Symptomatik,
* Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft,
* Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche,
* Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus,
* Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten,
* Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft,
* Grunderkrankungen der Schwangeren internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt und vom jeweiligen Facharzt festegestellt wird.

Vorsicht!

Erbrechen, Kreuzschmerzen, Blutungen in der Frühschwangerschaft und niedriger Blutdruck mit Kollapsneigung stellen keine Freistellungsgründe dar, sondern begründen einen Krankenstand.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mausi85, 19. SSW am 09.04.2011, 11:59 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Ein Beschäftigungsverbot hätte ich ehrlich gesagt für meinen Nebenjob ganz gerne, denn es wird echt zu viel für mich, neben einer Vollzeitbeschäftigung noch im Einzelhandel anzutanzen. Besonders die ganze Fahrerei macht einen extrem müde und kaputt. Da ich nur das Beschäftigungsverbot für meinen Nebenjob möchte, bräuchte ja keiner was zahlen, da es ja nicht sozialversicherungspflichtig ist. Für mich hieße es 400,-€ weniger im Monat und ich glaube nicht, dass irgendjemand freiwillig auf 400,-€ verzichtet, wenn es wirklich nicht mehr geht. Ich trage ab und zu sogar Kartons, die 20kg schwer sind, da ich keine Lust habe, alle 5Minuten jemanden zu fragen, ob er mir die Kartons heben kann.
Ich habe auch daran gedacht den FA zu wechseln. Aber sogar das ist mir im Moment zu stressig. Habe kaum Zeit für mich :'(

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Mausi85, 19. SSW am 09.04.2011, 12:11 Uhr

Ich mache bei uns im Einzelhandel die Feinkontrollen. Das heißt: Kartons aus der Palette nehmen, öffnen und jeden Artikel einzeln zählen und mit dem Lieferschein vergleichen. Es sind sogar Kartons mit Büchern, Pfannen, etc. dabei. Mit in die Hocke gehen ist bei mir etwas schwierig. Habe nämlich Knieprobleme und 2Stunden lang in die Knie gehen, geht bei mir echt nicht und es kommt auch auf die Größe des Kartons an.
Wir haben andere Mitarbeiter, die zum Beispiel nur aufräumen und Preise auszeichnen. Warum lässt mein Abteilungsleiter mich das nicht machen? Die anderen könnten ja auch die Feinkontrollen machen oder nicht? Vielleicht übertreibe ich auch, keine Ahnung. Mich regt im Moment einfach nur alles auf.

Im Ausbildungsbetrieb hat mein Ausbilder mit mir sogar geschimpft, nur weil ich 3Bücher getragen habe. Da fühl ich mich auch verstanden und es wird viel Rücksicht genommen.

Ich freu mich wirklich, dass du nur noch einräumen brauchst und die Grenzen auch eingehalten werden. Hast wirklich Glück. Vielleicht sollte ich mich öfters beschweren, dass ich nicht schwer heben darf. Eine ärztliche Bescheinigung hatt auch nicht viel was gebracht :(

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von sweetheart17, 17. SSW am 09.04.2011, 12:41 Uhr

ja vllt solltest dich wirklich mal beschweren oder nachfragen ob du nicht mit jemanden tauschen kannst...

naja nur einräumen muss ich leider nicht. am warentag. muss eingeräumt und kassiert werden, und auch ich stoße mit dem ständigen hinsetzen und aufstehen, ware nehmen rumlaufen oder vllt ware wieder hinlegen und wieder hinsetzten, oft an meine grenzen aber dann mach ich einfach langsamer, was wollen sie denn groß machen? mich rausschmeißen? dürfen sie auch nicht.. ich mache alles in dem tempo wie es für mich am besten klappt, wir sind nur ein kleiner laden und da muss jeder alles machen. aber man muss sich auch nicht kaputt machen oder in irgendeiner hinsicht schaden, die wissen ja das ich normalerweise auch schneller kann.

red vllt wirklich einfach mal mit dem chef und wenn er nichts unternimmt dann habt ihr doch bestimmt noch ne bezirksleitung oder nen betriebsrat oder was es auch sonst da gibt... das muss ja nicht sein wenns auch arbeit gibt die einfacher ist oder?

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