November 2023 Mamis

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von Kaffeekauz, 11. SSW  am 05.04.2023, 9:16 Uhr

2. Ultraschalltermin gehabt und….

Hallo!
Schön, dass alles gut aussieht!
Ich wollte nur kurz schreiben, weil ich bei meinem ersten Kind so einen Terz wegen dem BV hatte (Krankenpflegerin, damals in Vollzeit auf der Queschnittabteilung und nein, ein BV gab es nicht und das war zu keinem Zeitpunkt okay).

Ich bin nicht im Bilde, warum das bei dir genau im Raum steht, daher nur ganz grob:
Bist du soweit gesund, die SW unproblematisch, aber aufgrund deines Arbeitsplatzes besteht eine Gefahr für dich oder dein Kind, dann muss dir dein Arbeitgeber entweder einen angemessenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen (kein Infekt Risiko, Möglichkeit zwischendurch die Position zu wechseln und Ruhepause einzulegen, nicht schwerer als 5kg heben, keine Strahlung oder gefahren Stoffe usw.) oder dir ein BV ausstellen (zum Beispiel über den Betriebsarzt, kann aber auch vom Arbeitgeber direkt kommen).

Wenn dein Arbeitsplatz im Grunde sicher ist, aber du ein gesundheitliche Problem hast, dass diese Arbeit unmöglich macht (Fehlgeburtsrisiko bei stehender/gehender Tätigkeit, hoher RR oder ähnliches), dann kann dir dein Arzt ein BV ausstellen.
Bei Übelkeit ist eine Krankschreibung meist erste Wahl, weil man davon ausgeht, dass du die in ein paar Wochen hinter dir hast. Wenn nicht, kann es natürlich trotzdem auf ein Berufsverbot hinaus laufen.

GANZ WICHTIG ist aber die Zeiten im Auge zu haben! Ab der 7. Woche Krankschreibung aus dem selben Grund (die müssen nicht nahtlos zusammen hängen) bekommst du Krankengeld und das hat einen ordentlichen Abzug. Und im Gegensatz zu den Zeiten im Berufsverbot, die bei der Bemessung des Elterngeldes ausgeklammert werden, zählt das Krankengeld als Gehalt und senkt so dein zu erwartendes Elterngeld.
Es sollte also innerhalb der nächsten Wochen geklärt sein, wie es weiterläuft, damit du dich dann nicht, wie ich damals, unter Zeitdruck auf irgendeine halbgare Lösung einlässt.

LG und viel Glück!

 
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